Ausgleich von Schäden durch geschützte Arten in Teichwirtschaften

Blick in einen Teich mit sauberem Wasser
© LELF
Blick in einen Teich mit sauberem Wasser
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Gefördert wird der Ausgleich folgender in Teichgebieten im Land Brandenburg aufgetretenen Schäden:

  • Fraßschäden durch geschützte Arten an Nutzkarpfenbeständen (C. carpio)
  • vom Biber verursachte Schäden, insbesondere an Ein- und Auslaufbauwerken, Teichböschungen und -dämmen sowie an Fischbeständen, einschließlich der Kosten für die Erstellung von Gutachten zur Ermittlung der Schadenshöhe.

Aufgrund der Ernährungs- und/oder Lebensweise der betreffenden geschützten Arten sind Konflikte mit der Teichwirtschaft unvermeidlich. Der Schadensausgleich dient dem dringend erforderlichen Ausgleich wirtschaftlicher Schäden zur Wiederherstellung wettbewerbsfähiger Teichwirtschaften im Land Brandenburg und gleichzeitig der Verbesserung der Akzeptanz der geschützten Arten bei Teichwirten sowie auch unmittelbar dem Schutz der geschützten Arten.

Gefördert wird der Ausgleich folgender in Teichgebieten im Land Brandenburg aufgetretenen Schäden:

  • Fraßschäden durch geschützte Arten an Nutzkarpfenbeständen (C. carpio)
  • vom Biber verursachte Schäden, insbesondere an Ein- und Auslaufbauwerken, Teichböschungen und -dämmen sowie an Fischbeständen, einschließlich der Kosten für die Erstellung von Gutachten zur Ermittlung der Schadenshöhe.

Aufgrund der Ernährungs- und/oder Lebensweise der betreffenden geschützten Arten sind Konflikte mit der Teichwirtschaft unvermeidlich. Der Schadensausgleich dient dem dringend erforderlichen Ausgleich wirtschaftlicher Schäden zur Wiederherstellung wettbewerbsfähiger Teichwirtschaften im Land Brandenburg und gleichzeitig der Verbesserung der Akzeptanz der geschützten Arten bei Teichwirten sowie auch unmittelbar dem Schutz der geschützten Arten.

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