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Ausgleich von Schäden durch geschützte Arten in der Teichwirtschaft und Fischerei

ein Kormoran sitzt auf einem Ast im Teich
© I. Offergeld/MLEUV
ein Kormoran sitzt auf einem Ast im Teich
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Aufgrund der Ernährungs- und Lebensweise der betreffenden geschützten Arten sind Konflikte mit der Binnenfischerei und der Karpfenteichwirtschaft als Form der Aquakultur unvermeidlich. Die Richtlinie dient dem dringend erforderlichen Ausgleich wirtschaftlicher Schäden zur Existenzsicherung und zum Erhalt der Fischerei- und Aquakulturbetriebe im Land Brandenburg. Der Schadensausgleich soll auch zur Verbesserung der Akzeptanz des Artenschutzes im Fischerei- und Aquakultursektor beitragen.

In der Aquakultur können folgende auf Flächen der Karpfenteichwirtschaft im Land Brandenburg aufgetretene Schäden ausgeglichen werden:

  • Fraßschäden durch geschützte Tierarten an Nutzkarpfenbeständen (Cyprinus carpio)
  • vom Biber verursachte Schäden, insbesondere an Ein- und Auslaufbauwerken, Teichböschungen und -dämmen sowie an Fischbeständen, einschließlich der Kosten für die Erstellung von Gutachten zur Ermittlung der Schadenshöhe.

In der Binnenfischerei im Land Brandenburg können Schäden durch geschützte Tierarten an den Fängen der Erwerbsfischerei ausgeglichen werden.

Aufgrund der Ernährungs- und Lebensweise der betreffenden geschützten Arten sind Konflikte mit der Binnenfischerei und der Karpfenteichwirtschaft als Form der Aquakultur unvermeidlich. Die Richtlinie dient dem dringend erforderlichen Ausgleich wirtschaftlicher Schäden zur Existenzsicherung und zum Erhalt der Fischerei- und Aquakulturbetriebe im Land Brandenburg. Der Schadensausgleich soll auch zur Verbesserung der Akzeptanz des Artenschutzes im Fischerei- und Aquakultursektor beitragen.

In der Aquakultur können folgende auf Flächen der Karpfenteichwirtschaft im Land Brandenburg aufgetretene Schäden ausgeglichen werden:

  • Fraßschäden durch geschützte Tierarten an Nutzkarpfenbeständen (Cyprinus carpio)
  • vom Biber verursachte Schäden, insbesondere an Ein- und Auslaufbauwerken, Teichböschungen und -dämmen sowie an Fischbeständen, einschließlich der Kosten für die Erstellung von Gutachten zur Ermittlung der Schadenshöhe.

In der Binnenfischerei im Land Brandenburg können Schäden durch geschützte Tierarten an den Fängen der Erwerbsfischerei ausgeglichen werden.

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