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Förderung für Neuimker

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Das Land Brandenburg gewährt Zuwendungen zur Förderung von Vorhaben für Investitionen zur Erstausstattung von Imkern.

Die Richtlinie ist mit Wirkung vom 29. August 2024 in Kraft getreten. Die Laufzeit dieser Förderrichtlinie ist bis zum 31. Dezember 2025 befristet.

Anträge für das Jahr 2025 können ab sofort gestellt werden.

Stellen Sie Ihren Antrag erst, wenn Ihr Schulungsanbieter durch das MLUK erfasst wurde.

Wir empfehlen Ihnen, den vorzeitigen Vorhabenbeginn ab dem Datum des Antragseingangs mit zu beantragen, da Bewilligungen aufgrund des noch nicht beschlossenen Haushaltes derzeit nicht möglich sind. Ausgaben sind nur förderfähig, wenn sie nach dem Datum des vorzeitigen Vorhabenbeginns entstanden sind. Wir weisen darauf hin, dass mit der Bestätigung des vorzeitigen Vorhabenbeginns kein Anspruch auf Förderung verbunden ist.

Alle Informationen und die Antragsformulare finden Sie auf der Webseite des MLUK:

Das Land Brandenburg gewährt Zuwendungen zur Förderung von Vorhaben für Investitionen zur Erstausstattung von Imkern.

Die Richtlinie ist mit Wirkung vom 29. August 2024 in Kraft getreten. Die Laufzeit dieser Förderrichtlinie ist bis zum 31. Dezember 2025 befristet.

Anträge für das Jahr 2025 können ab sofort gestellt werden.

Stellen Sie Ihren Antrag erst, wenn Ihr Schulungsanbieter durch das MLUK erfasst wurde.

Wir empfehlen Ihnen, den vorzeitigen Vorhabenbeginn ab dem Datum des Antragseingangs mit zu beantragen, da Bewilligungen aufgrund des noch nicht beschlossenen Haushaltes derzeit nicht möglich sind. Ausgaben sind nur förderfähig, wenn sie nach dem Datum des vorzeitigen Vorhabenbeginns entstanden sind. Wir weisen darauf hin, dass mit der Bestätigung des vorzeitigen Vorhabenbeginns kein Anspruch auf Förderung verbunden ist.

Alle Informationen und die Antragsformulare finden Sie auf der Webseite des MLUK: