Förderung für Neuimker

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Das Land Brandenburg gewährt Zuwendungen zur Förderung von Vorhaben für Investitionen zur Erstausstattung von Imkern.

Die Richtlinie ist mit Wirkung vom 29. August 2024 in Kraft getreten. Die Laufzeit dieser Förderrichtlinie ist bis zum 31. Dezember 2025 befristet.

Sie können bis zum 30. September 2024 Anträge stellen.

Der Zeitraum für die Antragsstellung im Jahr 2025 wird – sobald bekannt – auf dieser Webseite bekannt gegeben. Stellen Sie Ihren Antrag erst, wenn Ihr Schulungsanbieter durch das MLUK erfasst wurde und tätigen Sie Ihre Investitionen erst nach Rückmeldung durch die Bewilligungsbehörde.

Alle Informationen und die Antragsformulare finden Sie auf der Webseite des MLUK:

Das Land Brandenburg gewährt Zuwendungen zur Förderung von Vorhaben für Investitionen zur Erstausstattung von Imkern.

Die Richtlinie ist mit Wirkung vom 29. August 2024 in Kraft getreten. Die Laufzeit dieser Förderrichtlinie ist bis zum 31. Dezember 2025 befristet.

Sie können bis zum 30. September 2024 Anträge stellen.

Der Zeitraum für die Antragsstellung im Jahr 2025 wird – sobald bekannt – auf dieser Webseite bekannt gegeben. Stellen Sie Ihren Antrag erst, wenn Ihr Schulungsanbieter durch das MLUK erfasst wurde und tätigen Sie Ihre Investitionen erst nach Rückmeldung durch die Bewilligungsbehörde.

Alle Informationen und die Antragsformulare finden Sie auf der Webseite des MLUK: