Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung

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Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILE-RL)

Die Richtlinie ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten und gilt bis zum 31. Dezember 2027.

Vor dem Hintergrund der begrenzt zur Verfügung stehenden Mittel sowie der Bedienung der bereits eingegangenen Verpflichtungen für die Umsetzung von mehrjährigen Vorhaben ist bis auf Weiteres nur eine Antragstellung für Vorhaben zur Neuordnung ländlichen Grundbesitzes im Rahmen des FlurbG und des LwAnpG nach Teil II E der Richtlinie möglich.

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILE-RL)

Die Richtlinie ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten und gilt bis zum 31. Dezember 2027.

Vor dem Hintergrund der begrenzt zur Verfügung stehenden Mittel sowie der Bedienung der bereits eingegangenen Verpflichtungen für die Umsetzung von mehrjährigen Vorhaben ist bis auf Weiteres nur eine Antragstellung für Vorhaben zur Neuordnung ländlichen Grundbesitzes im Rahmen des FlurbG und des LwAnpG nach Teil II E der Richtlinie möglich.

Weiterführende Informationen

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