Frosthilfe Gartenbau 2024

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Richtlinie für die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Bewältigung von Schäden aufgrund widriger Witterungsverhältnisse im Jahr 2024 für landwirtschaftliche und gartenbauliche Unternehmen (Frosthilfe Gartenbau 2024 - RL)

Die Richtlinie trat am 16. September 2024 in Kraft und hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2025.

Den Text der Richtlinie und Hinweise zur Antragsstellung finden Sie auf der Webseite des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz.

Anträge sind vollständig und formgebunden schriftlich beim

Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung
Rathausstraße 6
15517 Fürstenwalde

bis zum 31. Oktober 2024 (Posteingang) einzureichen.

Zusätzlich sind die Anlage 1 und 2 digital per E-Mail an:

Thekla Schwarz: thekla.schwarz@lelf.brandenburg.de

einzureichen. Im Falle fehlender oder nicht fristgemäß eingereichter beziehungsweise nachgereichter Unterlagen wird der Antrag abgelehnt.

Die Richtlinie trat am 16. September 2024 in Kraft und hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2025.

Den Text der Richtlinie und Hinweise zur Antragsstellung finden Sie auf der Webseite des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz.

Anträge sind vollständig und formgebunden schriftlich beim

Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung
Rathausstraße 6
15517 Fürstenwalde

bis zum 31. Oktober 2024 (Posteingang) einzureichen.

Zusätzlich sind die Anlage 1 und 2 digital per E-Mail an:

Thekla Schwarz: thekla.schwarz@lelf.brandenburg.de

einzureichen. Im Falle fehlender oder nicht fristgemäß eingereichter beziehungsweise nachgereichter Unterlagen wird der Antrag abgelehnt.

Weiterführende Informationen

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