Förderung der Aquakultur und Binnenfischerei in Brandenburg und Berlin (EMFAF)

Anlegestelle
© I. Offergeld/MLUK
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12 Sterne im Kranz auf blauen Hintergrund

Die Europäische Union und die Länder Brandenburg und Berlin unterstützen die Binnenfischerei und Aquakultur im Rahmen des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakultur-Fonds (EMFAF). Die Förderung erfolgt über die Richtlinie des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Aquakultur und Binnenfischerei in den Ländern Brandenburg und Berlin vom 7. Mai 2024.

Die untenstehenden Unterlagen sollen Sie bei der Planung Ihres Vorhabens unterstützen.  Bitte nehmen Sie vor der Antragstellung Kontakt zur Bewilligungsbehörde (LELF) auf.

Wichtiger Hinweis: Die Förderung von bereits begonnenen Vorhaben ist ausgeschlossen! Als Vorhabenbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages zu werten.

Anträge können ausschließlich über ein digitales Antragssystem gestellt werden.

Bei Fragen, Anregungen oder auch Beschwerden wenden Sie sich bitte an die Antrags- und Bewilligungsbehörde. Nutzen Sie dafür bitte folgende E-Mail-Adresse: frederik.buhrke@lelf.brandenburg.de

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Die Europäische Union und die Länder Brandenburg und Berlin unterstützen die Binnenfischerei und Aquakultur im Rahmen des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakultur-Fonds (EMFAF). Die Förderung erfolgt über die Richtlinie des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Aquakultur und Binnenfischerei in den Ländern Brandenburg und Berlin vom 7. Mai 2024.

Die untenstehenden Unterlagen sollen Sie bei der Planung Ihres Vorhabens unterstützen.  Bitte nehmen Sie vor der Antragstellung Kontakt zur Bewilligungsbehörde (LELF) auf.

Wichtiger Hinweis: Die Förderung von bereits begonnenen Vorhaben ist ausgeschlossen! Als Vorhabenbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages zu werten.

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Weiterführende Informationen

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