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Berateranerkennung

Käfer
© LELF
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Der Erlass des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz vom 24. Januar 2024 regelt die Anerkennung von Beratungsfachkräften auf den Gebieten der Beratung der Landwirtschaft sowie des Garten- und Weinbaus in den Ländern Brandenburg und Berlin ab dem 1. Januar 2023.

Die Anerkennung gemäß Artikel 15 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2021/2115 für die Länder Brandenburg und Berlin bescheinigt den Beratern eine nachgewiesene Qualifikation und regelmäßige Weiterbildung zu den ausgewiesenen Beratungssteckbriefen.

Das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) ist für die Anerkennung auf den Gebieten Landwirtschaft, Garten- und Weinbau (inklusive Pflanzenschutz) zuständig.

Die Anerkennung für den Bereich Forstberatung erfolgt durch das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz.

Der Erlass des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz vom 24. Januar 2024 regelt die Anerkennung von Beratungsfachkräften auf den Gebieten der Beratung der Landwirtschaft sowie des Garten- und Weinbaus in den Ländern Brandenburg und Berlin ab dem 1. Januar 2023.

Die Anerkennung gemäß Artikel 15 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2021/2115 für die Länder Brandenburg und Berlin bescheinigt den Beratern eine nachgewiesene Qualifikation und regelmäßige Weiterbildung zu den ausgewiesenen Beratungssteckbriefen.

Das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) ist für die Anerkennung auf den Gebieten Landwirtschaft, Garten- und Weinbau (inklusive Pflanzenschutz) zuständig.

Die Anerkennung für den Bereich Forstberatung erfolgt durch das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz.

Beraterweiterbildung

  • Beratungsplattform sozioökonomische Beratung

    Die wirtschaftlichen, rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für die Arbeit in der Landwirtschaft ändern sich zurzeit deutlich spürbar. Grundsätzlich ist das jedoch kein Phänomen dieser Tage. Daher gibt es bereits seit Jahrzehnten ein Ihnen vermutlich bereits bekanntes Beratungsangebot für alle in der Landwirtschaft Tätigen, die ihren Lebensentwurf infrage stellen, ihn als gefährdet ansehen oder ihn neu ausrichten wollen: die sozio-ökonomische Beratung (SÖ). Sie leistet beispielsweise Hilfestellung bei der beruflichen Neuorientierung, der Konsolidierung oder Weiterentwicklung als Haupterwerbsbetrieb, der Suche nach neuen Einkommensquellen oder bei der Betriebsaufgabe.

    Die SÖ-Beratung greift in ihrer Arbeit beispielsweise im Arbeits-und Sozialrecht, dem Ehe-und Erbrecht oder der Bildung und Hofnachfolge auf Rechtsgrundlagen zurück, denen in vielen Fällen Bundesrecht zugrunde liegt. Sie sorgt damit für den wichtigen Transfer dieser Rechtsgrundlagen in die Praxis. Um diese Arbeit zu unterstützen, stellt das Bundesinformationszentrum Landwirtschaft (BZL) in Zusammenarbeit mit dem Verband der Landwirtschaftskammern (VLK) ab 1. Februar 2020 einefür Beratungskräfte kostenlos nutzbare Internetplattform zur Verfügung.

    Mit ihr wird die Grundlage dafür geschaffen, beratungsrelevante Texte, PowerPoint-Präsentationen, Mindmaps, Excel-Anwendungen oder auch Links zu interessanten Themenseiten (zum Beispiel zur Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau oder zu anderen Bundesministerien) einzubinden, Aktualisierungen schnell und günstig umzusetzen. Viele Inhalte der Internetplattform werden auch für andere Beratungssparten – also jenseits der SÖ-Beratung – nützlich sein.

    Wer diese neue, geschlossene Datenbank (BSCW-Server) nutzen will, sendet mit Angabe seiner vollständigen dienstlichen Adressdaten (Beratungsorganisation) eine E-Mail an beratungsplattform-soziooekonomie@ble.de. Dort werden die Angaben geprüft und die Mailadressen an den BSCW-Server weitergeben. Von dort wird dann eine automatisierte Einladungsmail an die Interessenten versendet, die den Registrierungsvorgang startet.

    Die Mitgliedschaft ist kostenlos. Es besteht die Möglichkeit, eigene Beiträge einzureichen, die von den für die jeweiligen Inhalte verantwortlichen Autoren/-innen geprüft und von Ihnen gegebenenfalls eingestellt werden.

    Die wirtschaftlichen, rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für die Arbeit in der Landwirtschaft ändern sich zurzeit deutlich spürbar. Grundsätzlich ist das jedoch kein Phänomen dieser Tage. Daher gibt es bereits seit Jahrzehnten ein Ihnen vermutlich bereits bekanntes Beratungsangebot für alle in der Landwirtschaft Tätigen, die ihren Lebensentwurf infrage stellen, ihn als gefährdet ansehen oder ihn neu ausrichten wollen: die sozio-ökonomische Beratung (SÖ). Sie leistet beispielsweise Hilfestellung bei der beruflichen Neuorientierung, der Konsolidierung oder Weiterentwicklung als Haupterwerbsbetrieb, der Suche nach neuen Einkommensquellen oder bei der Betriebsaufgabe.

    Die SÖ-Beratung greift in ihrer Arbeit beispielsweise im Arbeits-und Sozialrecht, dem Ehe-und Erbrecht oder der Bildung und Hofnachfolge auf Rechtsgrundlagen zurück, denen in vielen Fällen Bundesrecht zugrunde liegt. Sie sorgt damit für den wichtigen Transfer dieser Rechtsgrundlagen in die Praxis. Um diese Arbeit zu unterstützen, stellt das Bundesinformationszentrum Landwirtschaft (BZL) in Zusammenarbeit mit dem Verband der Landwirtschaftskammern (VLK) ab 1. Februar 2020 einefür Beratungskräfte kostenlos nutzbare Internetplattform zur Verfügung.

    Mit ihr wird die Grundlage dafür geschaffen, beratungsrelevante Texte, PowerPoint-Präsentationen, Mindmaps, Excel-Anwendungen oder auch Links zu interessanten Themenseiten (zum Beispiel zur Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau oder zu anderen Bundesministerien) einzubinden, Aktualisierungen schnell und günstig umzusetzen. Viele Inhalte der Internetplattform werden auch für andere Beratungssparten – also jenseits der SÖ-Beratung – nützlich sein.

    Wer diese neue, geschlossene Datenbank (BSCW-Server) nutzen will, sendet mit Angabe seiner vollständigen dienstlichen Adressdaten (Beratungsorganisation) eine E-Mail an beratungsplattform-soziooekonomie@ble.de. Dort werden die Angaben geprüft und die Mailadressen an den BSCW-Server weitergeben. Von dort wird dann eine automatisierte Einladungsmail an die Interessenten versendet, die den Registrierungsvorgang startet.

    Die Mitgliedschaft ist kostenlos. Es besteht die Möglichkeit, eigene Beiträge einzureichen, die von den für die jeweiligen Inhalte verantwortlichen Autoren/-innen geprüft und von Ihnen gegebenenfalls eingestellt werden.

  • B&B Agrar - Die Zeitschrift für Bildung und Beratung

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