Zuständige Behörde Ökolandbau


Die Zuständige Behörde Ökolandbau ist für den Vollzug der Verordnung (EU) 2018/848 des Rates vom 30. Mai 2018 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 im Bundesland Brandenburg zuständig. Nur nach diesem Standard erzeugte Produkte dürfen mit den Begriffen „Öko“ oder „Bio“ beworben werden und ein Biosiegel beziehungsweise Öko-Kennzeichen tragen.
Die Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen der EU-Öko-VO erfordert Kontrollen auf allen Stufen der Erzeugung, Verarbeitung, Lagerung, Einfuhr und Vermarktung. Die dafür notwendigen amtlichen Kontrollen werden von privaten Kontrollstellen durchgeführt. Die Überwachung der Kontrollstellen erfolgt in den Bundesländern durch die zuständigen Behörden für ökologischen Landbau, in Brandenburg durch das LELF. Die zuständigen Behörden für Ökolandbau sind ein elementarer Baustein im Kontrollsystem und sichern die Objektivität und Wirksamkeit dieser Kontrollen ab.
Im Jahr 2024 waren insgesamt 1.621 Betriebe dem Öko-Kontrollverfahren angeschlossen. Die folgende Grafik zeigt die Verteilung dieser Betriebe auf die jeweiligen Kontrollbereiche.
Die Zuständige Behörde Ökolandbau ist für den Vollzug der Verordnung (EU) 2018/848 des Rates vom 30. Mai 2018 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 im Bundesland Brandenburg zuständig. Nur nach diesem Standard erzeugte Produkte dürfen mit den Begriffen „Öko“ oder „Bio“ beworben werden und ein Biosiegel beziehungsweise Öko-Kennzeichen tragen.
Die Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen der EU-Öko-VO erfordert Kontrollen auf allen Stufen der Erzeugung, Verarbeitung, Lagerung, Einfuhr und Vermarktung. Die dafür notwendigen amtlichen Kontrollen werden von privaten Kontrollstellen durchgeführt. Die Überwachung der Kontrollstellen erfolgt in den Bundesländern durch die zuständigen Behörden für ökologischen Landbau, in Brandenburg durch das LELF. Die zuständigen Behörden für Ökolandbau sind ein elementarer Baustein im Kontrollsystem und sichern die Objektivität und Wirksamkeit dieser Kontrollen ab.
Im Jahr 2024 waren insgesamt 1.621 Betriebe dem Öko-Kontrollverfahren angeschlossen. Die folgende Grafik zeigt die Verteilung dieser Betriebe auf die jeweiligen Kontrollbereiche.

Die in Brandenburg ökologisch bewirtschaftete Fläche ist 2024 wie in den Vorjahren zuvor ebenfalls weiter gestiegen. In 2024 wurden insgesamt 228.852 Hektar Flächen ökologisch bewirtschaftet. Dies entsprach einer Steigerung um 3.607 Hektar beziehungsweise 1,6 Prozent zum Vorjahr. Die Entwicklung der in Brandenburg bewirtschafteten Fläche von 2017 bis 2024 stellt folgende Grafik dar.

Die in Brandenburg ökologisch bewirtschaftete Fläche ist 2024 wie in den Vorjahren zuvor ebenfalls weiter gestiegen. In 2024 wurden insgesamt 228.852 Hektar Flächen ökologisch bewirtschaftet. Dies entsprach einer Steigerung um 3.607 Hektar beziehungsweise 1,6 Prozent zum Vorjahr. Die Entwicklung der in Brandenburg bewirtschafteten Fläche von 2017 bis 2024 stellt folgende Grafik dar.


Öko-Unternehmerverzeichnis
Das LELF ist dazu verpflichtet, ein aktualisiertes Verzeichnis mit Namen und Anschriften der Unternehmer und Unternehmerinnen zu veröffentlichen, die entsprechend Ihrer gesetzlichen Verpflichtung gemeldet haben, dass sie unverpackte Bio-Erzeugnisse, die nicht Futtermittel sind, direkt an Endverbraucher verkaufen und dabei
- die Verkäufe eine Menge von bis zu 5 000 Kilogramm pro Jahr oder
- die Verkäufe den Jahresumsatz mit unverpackten Bio-Erzeugnissen von 20.000 Euro nicht überschreiten.
Unternehmer, die diese Anforderungen erfüllen, können Biolebensmittel vermarkten ohne in Besitz eines Biozertifikats zu sein.
Das LELF ist dazu verpflichtet, ein aktualisiertes Verzeichnis mit Namen und Anschriften der Unternehmer und Unternehmerinnen zu veröffentlichen, die entsprechend Ihrer gesetzlichen Verpflichtung gemeldet haben, dass sie unverpackte Bio-Erzeugnisse, die nicht Futtermittel sind, direkt an Endverbraucher verkaufen und dabei
- die Verkäufe eine Menge von bis zu 5 000 Kilogramm pro Jahr oder
- die Verkäufe den Jahresumsatz mit unverpackten Bio-Erzeugnissen von 20.000 Euro nicht überschreiten.
Unternehmer, die diese Anforderungen erfüllen, können Biolebensmittel vermarkten ohne in Besitz eines Biozertifikats zu sein.
Falls Sie sich anmelden möchten, so nutzen Sie bitte unser Anmeldeformular im Downloadbereich. Durch die Anmeldung entstehen Ihnen keine Kosten. Bitte beachten Sie, dass ein Verstoß gegen die Meldepflichten eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Das Formular und die Anlage sind per E-Mail zu senden an: oeko-kontrollbehoerde@lelf.brandenburg.de
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