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Zuständige Behörde Ökolandbau

die Krone eines Apfelbaums
© LELF
die Krone eines Apfelbaums
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Die Zuständige Behörde Ökolandbau ist für den Vollzug der Verordnung (EU) 2018/848 des Rates vom 30. Mai 2018 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 im Bundesland Brandenburg zuständig. Nur nach diesem Standard erzeugte Produkte dürfen mit den Begriffen „Öko“ oder „Bio“ beworben werden und ein Biosiegel beziehungsweise Öko-Kennzeichen tragen.

Die Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen der EU-Öko-VO erfordert Kontrollen auf allen Stufen der Erzeugung, Verarbeitung, Lagerung, Einfuhr und Vermarktung. Die dafür notwendigen amtlichen Kontrollen werden von privaten Kontrollstellen durchgeführt. Die Überwachung der Kontrollstellen erfolgt in den Bundesländern durch die zuständigen Behörden für ökologischen Landbau, in Brandenburg durch das LELF. Die zuständigen Behörden für Ökolandbau sind ein elementarer Baustein im Kontrollsystem und sichern die Objektivität und Wirksamkeit dieser Kontrollen ab.

Im Jahr 2024 waren insgesamt 1.621 Betriebe dem Öko-Kontrollverfahren angeschlossen. Die folgende Grafik zeigt die Verteilung dieser Betriebe auf die jeweiligen Kontrollbereiche.

Die Zuständige Behörde Ökolandbau ist für den Vollzug der Verordnung (EU) 2018/848 des Rates vom 30. Mai 2018 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 im Bundesland Brandenburg zuständig. Nur nach diesem Standard erzeugte Produkte dürfen mit den Begriffen „Öko“ oder „Bio“ beworben werden und ein Biosiegel beziehungsweise Öko-Kennzeichen tragen.

Die Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen der EU-Öko-VO erfordert Kontrollen auf allen Stufen der Erzeugung, Verarbeitung, Lagerung, Einfuhr und Vermarktung. Die dafür notwendigen amtlichen Kontrollen werden von privaten Kontrollstellen durchgeführt. Die Überwachung der Kontrollstellen erfolgt in den Bundesländern durch die zuständigen Behörden für ökologischen Landbau, in Brandenburg durch das LELF. Die zuständigen Behörden für Ökolandbau sind ein elementarer Baustein im Kontrollsystem und sichern die Objektivität und Wirksamkeit dieser Kontrollen ab.

Im Jahr 2024 waren insgesamt 1.621 Betriebe dem Öko-Kontrollverfahren angeschlossen. Die folgende Grafik zeigt die Verteilung dieser Betriebe auf die jeweiligen Kontrollbereiche.

Im Jahr 2024 waren gemeldet: 991 Landwirtschaftsbetriebe, 373 Verabeitungsbetriebe, 169 Landwirtschaftsbetriebe mit Verarbeitung, 60 Handelsbetriebe, 20 Verarbeiter die Waren aus Drittländern importieren, 5 Futtermittelhersteller und 3 Handelsunternehmen die Importe aus Drittländern der EU durchführen. Insgesamt waren demnach 1.621 Unternehmen in Brandenburg gemeldet.
Anzahl der Biobetriebe nach Kontrollbereichen © LELF

Die in Brandenburg ökologisch bewirtschaftete Fläche ist 2024 wie in den Vorjahren zuvor ebenfalls weiter gestiegen. In 2024 wurden insgesamt 228.852 Hektar Flächen ökologisch bewirtschaftet. Dies entsprach einer Steigerung um 3.607 Hektar beziehungsweise 1,6 Prozent zum Vorjahr. Die Entwicklung der in Brandenburg bewirtschafteten Fläche von 2017 bis 2024 stellt folgende Grafik dar.

Im Jahr 2024 waren gemeldet: 991 Landwirtschaftsbetriebe, 373 Verabeitungsbetriebe, 169 Landwirtschaftsbetriebe mit Verarbeitung, 60 Handelsbetriebe, 20 Verarbeiter die Waren aus Drittländern importieren, 5 Futtermittelhersteller und 3 Handelsunternehmen die Importe aus Drittländern der EU durchführen. Insgesamt waren demnach 1.621 Unternehmen in Brandenburg gemeldet.
Anzahl der Biobetriebe nach Kontrollbereichen © LELF

Die in Brandenburg ökologisch bewirtschaftete Fläche ist 2024 wie in den Vorjahren zuvor ebenfalls weiter gestiegen. In 2024 wurden insgesamt 228.852 Hektar Flächen ökologisch bewirtschaftet. Dies entsprach einer Steigerung um 3.607 Hektar beziehungsweise 1,6 Prozent zum Vorjahr. Die Entwicklung der in Brandenburg bewirtschafteten Fläche von 2017 bis 2024 stellt folgende Grafik dar.

Die Entwicklung der in Brandenburg ökologisch bewirtschafteten Fläche ist durch einen stetigen Zuwachs gekennzeichnet. Waren es 2017 noch 155.431 Hektar die in Brandenburg ökologisch bewirtschaftet wurden, stieg die Zahl über die Jahre 2018 (162.653 Hektar), 2019 (174.253 Hektar), 2020 (188.605 Hektar), 2021 (202.216 Hektar), 2022 (217.413 Hektar), 2023 (225.245 Hektar) bis auf 228.852 Hektar im Jahr 2024 an.
Entwicklung der in Brandenburg ökologisch bewirtschafteten Fläche in Hektar (2017-2024) © LELF
Die Entwicklung der in Brandenburg ökologisch bewirtschafteten Fläche ist durch einen stetigen Zuwachs gekennzeichnet. Waren es 2017 noch 155.431 Hektar die in Brandenburg ökologisch bewirtschaftet wurden, stieg die Zahl über die Jahre 2018 (162.653 Hektar), 2019 (174.253 Hektar), 2020 (188.605 Hektar), 2021 (202.216 Hektar), 2022 (217.413 Hektar), 2023 (225.245 Hektar) bis auf 228.852 Hektar im Jahr 2024 an.
Entwicklung der in Brandenburg ökologisch bewirtschafteten Fläche in Hektar (2017-2024) © LELF

Öko-Unternehmerverzeichnis

Das LELF ist dazu verpflichtet, ein aktualisiertes Verzeichnis mit Namen und Anschriften der Unternehmer und Unternehmerinnen zu veröffentlichen, die entsprechend Ihrer gesetzlichen Verpflichtung gemeldet haben, dass sie unverpackte Bio-Erzeugnisse, die nicht Futtermittel sind, direkt an Endverbraucher verkaufen und dabei

  • die Verkäufe eine Menge von bis zu 5 000 Kilogramm pro Jahr oder
  • die Verkäufe den Jahresumsatz mit unverpackten Bio-Erzeugnissen von 20.000 Euro nicht überschreiten.

Unternehmer, die diese Anforderungen erfüllen, können Biolebensmittel vermarkten ohne in Besitz eines Biozertifikats zu sein.

Das LELF ist dazu verpflichtet, ein aktualisiertes Verzeichnis mit Namen und Anschriften der Unternehmer und Unternehmerinnen zu veröffentlichen, die entsprechend Ihrer gesetzlichen Verpflichtung gemeldet haben, dass sie unverpackte Bio-Erzeugnisse, die nicht Futtermittel sind, direkt an Endverbraucher verkaufen und dabei

  • die Verkäufe eine Menge von bis zu 5 000 Kilogramm pro Jahr oder
  • die Verkäufe den Jahresumsatz mit unverpackten Bio-Erzeugnissen von 20.000 Euro nicht überschreiten.

Unternehmer, die diese Anforderungen erfüllen, können Biolebensmittel vermarkten ohne in Besitz eines Biozertifikats zu sein.

Falls Sie sich anmelden möchten, so nutzen Sie bitte unser Anmeldeformular im Downloadbereich. Durch die Anmeldung entstehen Ihnen keine Kosten. Bitte beachten Sie, dass ein Verstoß gegen die Meldepflichten eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Das Formular und die Anlage sind per E-Mail zu senden an: oeko-kontrollbehoerde@lelf.brandenburg.de

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