Informationen für Betriebe und Ausbildende
Anerkennung als Ausbildungsbetrieb/ Anerkennung Ausbilder
Wir freuen uns, dass Ihr Unternehmen sich als Ausbildungsbetrieb und/ oder einen Ausbilder/in anerkennen lassen möchte.
Eine Anerkennung bringt zahlreiche Vorteile mit sich, wie eine erhöhte Attraktivität für zukünftige Mitarbeiter, eine stärkere Position im Wettbewerb und die Chance, aktiv zur Fachkräftesicherung beizutragen.
Um die Anerkennung zu erhalten, sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen, die wir gern gemeinsam mit Ihnen besprechen. Wir unterstützen Sie bei jedem Schritt des Verfahrens und stehen für Fragen jederzeit zur Verfügung.
Bitte wenden Sie sich dazu an die für Sie zuständige Ausbildungsberaterin/den für Sie zuständigen Ausbildungsberater. Diese werden dann in einem Vororttermin die Voraussetzungen/ Gegebenheiten (unter anderem die materiell/technische Ausstattung) gemeinsam mit Ihnen besprechen. Von Ihrem Ausbildungsberater/Ihrer Ausbildungsberaterin erhalten Sie auch die benötigten Antragsunterlagen.
Für Rückfragen oder einen persönlichen Gesprächstermin stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Wir freuen uns, dass Ihr Unternehmen sich als Ausbildungsbetrieb und/ oder einen Ausbilder/in anerkennen lassen möchte.
Eine Anerkennung bringt zahlreiche Vorteile mit sich, wie eine erhöhte Attraktivität für zukünftige Mitarbeiter, eine stärkere Position im Wettbewerb und die Chance, aktiv zur Fachkräftesicherung beizutragen.
Um die Anerkennung zu erhalten, sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen, die wir gern gemeinsam mit Ihnen besprechen. Wir unterstützen Sie bei jedem Schritt des Verfahrens und stehen für Fragen jederzeit zur Verfügung.
Bitte wenden Sie sich dazu an die für Sie zuständige Ausbildungsberaterin/den für Sie zuständigen Ausbildungsberater. Diese werden dann in einem Vororttermin die Voraussetzungen/ Gegebenheiten (unter anderem die materiell/technische Ausstattung) gemeinsam mit Ihnen besprechen. Von Ihrem Ausbildungsberater/Ihrer Ausbildungsberaterin erhalten Sie auch die benötigten Antragsunterlagen.
Für Rückfragen oder einen persönlichen Gesprächstermin stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ablauf zur Anerkennung als Ausbildungsbetrieb:
- Kontakt zum zuständigen Ausbildungsberater/ zur zuständigen Ausbildungsberaterin aufnehmen, Formulare erhalten.
- Gutachten Berufsgenossenschaft und erweitertes Führungszeugnis beantragen.
- Formulare ausfüllen und im Original an den Ausbildungsberater zurücksenden, inklusive aller geforderten Anlagen.
Sollte der Meisterbrief bei der zuständigen Stelle in Brandenburg absolviert worden sein, ist eine Kopie ausreichend. - Nach Eingang der vollständigen Unterlagen wird ein Betriebsbesuch vereinbart.
- Nach dem erfolgreichen Betriebsbesuch erstellt die zuständige Stelle die Anerkennungsurkunde.
Ablauf zur Anerkennung als Ausbildungsbetrieb:
- Kontakt zum zuständigen Ausbildungsberater/ zur zuständigen Ausbildungsberaterin aufnehmen, Formulare erhalten.
- Gutachten Berufsgenossenschaft und erweitertes Führungszeugnis beantragen.
- Formulare ausfüllen und im Original an den Ausbildungsberater zurücksenden, inklusive aller geforderten Anlagen.
Sollte der Meisterbrief bei der zuständigen Stelle in Brandenburg absolviert worden sein, ist eine Kopie ausreichend. - Nach Eingang der vollständigen Unterlagen wird ein Betriebsbesuch vereinbart.
- Nach dem erfolgreichen Betriebsbesuch erstellt die zuständige Stelle die Anerkennungsurkunde.
Fachliche Voraussetzungen als Ausbilder/-in:
- Abschluss Meister/-in im entsprechenden Beruf
- Abschluss Fachschule im entsprechenden Beruf
- Abschluss Fachhochschule im entsprechenden Beruf
- Abschluss Hochschule/ Universität im entsprechenden Beruf
- Promotion
- ein Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse, sollten diese nicht im Fortbildungsverfahren beinhaltet sein, ist zwingend erforderlich
Fachliche Voraussetzungen als Ausbilder/-in:
- Abschluss Meister/-in im entsprechenden Beruf
- Abschluss Fachschule im entsprechenden Beruf
- Abschluss Fachhochschule im entsprechenden Beruf
- Abschluss Hochschule/ Universität im entsprechenden Beruf
- Promotion
- ein Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse, sollten diese nicht im Fortbildungsverfahren beinhaltet sein, ist zwingend erforderlich
Anlagen zum Antrag als Ausbilder/-in:
- Darstellung des beruflichen Werdegangs (tabellarischer Lebenslauf) mit Datum und Unterschrift
- erweitertes polizeiliches Führungszeugnis im Original
- beglaubigte Kopien der berufsspezifischen Zeugnisse der abgelegten Prüfungen, zum Beispiel Meisterzeugnis (nicht die Meisterurkunde)
- Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse
- ist der Betriebsinhaber nicht gleichzeitig Ausbilder, ist die Bestätigung des Betriebes auszufüllen und zu unterschreiben
- bei nebenberuflich tätigen Ausbildern ist ein Arbeitsvertrag mit dem antragstellenden Betrieb über mindestens 20 Wochenarbeitsstunden dem Antrag beizufügen.
Anlagen zum Antrag als Ausbilder/-in:
- Darstellung des beruflichen Werdegangs (tabellarischer Lebenslauf) mit Datum und Unterschrift
- erweitertes polizeiliches Führungszeugnis im Original
- beglaubigte Kopien der berufsspezifischen Zeugnisse der abgelegten Prüfungen, zum Beispiel Meisterzeugnis (nicht die Meisterurkunde)
- Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse
- ist der Betriebsinhaber nicht gleichzeitig Ausbilder, ist die Bestätigung des Betriebes auszufüllen und zu unterschreiben
- bei nebenberuflich tätigen Ausbildern ist ein Arbeitsvertrag mit dem antragstellenden Betrieb über mindestens 20 Wochenarbeitsstunden dem Antrag beizufügen.
weitere Informationen zur Anerkennung als Ausbildungsbetrieb:
- Gegebenenfalls ist eine Vereinbarung zur Ausbildung im Verbund/ in Kooperation notwendig, wenn die Ausbildungsinhalte nicht im Betrieb vermittelt werden können.
- Grundlagen für die Eignung als Ausbildungsstätte sind:
- Ausbildungsverordnung/ Regelung des jeweiligen Berufes, Betrieblicher Ausbildungsplan inklusive sachlich-zeitliche Gliederung,
- Berufsbildungsgesetz,
- Ausbildungsstättenverordnung.
- Die Erklärung des Betriebsleiters zur persönlichen Eignung gemäß Paragraf 29 Berufsbildungsgesetz ist auszufüllen und zu unterschreiben oder ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis im Original einzureichen.
- Die Einwilligung des Betriebsleiters zur Führung des Verzeichnisses der anerkannten Ausbildungsstätten und dem damit einhergehenden Umgang mit den Daten ist zu unterschreiben.
weitere Informationen zur Anerkennung als Ausbildungsbetrieb:
- Gegebenenfalls ist eine Vereinbarung zur Ausbildung im Verbund/ in Kooperation notwendig, wenn die Ausbildungsinhalte nicht im Betrieb vermittelt werden können.
- Grundlagen für die Eignung als Ausbildungsstätte sind:
- Ausbildungsverordnung/ Regelung des jeweiligen Berufes, Betrieblicher Ausbildungsplan inklusive sachlich-zeitliche Gliederung,
- Berufsbildungsgesetz,
- Ausbildungsstättenverordnung.
- Die Erklärung des Betriebsleiters zur persönlichen Eignung gemäß Paragraf 29 Berufsbildungsgesetz ist auszufüllen und zu unterschreiben oder ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis im Original einzureichen.
- Die Einwilligung des Betriebsleiters zur Führung des Verzeichnisses der anerkannten Ausbildungsstätten und dem damit einhergehenden Umgang mit den Daten ist zu unterschreiben.