Toolbar-Menü
Hauptmenü

Einstiegsqualifizierung

""
""

Was ist eine Einstiegsqualifizierung?

Inhalt, Ziel und Dauer

Eine Einstiegsqualifizierung ist ein sozialversicherungspflichtiges Praktikum.

Das Ziel einer Einstiegsqualifizierung ist, Jugendliche und junge Erwachsene auf eine Ausbildung vorzubereiten. Eine Übernahme vom Langzeitpraktikum in die Ausbildung sollte vom Unternehmen angestrebt werden.

Im Betrieb werden die Teilnehmenden der Einstiegsqualifizierung an die Ausbildungsinhalte herangeführt. Hier können sie ihre Fähigkeiten unter Beweis stellen.

Die Dauer beträgt mindestens 4 und maximal 12 Monate.

Während der Einstiegsqualifizierung erhalten die Teilnehmenden von den Arbeitgebern eine Vergütung. Diese Vergütung kann bezuschusst werden.

Eine Einstiegsqualifizierung ist ein sozialversicherungspflichtiges Praktikum.

Das Ziel einer Einstiegsqualifizierung ist, Jugendliche und junge Erwachsene auf eine Ausbildung vorzubereiten. Eine Übernahme vom Langzeitpraktikum in die Ausbildung sollte vom Unternehmen angestrebt werden.

Im Betrieb werden die Teilnehmenden der Einstiegsqualifizierung an die Ausbildungsinhalte herangeführt. Hier können sie ihre Fähigkeiten unter Beweis stellen.

Die Dauer beträgt mindestens 4 und maximal 12 Monate.

Während der Einstiegsqualifizierung erhalten die Teilnehmenden von den Arbeitgebern eine Vergütung. Diese Vergütung kann bezuschusst werden.

Vorteile für Unternehmen

Unternehmen können künftige Auszubildende und deren Leistungsfähigkeit in der betrieblichen Praxis kennenlernen. Gleichzeitig ermöglicht die Einstiegsqualifizierung eine praxisnahe Hinführung der Teilnehmenden an der Einstiegsqualifizierung zur Ausbildung. Arbeitgebende können mit der Einstiegsqualifizierung einen (Wieder-)Einstieg in die Ausbildung testen, wenn sie zuvor nicht oder nicht mehr ausgebildet haben.

Unternehmen können künftige Auszubildende und deren Leistungsfähigkeit in der betrieblichen Praxis kennenlernen. Gleichzeitig ermöglicht die Einstiegsqualifizierung eine praxisnahe Hinführung der Teilnehmenden an der Einstiegsqualifizierung zur Ausbildung. Arbeitgebende können mit der Einstiegsqualifizierung einen (Wieder-)Einstieg in die Ausbildung testen, wenn sie zuvor nicht oder nicht mehr ausgebildet haben.

Förderung

Die Förderung beginnt frühestens ab 1. Oktober.

Aber auch eine vorzeitige Förderung der Einstiegsqualifizierung ab 1. August ist für bestimmte Personen möglich. Zum Beispiel für Altbewerbende, Lernbeeinträchtigte, sozial Benachteiligte und noch nicht voll ausbildungsreife junge Menschen. Die Dauer der Förderung für eine Person darf 12 Monate nicht überschreiten.

Wenn eine Person bereits eine Einstiegsqualifizierung im Betrieb absolvierte oder in den letzten 3 Jahren dort vor Beginn der Einstiegsqualifizierung versicherungspflichtig beschäftigt war, ist eine Förderung nicht möglich.

Die Förderung beginnt frühestens ab 1. Oktober.

Aber auch eine vorzeitige Förderung der Einstiegsqualifizierung ab 1. August ist für bestimmte Personen möglich. Zum Beispiel für Altbewerbende, Lernbeeinträchtigte, sozial Benachteiligte und noch nicht voll ausbildungsreife junge Menschen. Die Dauer der Förderung für eine Person darf 12 Monate nicht überschreiten.

Wenn eine Person bereits eine Einstiegsqualifizierung im Betrieb absolvierte oder in den letzten 3 Jahren dort vor Beginn der Einstiegsqualifizierung versicherungspflichtig beschäftigt war, ist eine Förderung nicht möglich.

Vertragsverhältnis

Der Paragraf 26 Berufsbildungsgesetz regelt, dass mit den Teilnehmenden der Einstiegsqualifizierung ein Vertrag mit Vergütung geschlossen wird.

Demnach tragen die Arbeitgebenden die Sachkosten und Personalkosten der Einstiegsqualifizierung. Sie zahlen auch den Beitrag der Berufsgenossenschaft.

Der Paragraf 26 Berufsbildungsgesetz regelt, dass mit den Teilnehmenden der Einstiegsqualifizierung ein Vertrag mit Vergütung geschlossen wird.

Demnach tragen die Arbeitgebenden die Sachkosten und Personalkosten der Einstiegsqualifizierung. Sie zahlen auch den Beitrag der Berufsgenossenschaft.

Vergütung

Die Vergütung wird zwischen dem Betrieb und den Teilnehmenden der Einstiegsqualifizierung vereinbart.

Die Agentur für Arbeit oder das entsprechende Jobcenter bezuschusst die Einstiegsqualifizierungs-Vergütung monatlich. Der Zuschuss wird regelmäßig angepasst.

Die Vergütung wird zwischen dem Betrieb und den Teilnehmenden der Einstiegsqualifizierung vereinbart.

Die Agentur für Arbeit oder das entsprechende Jobcenter bezuschusst die Einstiegsqualifizierungs-Vergütung monatlich. Der Zuschuss wird regelmäßig angepasst.

Sozialversicherung

Die Arbeitgebenden können von der Agentur für Arbeit oder dem entsprechenden Jobcenter einen Anteil am durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitrag erhalten.

Auch dieser Beitrag wird jährlich neu berechnet. Allerdings bleibt die Höhe der Förderung für den entsprechenden Förderzeitraum konstant.

Die Arbeitgebenden können von der Agentur für Arbeit oder dem entsprechenden Jobcenter einen Anteil am durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitrag erhalten.

Auch dieser Beitrag wird jährlich neu berechnet. Allerdings bleibt die Höhe der Förderung für den entsprechenden Förderzeitraum konstant.

Berufsschule

Sind die Teilnehmenden der Einstiegsqualifizierung berufsschulpflichtig, muss die Berufsschulpflicht erfüllt sein.

Das Ziel ist dann der Besuch einer Fachklasse. Dies verbessert die Übernahmechancen in eine Ausbildung. Hier ist zu beachten, dass die Förderung auch während des Berufsschulunterrichts gezahlt wird. Auch für nicht berufsschulpflichtige Teilnehmende der Einstiegsqualifizierung ist der Besuch der Fachklasse anzustreben. Grundsätzlich kann die Einstiegsqualifizierung nicht auf die Ausbildungszeit angerechnet werden.

Sind die Teilnehmenden der Einstiegsqualifizierung berufsschulpflichtig, muss die Berufsschulpflicht erfüllt sein.

Das Ziel ist dann der Besuch einer Fachklasse. Dies verbessert die Übernahmechancen in eine Ausbildung. Hier ist zu beachten, dass die Förderung auch während des Berufsschulunterrichts gezahlt wird. Auch für nicht berufsschulpflichtige Teilnehmende der Einstiegsqualifizierung ist der Besuch der Fachklasse anzustreben. Grundsätzlich kann die Einstiegsqualifizierung nicht auf die Ausbildungszeit angerechnet werden.

Betriebliches Zeugnis und Zertifikat

Die Arbeitgebenden sind verpflichtet, am Ende des Praktikums ein betriebliches Zeugnis auszustellen. Dieses enthält die vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten. Mit dem betrieblichen Zeugnis kann das Unternehmen oder der/die Teilnehmende der Einstiegsqualifizierung ein Zertifikat bei der zuständigen Stelle (Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung) beantragen. Das Zertifikat enthält die erfolgreiche Teilnahme an der Einstiegsqualifizierung.

Die Arbeitgebenden sind verpflichtet, am Ende des Praktikums ein betriebliches Zeugnis auszustellen. Dieses enthält die vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten. Mit dem betrieblichen Zeugnis kann das Unternehmen oder der/die Teilnehmende der Einstiegsqualifizierung ein Zertifikat bei der zuständigen Stelle (Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung) beantragen. Das Zertifikat enthält die erfolgreiche Teilnahme an der Einstiegsqualifizierung.

Urlaub

Die Teilnehmenden der Einstiegsqualifizierung haben nach Bundesurlaubsgesetz und Jugendarbeitsschutzgesetz einen Anspruch auf Urlaub.

Die Teilnehmenden der Einstiegsqualifizierung haben nach Bundesurlaubsgesetz und Jugendarbeitsschutzgesetz einen Anspruch auf Urlaub.

Kündigung

Grundsätzlich durchlaufen die Teilnehmenden der Einstiegsqualifizierung eine Probezeit. Während der Probezeit kann der Vertrag jederzeit von beiden Seiten gekündigt werden. Dabei muss keine Kündigungsfrist eingehalten werden. Nach der Probezeit muss für die Kündigung ohne Einhaltung der Kündigungsfrist ein wichtiger Grund vorliegen. Die Teilnehmenden einer Einstiegsqualifizierung können diese mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen kündigen. Die Kündigung muss schriftlich ergehen und die Kündigungsgründe enthalten.

Grundsätzlich durchlaufen die Teilnehmenden der Einstiegsqualifizierung eine Probezeit. Während der Probezeit kann der Vertrag jederzeit von beiden Seiten gekündigt werden. Dabei muss keine Kündigungsfrist eingehalten werden. Nach der Probezeit muss für die Kündigung ohne Einhaltung der Kündigungsfrist ein wichtiger Grund vorliegen. Die Teilnehmenden einer Einstiegsqualifizierung können diese mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen kündigen. Die Kündigung muss schriftlich ergehen und die Kündigungsgründe enthalten.

Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen