Berufliche Bildung

Kind im Getreidefeld
© G. Bilke/LELF
Kind im Getreidefeld
© G. Bilke/LELF

Wichtige Informationen zur Berufsausbildung

Seminar Selbstbehauptung von jungen Frauen

Am 22. und 23. November 2024 findet an der Brandenburgischen Landwirtschaftsakademie ein Seminar "Selbstbehauptung von jungen Frauen in landwirtschaftlichen Betrieben" statt. Der Kurs richtet sich an junge Frauen (bis 22 Jahre), die in den grünen Berufen arbeiten. Die Anzahl der Seminarplätze ist begrenzt. Das Angebot wird gefördert vom Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz und ist für Teilnehmerinnen kostenfrei. Die Einladung enthält weitere Informationen und eine Anmeldemöglichkeit bis zum 5. November 2024.

Kurzfristige Anerkennung von Ausbildungsbetrieben

Betriebe, die noch im Ausbildungsjahr 2024/2025 mit der Ausbildung beginnen wollen und in den nächsten Wochen einen Antrag auf Betriebsanerkennung stellen, müssen mit einer durchschnittlichen Bearbeitungszeit von 3 Monaten rechnen. Erfüllt ihr Betrieb die Voraussetzungen zur Anerkennung, erfolgt auch die Registrierung der zugehörigen Ausbildungsverträge, allerdings mit der gleichen zeitlichen Verzögerung. In solchen Fällen kann die Ausbildung regulär begonnen werden, unabhängig vom Status der Registrierung des Ausbildungsvertrages. Wenden Sie sich an die für Sie zuständige Ausbildungsberaterin/ den zuständigen Ausbildungsberater, um zu erfragen, ob sich Ihr Betrieb zur Ausbildung eignet und die Voraussetzungen erfüllt.

Wichtige Informationen zur Berufsausbildung

Seminar Selbstbehauptung von jungen Frauen

Am 22. und 23. November 2024 findet an der Brandenburgischen Landwirtschaftsakademie ein Seminar "Selbstbehauptung von jungen Frauen in landwirtschaftlichen Betrieben" statt. Der Kurs richtet sich an junge Frauen (bis 22 Jahre), die in den grünen Berufen arbeiten. Die Anzahl der Seminarplätze ist begrenzt. Das Angebot wird gefördert vom Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz und ist für Teilnehmerinnen kostenfrei. Die Einladung enthält weitere Informationen und eine Anmeldemöglichkeit bis zum 5. November 2024.

Kurzfristige Anerkennung von Ausbildungsbetrieben

Betriebe, die noch im Ausbildungsjahr 2024/2025 mit der Ausbildung beginnen wollen und in den nächsten Wochen einen Antrag auf Betriebsanerkennung stellen, müssen mit einer durchschnittlichen Bearbeitungszeit von 3 Monaten rechnen. Erfüllt ihr Betrieb die Voraussetzungen zur Anerkennung, erfolgt auch die Registrierung der zugehörigen Ausbildungsverträge, allerdings mit der gleichen zeitlichen Verzögerung. In solchen Fällen kann die Ausbildung regulär begonnen werden, unabhängig vom Status der Registrierung des Ausbildungsvertrages. Wenden Sie sich an die für Sie zuständige Ausbildungsberaterin/ den zuständigen Ausbildungsberater, um zu erfragen, ob sich Ihr Betrieb zur Ausbildung eignet und die Voraussetzungen erfüllt.

Informationen zur Berufsausbildung in den Grünen Berufen

Informationen zu den Ausbildungsabläufen in den Grünen Berufen, zur Ausbildungsvergütung, den Standorten von Berufsschulen und Überbetrieblicher Ausbildung, die Kontaktdaten der Ausbildungsberater/-innen und vieles mehr finden Sie auf den folgenden Seiten:

Informationen zu den Ausbildungsabläufen in den Grünen Berufen, zur Ausbildungsvergütung, den Standorten von Berufsschulen und Überbetrieblicher Ausbildung, die Kontaktdaten der Ausbildungsberater/-innen und vieles mehr finden Sie auf den folgenden Seiten:

Die Berufliche Bildung nimmt die Aufgaben der Zuständigen Stelle und der Zuständigen Behörde für berufliche Bildung im Bereich Landwirtschaft und Hauswirtschaft gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) wahr. Dazu gehören die Mitarbeiter im zentralen Referatssitz in Teltow sowie insgesamt zehn regional tätige Ausbildungsberater/innen.

 Die Schwerpunktaufgaben sind:

  • Anerkennung von Ausbildungsstätten
  • Anerkennung der fachlichen Eignung von Ausbildern
  • Überwachung und Kontrolle der Ausbildung in den Ausbildungsstätten
  • Führung des Verzeichnisses der eingetragenen Ausbildungsverträge
  • Organisation und Durchführung aller Prüfungen im Bereich der beruflichen Aus- und Fortbildung für die Land- und Hauswirtschaft
  • Beratung aller an der Ausbildung Beteiligten
    Regionale Zuständigkeiten der Ausbildungsberater/-innen

Die Berufliche Bildung nimmt die Aufgaben der Zuständigen Stelle und der Zuständigen Behörde für berufliche Bildung im Bereich Landwirtschaft und Hauswirtschaft gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) wahr. Dazu gehören die Mitarbeiter im zentralen Referatssitz in Teltow sowie insgesamt zehn regional tätige Ausbildungsberater/innen.

 Die Schwerpunktaufgaben sind:

  • Anerkennung von Ausbildungsstätten
  • Anerkennung der fachlichen Eignung von Ausbildern
  • Überwachung und Kontrolle der Ausbildung in den Ausbildungsstätten
  • Führung des Verzeichnisses der eingetragenen Ausbildungsverträge
  • Organisation und Durchführung aller Prüfungen im Bereich der beruflichen Aus- und Fortbildung für die Land- und Hauswirtschaft
  • Beratung aller an der Ausbildung Beteiligten
    Regionale Zuständigkeiten der Ausbildungsberater/-innen

Weiterführende Informationen

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