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Zahlen und Fakten: Agrarökonomie

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Ausgewählte Ergebnisse der Testbetriebsbuchführung

Das Testbetriebsnetz des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ermöglicht die Darstellung der wirtschaftlichen Situation in den Landwirtschafts- und Forstbetrieben sowie in den Betrieben der Kleinen Hochsee- und Küstenfischerei auf Landes- und Bundesebene und ist Grundlage des Informationsnetzes der Europäischen Union. Das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung ist im Land Brandenburg für die Organisation, Durchführung und Auswertung des Bereiches Landwirtschaft und Gartenbau zuständig. Die Aufnahme neuer Testbetriebe ist jederzeit möglich und ausdrücklich erwünscht!

Das Testbetriebsnetz des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ermöglicht die Darstellung der wirtschaftlichen Situation in den Landwirtschafts- und Forstbetrieben sowie in den Betrieben der Kleinen Hochsee- und Küstenfischerei auf Landes- und Bundesebene und ist Grundlage des Informationsnetzes der Europäischen Union. Das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung ist im Land Brandenburg für die Organisation, Durchführung und Auswertung des Bereiches Landwirtschaft und Gartenbau zuständig. Die Aufnahme neuer Testbetriebe ist jederzeit möglich und ausdrücklich erwünscht!

Zahlen und Fakten

Im Wirtschaftsjahr 2023/24 erzielten 159 konventionell wirtschaftende Landwirtschaftsbetriebe im Haupterwerb einen durchschnittlichen Gewinn in Höhe von 195 Euro je Hektar und somit das mittlere Rentabilitätsniveau der vergangenen fünf Wirtschaftsjahre (Abbildung 1).

Im Wirtschaftsjahr 2023/24 erzielten 159 konventionell wirtschaftende Landwirtschaftsbetriebe im Haupterwerb einen durchschnittlichen Gewinn in Höhe von 195 Euro je Hektar und somit das mittlere Rentabilitätsniveau der vergangenen fünf Wirtschaftsjahre (Abbildung 1).

© LELF

Die Liquidität konnte aus eigener Wirtschaftskraft gesichert und Eigenkapital gebildet werden. Die eingesetzten Produktionsfaktoren Arbeit, Boden und Kapital wurden vollständig entlohnt. Mit Nettoinvestitionen in Höhe von 126 Euro je Hektar wiesen die Betriebe im Mittel der fünf Jahre betriebliches Wachstum aus.

Die Liquidität konnte aus eigener Wirtschaftskraft gesichert und Eigenkapital gebildet werden. Die eingesetzten Produktionsfaktoren Arbeit, Boden und Kapital wurden vollständig entlohnt. Mit Nettoinvestitionen in Höhe von 126 Euro je Hektar wiesen die Betriebe im Mittel der fünf Jahre betriebliches Wachstum aus.

© LELF

Gegenüber dem Wirtschaftsjahr 2022/23 halbierte sich der Gewinn. Wesentliche Ursache hierfür ist - bei nahezu unveränderten betrieblichen Aufwendungen insgesamt - der Rückgang der Erzeugerpreise für Getreide (minus 22 Prozent), Winterraps (minus 15 Prozent) und Milch (minus 16 Prozent) gegenüber dem vorherigen, diesbezüglich außerordentlichen Gunstjahr (Abbildung 2).

Gegenüber dem Wirtschaftsjahr 2022/23 halbierte sich der Gewinn. Wesentliche Ursache hierfür ist - bei nahezu unveränderten betrieblichen Aufwendungen insgesamt - der Rückgang der Erzeugerpreise für Getreide (minus 22 Prozent), Winterraps (minus 15 Prozent) und Milch (minus 16 Prozent) gegenüber dem vorherigen, diesbezüglich außerordentlichen Gunstjahr (Abbildung 2).

Mit einem Rückgang des Viehbesatzes um 14 Prozent innerhalb der vergangenen fünf Wirtschaftsjahre - darunter Milchkühe minus sechs und Zuchtsauen minus 42 Prozent – manifestiert sich die rückläufige Entwicklung der Tierhaltung offenkundig.

Mit einem Rückgang des Viehbesatzes um 14 Prozent innerhalb der vergangenen fünf Wirtschaftsjahre - darunter Milchkühe minus sechs und Zuchtsauen minus 42 Prozent – manifestiert sich die rückläufige Entwicklung der Tierhaltung offenkundig.

© LELF

Der horizontale Betriebsvergleich der konventionellen Landwirtschaftsbetriebe in Abbildung 3 zeigt im Durchschnitt der Betriebsformgruppen ein überdurchschnittliches Ergebnis der Veredlungs- und Ackerbaubetriebe.

Der horizontale Betriebsvergleich der konventionellen Landwirtschaftsbetriebe in Abbildung 3 zeigt im Durchschnitt der Betriebsformgruppen ein überdurchschnittliches Ergebnis der Veredlungs- und Ackerbaubetriebe.

Die 25 ökologisch wirtschaftenden Haupterwerbsbetriebe erreichten im Wirtschaftsjahr 2023/24 einen durchschnittlichen Gewinn in Höhe von 185 Euro je Hektar, somit gegenüber dem fünfjährigen Mittelwert ein Plus von 26 Prozent, gegenüber dem Vorjahr ein Rückgang um elf Prozent (Abbildung 4).

Die 25 ökologisch wirtschaftenden Haupterwerbsbetriebe erreichten im Wirtschaftsjahr 2023/24 einen durchschnittlichen Gewinn in Höhe von 185 Euro je Hektar, somit gegenüber dem fünfjährigen Mittelwert ein Plus von 26 Prozent, gegenüber dem Vorjahr ein Rückgang um elf Prozent (Abbildung 4).

© LELF

Nach einer schrittweisen, im Vorjahr sehr deutlichen Erholung der Erzeugerpreise für ökologisch produziertes Getreide vollzog sich im Wirtschaftsjahr 2023/24 ein erneuter Preiseinbruch (minus 28 Prozent). Auch die ökologisch wirtschaftenden Landwirtschaftsbetriebe konnten im Durchschnitt ihren Zahlungsverpflichtungen aus eigener Wirtschaftskraft nachkommen, Eigenkapital bilden und eine vollständige Entlohnung der eingesetzten Produktionsfaktoren erreichen. Nettoinvestitionen in Höhe von vier Euro je Hektar im Mittel der vergangenen fünf Wirtschaftsjahre veranschaulichen nur geringes betriebliches Wachstum, jedoch im Mittel der Betriebe den Erhalt vorhandenen Vermögens.

Unabhängig von der Rechts-, Bewirtschaftungs- und Betriebsform sind die Einkommensdifferenzen zwischen den einzelnen Betrieben und Erfolgsgruppen immens und innerhalb der jeweiligen Auswertungsgruppe deutlich höher als zwischen ihnen.

In diesem Zusammenhang ist für die ausgewerteten 233 Testbetriebe festzustellen, dass 33 Prozent von ihnen für das Wirtschaftsjahr 2023/24 einen negativen Cashflow III aufweisen. Rund 34 Prozent der Betriebe verzeichnen eine negative Eigenkapitalveränderung und 37 Prozent eine Fremdkapitaldeckung II kleiner 100 Prozent. Einzelbetrieblich bieten alle drei Kennwerte Anhaltspunkte für eine drohende Überschuldung. Die Ursachen für die angespannte wirtschaftliche Lage in rund einem Drittel der landwirtschaftlichen Unternehmen sind vielfältig: Wetter-, Markt- und Politikrisiken, verminderte Öffentliche Zahlungen, Management- und Nachwuchsprobleme. Diese Umstände schlagen sich letztendlich auch in der Investitionsbereitschaft der Landwirte nieder: 46 Prozent der Betriebe weisen Nettoinvestitionen kleiner Null auf.

 

Nach einer schrittweisen, im Vorjahr sehr deutlichen Erholung der Erzeugerpreise für ökologisch produziertes Getreide vollzog sich im Wirtschaftsjahr 2023/24 ein erneuter Preiseinbruch (minus 28 Prozent). Auch die ökologisch wirtschaftenden Landwirtschaftsbetriebe konnten im Durchschnitt ihren Zahlungsverpflichtungen aus eigener Wirtschaftskraft nachkommen, Eigenkapital bilden und eine vollständige Entlohnung der eingesetzten Produktionsfaktoren erreichen. Nettoinvestitionen in Höhe von vier Euro je Hektar im Mittel der vergangenen fünf Wirtschaftsjahre veranschaulichen nur geringes betriebliches Wachstum, jedoch im Mittel der Betriebe den Erhalt vorhandenen Vermögens.

Unabhängig von der Rechts-, Bewirtschaftungs- und Betriebsform sind die Einkommensdifferenzen zwischen den einzelnen Betrieben und Erfolgsgruppen immens und innerhalb der jeweiligen Auswertungsgruppe deutlich höher als zwischen ihnen.

In diesem Zusammenhang ist für die ausgewerteten 233 Testbetriebe festzustellen, dass 33 Prozent von ihnen für das Wirtschaftsjahr 2023/24 einen negativen Cashflow III aufweisen. Rund 34 Prozent der Betriebe verzeichnen eine negative Eigenkapitalveränderung und 37 Prozent eine Fremdkapitaldeckung II kleiner 100 Prozent. Einzelbetrieblich bieten alle drei Kennwerte Anhaltspunkte für eine drohende Überschuldung. Die Ursachen für die angespannte wirtschaftliche Lage in rund einem Drittel der landwirtschaftlichen Unternehmen sind vielfältig: Wetter-, Markt- und Politikrisiken, verminderte Öffentliche Zahlungen, Management- und Nachwuchsprobleme. Diese Umstände schlagen sich letztendlich auch in der Investitionsbereitschaft der Landwirte nieder: 46 Prozent der Betriebe weisen Nettoinvestitionen kleiner Null auf.

 

Ansprechpartnerin

Ansprechpartner:
Vorname:
Cornelia
Nachname:
Harnack
Organisationsname:
Abteilung Landwirtschaft
Abteilung:
Referat Agrarökonomie
E-Mail:
cornelia.harnack@­lelf.brandenburg.de

Organisation und Durchführung des Schulobstprogramms des Landes Brandenburg

Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) aktualisierte die Dienstanweisung des Vorjahres und beauftragte das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) mit der Umsetzung der siebenten Auflage eines Landesprogramms für Schulobst. Dafür wurden 100.000 Euro zur Verfügung gestellt.

Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) aktualisierte die Dienstanweisung des Vorjahres und beauftragte das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) mit der Umsetzung der siebenten Auflage eines Landesprogramms für Schulobst. Dafür wurden 100.000 Euro zur Verfügung gestellt.

Zahlen und Fakten 2022

Wie im Vorjahr wurden die Grenzen für die Beteiligung am Programm auf minimal 200 Euro und maximal 600 Euro gesetzt. Im Gegensatz dazu war das Budget überraschenderweise bereits vor Beginn des Schuljahrs ausgeschöpft, mussten Antragsteller abgelehnt werden. Viele Träger von Kindertagesstätten und Horten, die auch einen Versorgungsauftrag haben, erkannten offensichtlich die Möglichkeit, sich für ihre Einrichtungen den Erwerb von Äpfeln fördern zu lassen. Ihr Anteil stieg zu Lasten der Schulen rasant. 192 Antragsteller erhielten Zulassungsbescheide über mehr als 100.000 Euro, da bei ersten Abrechnungen der geplante Maximalbetrag nicht ausgeschöpft wurde. Letztlich reichten 179 Bildungseinrichtungen Erstattungsanträge ein. Davon wurden zwei abgelehnt. In einem Fall war der Rechnung nicht zu entnehmen, dass es sich um Äpfel handelte, in einem anderen Fall fehlte die Originalanmeldung. Dagegen wurde Widerspruch eingelegt. So kamen 87.659,42 Euro zur Auszahlung.

Wie im Vorjahr wurden die Grenzen für die Beteiligung am Programm auf minimal 200 Euro und maximal 600 Euro gesetzt. Im Gegensatz dazu war das Budget überraschenderweise bereits vor Beginn des Schuljahrs ausgeschöpft, mussten Antragsteller abgelehnt werden. Viele Träger von Kindertagesstätten und Horten, die auch einen Versorgungsauftrag haben, erkannten offensichtlich die Möglichkeit, sich für ihre Einrichtungen den Erwerb von Äpfeln fördern zu lassen. Ihr Anteil stieg zu Lasten der Schulen rasant. 192 Antragsteller erhielten Zulassungsbescheide über mehr als 100.000 Euro, da bei ersten Abrechnungen der geplante Maximalbetrag nicht ausgeschöpft wurde. Letztlich reichten 179 Bildungseinrichtungen Erstattungsanträge ein. Davon wurden zwei abgelehnt. In einem Fall war der Rechnung nicht zu entnehmen, dass es sich um Äpfel handelte, in einem anderen Fall fehlte die Originalanmeldung. Dagegen wurde Widerspruch eingelegt. So kamen 87.659,42 Euro zur Auszahlung.

© LELF

Mit dem Auszahlungsantrag gaben die Bildungseinrichtungen Auskunft über die Herkunft der verteilten Äpfel und die Anzahl der Kinder, welche diese Früchte erhielten. In 124 Bildungseinrichtungen wurden Brandenburger Äpfel verteilt, in 11 Einrichtungen Äpfel, die nicht aus Brandenburg kamen. In 44 Fällen wurde angegeben, die Herkunft der Äpfel nicht zu kennen. Mit dem für die 177 Bildungseinrichtungen bewilligten Geld wurden für 24.003 Kinder 38.256 Kilogramm Äpfel gekauft.

Mit dem Auszahlungsantrag gaben die Bildungseinrichtungen Auskunft über die Herkunft der verteilten Äpfel und die Anzahl der Kinder, welche diese Früchte erhielten. In 124 Bildungseinrichtungen wurden Brandenburger Äpfel verteilt, in 11 Einrichtungen Äpfel, die nicht aus Brandenburg kamen. In 44 Fällen wurde angegeben, die Herkunft der Äpfel nicht zu kennen. Mit dem für die 177 Bildungseinrichtungen bewilligten Geld wurden für 24.003 Kinder 38.256 Kilogramm Äpfel gekauft.

© LELF

Die folgende Analyse bezieht sich auf die Jahre 2018 bis 2022, in denen Grundschulen, Kitas und Horte antragsberechtigt waren. Im Jahr 2017 wendete sich das Programm nur an Grundschulen des Landes Brandenburg. In den letzten drei Jahren hat sich die Höhe der Zuwendungen kaum verändert. Abbildung 1 zeigt, dass sie sich im Jahr 2022 auf Kindertagesstätten und Horte konzentrierten.

Die folgende Analyse bezieht sich auf die Jahre 2018 bis 2022, in denen Grundschulen, Kitas und Horte antragsberechtigt waren. Im Jahr 2017 wendete sich das Programm nur an Grundschulen des Landes Brandenburg. In den letzten drei Jahren hat sich die Höhe der Zuwendungen kaum verändert. Abbildung 1 zeigt, dass sie sich im Jahr 2022 auf Kindertagesstätten und Horte konzentrierten.

© LELF

Die starke Nutzung des Schulobstprogramms durch Kindertagesstätten und Horte bewirkte erstmalig einen Rückgang der einbezogenen Kinder, da diese Einrichtungen meistens weniger Kinder als Schulen betreuen. Die Einzelheiten stellt Abbildung 2 dar.
Abbildung 3 verweist auf die geringer werdende Anzahl verteilter Äpfel, wobei die Mehrzahl in Kindertagesstätten und Horte zu Lasten der Schulen geliefert wurde.

Die starke Nutzung des Schulobstprogramms durch Kindertagesstätten und Horte bewirkte erstmalig einen Rückgang der einbezogenen Kinder, da diese Einrichtungen meistens weniger Kinder als Schulen betreuen. Die Einzelheiten stellt Abbildung 2 dar.
Abbildung 3 verweist auf die geringer werdende Anzahl verteilter Äpfel, wobei die Mehrzahl in Kindertagesstätten und Horte zu Lasten der Schulen geliefert wurde.

© LELF

Abbildung 4 spiegelt wider, dass sich die Menge verteilter Äpfel je Kind praktisch nicht verändert hat.
Die Preiserhöhungen des Jahres 2022 machten sich nur bei den Kindertagesstätten und Horten bemerkbar wie in Abbildung 5 dargestellt.
Die gleichbleibende Zuwendungssumme teilte sich 2022 auf weniger Kinder auf. So erhöhte sich der Betrag je Kind geringfügig. Abbildung 6 zeigt den Zusammenhang.

Abbildung 4 spiegelt wider, dass sich die Menge verteilter Äpfel je Kind praktisch nicht verändert hat.
Die Preiserhöhungen des Jahres 2022 machten sich nur bei den Kindertagesstätten und Horten bemerkbar wie in Abbildung 5 dargestellt.
Die gleichbleibende Zuwendungssumme teilte sich 2022 auf weniger Kinder auf. So erhöhte sich der Betrag je Kind geringfügig. Abbildung 6 zeigt den Zusammenhang.

© LELF

Gewünscht waren möglichst regional erzeugte Äpfel. In abnehmender Wertigkeit waren das Früchte aus Brandenburg, aus Deutschland, aus der EU und aus Drittländern. Mehr als zwei Drittel der befragten Bildungseinrichtungen gaben an, dass die Äpfel aus Brandenburg kamen. War das nicht der Fall, wurde oft auf die Herkunft aus Sachsen oder Sachsen-Anhalt verwiesen. Ein besonders in Südbrandenburg sinnvolles Vorgehen.

Gewünscht waren möglichst regional erzeugte Äpfel. In abnehmender Wertigkeit waren das Früchte aus Brandenburg, aus Deutschland, aus der EU und aus Drittländern. Mehr als zwei Drittel der befragten Bildungseinrichtungen gaben an, dass die Äpfel aus Brandenburg kamen. War das nicht der Fall, wurde oft auf die Herkunft aus Sachsen oder Sachsen-Anhalt verwiesen. Ein besonders in Südbrandenburg sinnvolles Vorgehen.

© LELF

Die Umsetzung des Schulobstprogramms wurde durch den Zentralen technischen Prüfdienst des LELF in drei Bildungseinrichtungen überprüft. Im Ergebnis wurde ein Rückforderungsbescheid erstellt. Die damit notwendigen zwei weiteren Prüfungen führten zu keinen Beanstandungen.

Nach sechs Jahren Brandenburger Schulobstprogramm wird folgendes Fazit gezogen: Seit drei Jahren werden knapp 88.000 Euro von den beantragten 100.000 Euro abgerufen. Das ist unbefriedigend, weil einigen Antragstellern aufgrund des ausgeschöpften Budgets keine Zulassung erteilt werden konnte. Die Absenkung des Maximalbetrags für die Zuwendung soll zukünftig die Zahl potentieller Antragsteller erhöhen.
Die Einbeziehung von Kindertagesstätten und Horten erweist sich als sinnvoll. Ihre Träger haben das Schulobstprogramm als Finanzierungsquelle erkannt und angenommen. Im Jahr 2022 partizipierten erstmalig mehr Kinder aus Kindertagesstätten und Horten als Schulkinder von dem Programm. Dort wurden auch mehr Äpfel verteilt. Der Einkauf über Lieferdienste erhöht die Kosten. Dadurch fällt die Förderung je Kind in Kindertagesstätten/Horten deutlich höher als in den Schulen aus und somit fließen die meisten Zuwendungen in diese Einrichtungen. Aus dem Schulobstprogramm ist ein "Kindertagesstättenobstprogramm" geworden.  

Die Umsetzung des Schulobstprogramms wurde durch den Zentralen technischen Prüfdienst des LELF in drei Bildungseinrichtungen überprüft. Im Ergebnis wurde ein Rückforderungsbescheid erstellt. Die damit notwendigen zwei weiteren Prüfungen führten zu keinen Beanstandungen.

Nach sechs Jahren Brandenburger Schulobstprogramm wird folgendes Fazit gezogen: Seit drei Jahren werden knapp 88.000 Euro von den beantragten 100.000 Euro abgerufen. Das ist unbefriedigend, weil einigen Antragstellern aufgrund des ausgeschöpften Budgets keine Zulassung erteilt werden konnte. Die Absenkung des Maximalbetrags für die Zuwendung soll zukünftig die Zahl potentieller Antragsteller erhöhen.
Die Einbeziehung von Kindertagesstätten und Horten erweist sich als sinnvoll. Ihre Träger haben das Schulobstprogramm als Finanzierungsquelle erkannt und angenommen. Im Jahr 2022 partizipierten erstmalig mehr Kinder aus Kindertagesstätten und Horten als Schulkinder von dem Programm. Dort wurden auch mehr Äpfel verteilt. Der Einkauf über Lieferdienste erhöht die Kosten. Dadurch fällt die Förderung je Kind in Kindertagesstätten/Horten deutlich höher als in den Schulen aus und somit fließen die meisten Zuwendungen in diese Einrichtungen. Aus dem Schulobstprogramm ist ein "Kindertagesstättenobstprogramm" geworden.  

Zahlen und Fakten 2023

Wie im Vorjahr wurden die Grenzen für die Beteiligung am Programm auf minimal 200 Euro und maximal 500 Euro gesetzt. Die Anmeldungen aus den Bildungseinrichtungen erfolgten nach Eröffnung des Programmes recht zügig.
Am 28. August 2023 war das Budget von 100.000 Euro ausgeschöpft. Es konnten 230 Einrichtungen für die Teilnahme zugelassen werden. Das waren 134 Kitas, 73 Schulen und 23 Horte beziehungsweise insgesamt 38 mehr als im Vorjahr. Diese erhöhte Anzahl kommt zustande, weil mehr Einrichtungen ihren Bedarf mit weniger als 500 Euro angegeben haben.
Von diesen 230 Einrichtungen haben aber nur 215 tatsächlich einen Erstattungsantrag gestellt. Zwei Erstattungsanträge mussten wegen Unterschreitung des Mindestabrechnungsbetrages abgelehnt werden.
Letztlich kamen 87.108,89 Euro zur Auszahlung. 12.891 Euro wurden nicht abgerufen. Damit hätten weitere 60 Einrichtungen mit jeweils 200 Euro unterstützt werden können.

Mit dem Auszahlungsantrag gaben die Bildungseinrichtungen Auskunft über die Herkunft der verteilten Äpfel und die Anzahl der Kinder, welche diese Früchte erhielten. In 148 Bildungseinrichtungen wurden Brandenburger Äpfel verteilt, in 14 Einrichtungen Äpfel, die nicht aus Brandenburg kamen. In 50 Fällen wurde angegeben, die Herkunft der Äpfel nicht zu kennen. Mit dem für die 215 Bildungseinrichtungen bewilligten Geld wurden für 31.490 Kinder 38.071 Kilogramm Äpfel gekauft.

Wie im Vorjahr wurden die Grenzen für die Beteiligung am Programm auf minimal 200 Euro und maximal 500 Euro gesetzt. Die Anmeldungen aus den Bildungseinrichtungen erfolgten nach Eröffnung des Programmes recht zügig.
Am 28. August 2023 war das Budget von 100.000 Euro ausgeschöpft. Es konnten 230 Einrichtungen für die Teilnahme zugelassen werden. Das waren 134 Kitas, 73 Schulen und 23 Horte beziehungsweise insgesamt 38 mehr als im Vorjahr. Diese erhöhte Anzahl kommt zustande, weil mehr Einrichtungen ihren Bedarf mit weniger als 500 Euro angegeben haben.
Von diesen 230 Einrichtungen haben aber nur 215 tatsächlich einen Erstattungsantrag gestellt. Zwei Erstattungsanträge mussten wegen Unterschreitung des Mindestabrechnungsbetrages abgelehnt werden.
Letztlich kamen 87.108,89 Euro zur Auszahlung. 12.891 Euro wurden nicht abgerufen. Damit hätten weitere 60 Einrichtungen mit jeweils 200 Euro unterstützt werden können.

Mit dem Auszahlungsantrag gaben die Bildungseinrichtungen Auskunft über die Herkunft der verteilten Äpfel und die Anzahl der Kinder, welche diese Früchte erhielten. In 148 Bildungseinrichtungen wurden Brandenburger Äpfel verteilt, in 14 Einrichtungen Äpfel, die nicht aus Brandenburg kamen. In 50 Fällen wurde angegeben, die Herkunft der Äpfel nicht zu kennen. Mit dem für die 215 Bildungseinrichtungen bewilligten Geld wurden für 31.490 Kinder 38.071 Kilogramm Äpfel gekauft.

© LELF

Eine Analyse der letzten 6 Jahre zeigt, das Budget von 100.000 Euro wird zunehmend von Kitas und Horten abgerufen. Der Abschöpfungsanteil, letztlich bewilligte Beträge, ist seit vier Jahren mit 87 Prozent nahezu konstant. Seit nunmehr zwei Jahren beanspruchen Kitas und Horte den höheren Anteil wie in Abbildung 1 ersichtlich ist.

Eine Analyse der letzten 6 Jahre zeigt, das Budget von 100.000 Euro wird zunehmend von Kitas und Horten abgerufen. Der Abschöpfungsanteil, letztlich bewilligte Beträge, ist seit vier Jahren mit 87 Prozent nahezu konstant. Seit nunmehr zwei Jahren beanspruchen Kitas und Horte den höheren Anteil wie in Abbildung 1 ersichtlich ist.

© LELF

Die Anzahl der begünstigten Kinder hat sich im Jahr 2023 deutlich erhöht. Abbildung 2 zeigt, dass die Anzahl der Kinder in den Schulen die in den Kitas und Horten dabei übertrifft.
Auf Grund der über die Jahre steigenden Preise können bei gleichbleibendem Budget entsprechend weniger Äpfel gekauft werden.

Die Anzahl der begünstigten Kinder hat sich im Jahr 2023 deutlich erhöht. Abbildung 2 zeigt, dass die Anzahl der Kinder in den Schulen die in den Kitas und Horten dabei übertrifft.
Auf Grund der über die Jahre steigenden Preise können bei gleichbleibendem Budget entsprechend weniger Äpfel gekauft werden.

© LELF

So verringert sich die Menge der verteilten Äpfel insgesamt geringfügig, wegen der erhöhten Kinderzahl aber deutlicher auf 0,9 Kilogramm je Kind in Schulen und 1,56 Kilogramm in Kitas und Horten, was in den Abbildungen 3 und 4 erkennbar wird.

So verringert sich die Menge der verteilten Äpfel insgesamt geringfügig, wegen der erhöhten Kinderzahl aber deutlicher auf 0,9 Kilogramm je Kind in Schulen und 1,56 Kilogramm in Kitas und Horten, was in den Abbildungen 3 und 4 erkennbar wird.

© LELF

Dass die Schulen die Äpfel in der Regel preiswerter einkaufen als Kitas und Horte stellt Abbildung 5 dar. Zusammen mit der geringeren Menge je Kind in Schulen ist der Zuwendungsbetrag je Kind in den Schulen auch am geringsten. Darauf verweist Abbildung 6.

Dass die Schulen die Äpfel in der Regel preiswerter einkaufen als Kitas und Horte stellt Abbildung 5 dar. Zusammen mit der geringeren Menge je Kind in Schulen ist der Zuwendungsbetrag je Kind in den Schulen auch am geringsten. Darauf verweist Abbildung 6.

© LELF

Gewünscht waren möglichst regional erzeugte Äpfel. In abnehmender Wertigkeit waren das Früchte aus Brandenburg, aus Deutschland, aus der EU und aus Drittländern.
69 Prozent der teilnehmenden Bildungseinrichtungen gaben an, dass die Äpfel aus Brandenburg kamen. 9 Prozent bezogen die Äpfel von außerhalb, 22 Prozent aus unbekannter Herkunft.

Gewünscht waren möglichst regional erzeugte Äpfel. In abnehmender Wertigkeit waren das Früchte aus Brandenburg, aus Deutschland, aus der EU und aus Drittländern.
69 Prozent der teilnehmenden Bildungseinrichtungen gaben an, dass die Äpfel aus Brandenburg kamen. 9 Prozent bezogen die Äpfel von außerhalb, 22 Prozent aus unbekannter Herkunft.

© LELF

Äpfel von außerhalb kommen zumeist aus benachbarten Bundesländern wie Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Mecklenburg-Vorpommern. Das ist in den „Grenzregionen“ ein sinnvolles Vorgehen. Die Äpfel unbekannter Herkunft werden meist in Handelseinrichtungen gekauft, während die Brandenburger Äpfel oft von Erzeugerbetrieben kommen.

Die Umsetzung des Schulobstprogramms wurde durch den Zentralen technischen Prüfdienst des LELF in drei Bildungseinrichtungen überprüft. Die Prüfungen führten zu keinen Beanstandungen.

Nach sieben Jahren Brandenburger Schulobstprogramm wird folgendes Fazit gezogen: Seit vier Jahren werden knapp 88.000 Euro von den zur Verfügung stehenden 100.000 Euro abgerufen. Das ist unbefriedigend, weil einigen Antragstellern aufgrund des ausgeschöpften Budgets keine Zulassung erteilt werden konnte. Im Jahr 2023 partizipierten wiederum mehr Kinder aus Kindertagesstätten und Horten als Schulkinder von dem Programm. Dort wurden auch mehr Äpfel verteilt. Der Einkauf über Lieferdienste erhöht aber auch die Kosten. Dadurch fällt die Förderung je Kind in Kindertagesstätten und Horten deutlich höher als in den Schulen aus und somit fließen die meisten Zuwendungen in diese Einrichtungen.

Äpfel von außerhalb kommen zumeist aus benachbarten Bundesländern wie Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Mecklenburg-Vorpommern. Das ist in den „Grenzregionen“ ein sinnvolles Vorgehen. Die Äpfel unbekannter Herkunft werden meist in Handelseinrichtungen gekauft, während die Brandenburger Äpfel oft von Erzeugerbetrieben kommen.

Die Umsetzung des Schulobstprogramms wurde durch den Zentralen technischen Prüfdienst des LELF in drei Bildungseinrichtungen überprüft. Die Prüfungen führten zu keinen Beanstandungen.

Nach sieben Jahren Brandenburger Schulobstprogramm wird folgendes Fazit gezogen: Seit vier Jahren werden knapp 88.000 Euro von den zur Verfügung stehenden 100.000 Euro abgerufen. Das ist unbefriedigend, weil einigen Antragstellern aufgrund des ausgeschöpften Budgets keine Zulassung erteilt werden konnte. Im Jahr 2023 partizipierten wiederum mehr Kinder aus Kindertagesstätten und Horten als Schulkinder von dem Programm. Dort wurden auch mehr Äpfel verteilt. Der Einkauf über Lieferdienste erhöht aber auch die Kosten. Dadurch fällt die Förderung je Kind in Kindertagesstätten und Horten deutlich höher als in den Schulen aus und somit fließen die meisten Zuwendungen in diese Einrichtungen.