Jahresabschluss des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Erstellung des Jahresabschlusses im Format des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL-Jahresabschluss) - Informationen für Landwirte und Berater
Für welche Betriebe ist der BMEL-Jahresabschluss relevant?
1) Betriebe, die im Rahmen der Richtlinie des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz über die Gewährung von Zuwendungen für einzelbetriebliche Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen im Land Brandenburg und Berlin Fördermittel empfangen haben, sind gemäß dieser Richtlinie verpflichtet, ihre Buchführung in Form eines plausibilitätsgeprüften BMEL-Jahresabschlusses im elektronisch lesbaren Dateiformat „Comma-separated values“ (csv) bei der zuständigen Landesbehörde, dem Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF), vorzulegen. Diese sogenannte Auflagenbuchführung gilt vom Zeitpunkt der Bewilligung an für fünf Jahre. Die ordnungsgemäße Erfüllung der Buchführungsauflage wird vom LELF, Referat L1 überprüft. Der zuständige Fachbereich der Investitionsbank des Landes Brandenburg erhält als Bewilligungsbehörde Kenntnis über das Prüfergebnis.
2) Die Teilnahme am BMEL-Testbetriebsnetz beinhaltet die Bereitstellung des plausibilitätsgeprüften BMEL-Jahresabschlusses. Dieses bundeseinheitlich organisierte Datenerfassungssystem dient dem Zweck der jährlichen Darstellung der wirtschaftlichen Lage der landwirtschaftlichen Betriebe in der Bundesrepublik und wird im Land Brandenburg fachlich und organisatorisch vom LELF, Referat L1 betreut. Auf Anfrage der zuständigen Stelle liefern die Testbetriebe freiwillig ihren Abschluss. Mit der Teilnahme am BMEL-Testbetriebsnetz erfüllt der Betrieb eine gegebenenfalls bestehende Buchführungsauflage gemäß Punkt eins.
3) Im Rahmen der Gewährung von Krediten und der damit im Zusammenhang stehenden Risikobewertung verlangen Hausbanken zunehmend die Vorlage des BMEL-Jahresabschlusses von ihren Kunden. Auch landwirtschaftliche Berater sehen im BMEL-Jahresabschluss verstärkt ein geeignetes und unverzichtbares Instrument für ihre Arbeit.
Wie sieht der BMEL-Jahresabschluss aus?
Der handelsrechtliche Jahresabschluss bildet die Basis für den BMEL-Jahresabschluss. Betriebe, die nicht zur Aufstellung einer Handelsbilanz verpflichtet sind, sogenannte Nichtkaufleute, legen den steuerlichen Jahresabschluss zu Grunde.
Der BMEL-Jahresabschluss besteht aus den folgenden, obligatorisch zu füllenden Abschnitten:
- Deckblatt, allgemeine Angaben
- Bilanz
- Darstellung der Einlagen und Entnahmen (nur für Einzelunternehmen)
- Gewinn- und Verlustrechnung
- Anhang zur Bilanz mit
- Brutto-Anlagenspiegel gemäß Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz
- Bewertung des Tiervermögens
- Bewertung der Vorräte
- Forderungenspiegel und Verbindlichkeitenspiegel (nur für Juristische Personen)
- Einzelaufstellung der Verbindlichkeiten
- Ernteflächen, Naturalerträge und Leistungen sowie Durchschnittspreise
- Naturalbericht der Tiere und der Vorräte
- Betriebsflächen am Ende des Geschäftsjahres und Betriebsflächenveränderung im Laufe des Geschäftsjahres
- Arbeitskräfte
- Ergänzende Angaben zum Unternehmen
- Persönliche Angaben (nur für Einzelunternehmen)
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft veröffentlicht die jährlich aktualisierte Fassung der Broschüre „Buchführung der Testbetriebe - Ausführungsanweisung zum BMEL-Jahresabschluss" und ein aktuelles Programm-Update „WinPlausi“. Interessenten können sich beides kostenfrei aus dem Internet unter folgender Adresse herunterladen:
Wie erstelle ich den BMEL-Jahresabschluss?
Der BMEL-Jahresabschluss kann direkt im Plausibilitätsprogramm „WinPlausi“ angefertigt werden. Praktikabler ist jedoch von vorn herein die Nutzung einer Finanzbuchführungssoftware, die auf die spezifischen Belange der Landwirtschaft und des Gartenbaus abgestimmt ist und eine Schnittstelle zum BMEL-Jahresabschluss bereithält. Verschiedene Softwareunternehmen bieten inzwischen als reguläres oder zusätzliches Modul die Erstellung des Jahresabschlusses im BMEL-Format sozusagen auf Knopfdruck an. Der Nachbereitungsumfang ist in Abhängigkeit von der Software und Erfassungsintensität in der Finanzbuchhaltung unterschiedlich hoch.
Neben der Technik ist die vollständige Datenerfassung im Betrieb die zweite elementare Voraussetzung.
Alle notwendigen Naturaldaten müssen mindestens in der erforderlichen Gliederungstiefe erfasst werden. Als Beispiele seien genannt:
- Naturalerträge und Verbräuche der einzelnen pflanzlichen Kulturen
- Tierbestandsentwicklung nach Tieraltersklassen
- Getrenntes Kontieren der Futtermittel nach ihrem Einsatz für die einzelnen Tierarten
- Betriebsflächen nach Nutzungsarten einschließlich unterjähriger Veränderungen
- Arbeitskräfte nach Haupttätigkeitsbereichen und Beschäftigungsgrad
Schulungsangebot
Im August und September eines jeden Jahres bietet das LELF in Zusammenarbeit mit verschiedenen Softwarepartnern Schulungsveranstaltungen zum Thema „Fehlerfreie Erstellung des BMEL-Jahresabschlusses“ an. Interessenten teilen bitte der zuständigen Bearbeiterin im LELF ihren Teilnahmewunsch unter Angabe der verwendeten Finanzsoftware mit. Die Kontaktdaten finden Sie am Ende dieses Papiers.
Abschließend sei bemerkt, dass der BMEL-Jahresabschluss, mit der notwendigen Sorgfalt erstellt, für den Betrieb selbst die besten Voraussetzungen schafft, eine Betriebsanalyse vorzunehmen, Schwachstellen zu erkennen und eine fundierte Planung durchzuführen. Vertikale oder horizontale Betriebsvergleiche sind nur dann sinnvoll, wenn sie auf Grundlage einheitlich erstellter Jahresabschlüsse vorgenommen werden. Nur die zeitnahe Erstellung des Jahresabschlusses nach dem Ende eines Wirtschaftsjahres ermöglicht eine zeitnahe Auswertung und unmittelbare Umsetzung der daraus gewonnenen Erkenntnisse im Betrieb. Die Kenntnis der wirtschaftlichen Lage der Agrarunternehmen leistet darüber hinaus einen wichtigen Beitrag für agrarpolitische Entscheidungen landes- und bundesweit sowie im Rahmen der Europäischen Union. Die Gesamtheit der vorliegenden Jahresabschlussdaten bildet ein wichtiges Fundament für Auswirkungsberechnungen und die daraus folgende Positionierung des Landes Brandenburg. In diesem Zusammenhang wird auf die jährlich erscheinenden „Wirtschaftsergebnisse landwirtschaftlicher Unternehmen Brandenburgs“ verwiesen:
https://lelf.brandenburg.de/lelf/de/landwirtschaft/agraroekonomie/wirtschaftsergebnisse/.
Stand: August 2024
Erstellung des Jahresabschlusses im Format des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL-Jahresabschluss) - Informationen für Landwirte und Berater
Für welche Betriebe ist der BMEL-Jahresabschluss relevant?
1) Betriebe, die im Rahmen der Richtlinie des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz über die Gewährung von Zuwendungen für einzelbetriebliche Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen im Land Brandenburg und Berlin Fördermittel empfangen haben, sind gemäß dieser Richtlinie verpflichtet, ihre Buchführung in Form eines plausibilitätsgeprüften BMEL-Jahresabschlusses im elektronisch lesbaren Dateiformat „Comma-separated values“ (csv) bei der zuständigen Landesbehörde, dem Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF), vorzulegen. Diese sogenannte Auflagenbuchführung gilt vom Zeitpunkt der Bewilligung an für fünf Jahre. Die ordnungsgemäße Erfüllung der Buchführungsauflage wird vom LELF, Referat L1 überprüft. Der zuständige Fachbereich der Investitionsbank des Landes Brandenburg erhält als Bewilligungsbehörde Kenntnis über das Prüfergebnis.
2) Die Teilnahme am BMEL-Testbetriebsnetz beinhaltet die Bereitstellung des plausibilitätsgeprüften BMEL-Jahresabschlusses. Dieses bundeseinheitlich organisierte Datenerfassungssystem dient dem Zweck der jährlichen Darstellung der wirtschaftlichen Lage der landwirtschaftlichen Betriebe in der Bundesrepublik und wird im Land Brandenburg fachlich und organisatorisch vom LELF, Referat L1 betreut. Auf Anfrage der zuständigen Stelle liefern die Testbetriebe freiwillig ihren Abschluss. Mit der Teilnahme am BMEL-Testbetriebsnetz erfüllt der Betrieb eine gegebenenfalls bestehende Buchführungsauflage gemäß Punkt eins.
3) Im Rahmen der Gewährung von Krediten und der damit im Zusammenhang stehenden Risikobewertung verlangen Hausbanken zunehmend die Vorlage des BMEL-Jahresabschlusses von ihren Kunden. Auch landwirtschaftliche Berater sehen im BMEL-Jahresabschluss verstärkt ein geeignetes und unverzichtbares Instrument für ihre Arbeit.
Wie sieht der BMEL-Jahresabschluss aus?
Der handelsrechtliche Jahresabschluss bildet die Basis für den BMEL-Jahresabschluss. Betriebe, die nicht zur Aufstellung einer Handelsbilanz verpflichtet sind, sogenannte Nichtkaufleute, legen den steuerlichen Jahresabschluss zu Grunde.
Der BMEL-Jahresabschluss besteht aus den folgenden, obligatorisch zu füllenden Abschnitten:
- Deckblatt, allgemeine Angaben
- Bilanz
- Darstellung der Einlagen und Entnahmen (nur für Einzelunternehmen)
- Gewinn- und Verlustrechnung
- Anhang zur Bilanz mit
- Brutto-Anlagenspiegel gemäß Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz
- Bewertung des Tiervermögens
- Bewertung der Vorräte
- Forderungenspiegel und Verbindlichkeitenspiegel (nur für Juristische Personen)
- Einzelaufstellung der Verbindlichkeiten
- Ernteflächen, Naturalerträge und Leistungen sowie Durchschnittspreise
- Naturalbericht der Tiere und der Vorräte
- Betriebsflächen am Ende des Geschäftsjahres und Betriebsflächenveränderung im Laufe des Geschäftsjahres
- Arbeitskräfte
- Ergänzende Angaben zum Unternehmen
- Persönliche Angaben (nur für Einzelunternehmen)
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft veröffentlicht die jährlich aktualisierte Fassung der Broschüre „Buchführung der Testbetriebe - Ausführungsanweisung zum BMEL-Jahresabschluss" und ein aktuelles Programm-Update „WinPlausi“. Interessenten können sich beides kostenfrei aus dem Internet unter folgender Adresse herunterladen:
Wie erstelle ich den BMEL-Jahresabschluss?
Der BMEL-Jahresabschluss kann direkt im Plausibilitätsprogramm „WinPlausi“ angefertigt werden. Praktikabler ist jedoch von vorn herein die Nutzung einer Finanzbuchführungssoftware, die auf die spezifischen Belange der Landwirtschaft und des Gartenbaus abgestimmt ist und eine Schnittstelle zum BMEL-Jahresabschluss bereithält. Verschiedene Softwareunternehmen bieten inzwischen als reguläres oder zusätzliches Modul die Erstellung des Jahresabschlusses im BMEL-Format sozusagen auf Knopfdruck an. Der Nachbereitungsumfang ist in Abhängigkeit von der Software und Erfassungsintensität in der Finanzbuchhaltung unterschiedlich hoch.
Neben der Technik ist die vollständige Datenerfassung im Betrieb die zweite elementare Voraussetzung.
Alle notwendigen Naturaldaten müssen mindestens in der erforderlichen Gliederungstiefe erfasst werden. Als Beispiele seien genannt:
- Naturalerträge und Verbräuche der einzelnen pflanzlichen Kulturen
- Tierbestandsentwicklung nach Tieraltersklassen
- Getrenntes Kontieren der Futtermittel nach ihrem Einsatz für die einzelnen Tierarten
- Betriebsflächen nach Nutzungsarten einschließlich unterjähriger Veränderungen
- Arbeitskräfte nach Haupttätigkeitsbereichen und Beschäftigungsgrad
Schulungsangebot
Im August und September eines jeden Jahres bietet das LELF in Zusammenarbeit mit verschiedenen Softwarepartnern Schulungsveranstaltungen zum Thema „Fehlerfreie Erstellung des BMEL-Jahresabschlusses“ an. Interessenten teilen bitte der zuständigen Bearbeiterin im LELF ihren Teilnahmewunsch unter Angabe der verwendeten Finanzsoftware mit. Die Kontaktdaten finden Sie am Ende dieses Papiers.
Abschließend sei bemerkt, dass der BMEL-Jahresabschluss, mit der notwendigen Sorgfalt erstellt, für den Betrieb selbst die besten Voraussetzungen schafft, eine Betriebsanalyse vorzunehmen, Schwachstellen zu erkennen und eine fundierte Planung durchzuführen. Vertikale oder horizontale Betriebsvergleiche sind nur dann sinnvoll, wenn sie auf Grundlage einheitlich erstellter Jahresabschlüsse vorgenommen werden. Nur die zeitnahe Erstellung des Jahresabschlusses nach dem Ende eines Wirtschaftsjahres ermöglicht eine zeitnahe Auswertung und unmittelbare Umsetzung der daraus gewonnenen Erkenntnisse im Betrieb. Die Kenntnis der wirtschaftlichen Lage der Agrarunternehmen leistet darüber hinaus einen wichtigen Beitrag für agrarpolitische Entscheidungen landes- und bundesweit sowie im Rahmen der Europäischen Union. Die Gesamtheit der vorliegenden Jahresabschlussdaten bildet ein wichtiges Fundament für Auswirkungsberechnungen und die daraus folgende Positionierung des Landes Brandenburg. In diesem Zusammenhang wird auf die jährlich erscheinenden „Wirtschaftsergebnisse landwirtschaftlicher Unternehmen Brandenburgs“ verwiesen:
https://lelf.brandenburg.de/lelf/de/landwirtschaft/agraroekonomie/wirtschaftsergebnisse/.
Stand: August 2024