Richtwerte zur Bewertung von Aufwuchsschäden an landwirtschaftlichen Kulturen
Die Ursachen wie die Bewertungsanlässe von Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen sind vielfältig. Sie reichen von Ausgleichszahlungen für witterungsbedingte Schäden wie Dürre, Hochwasser, Hagel über Wildschadensausgleiche bis hin zu Entschädigungen für subjektiv verursachte Ertragsausfälle wie zeitweilige Baumaßnahmen, Manöver, unsachgemäße beziehungsweise mangelhafte Durchführung von Lohnarbeiten und Gewässerunterhaltungsmaßnahmen. Ihnen ist gemein, dass sie sich meist auf einen Zeitpunkt beziehungsweise auf eine Vegetationsperiode und in der Regel auf Teilflächen beschränken. Daher sind betriebliche, schadensmindernde Anpassungsmöglichkeiten wegen der Kurzfristigkeit beziehungsweise Unvorhersehbarkeit oder der Kleinflächigkeit begrenzt und weniger bewertungsrelevant als bei langfristigen oder dauerhaften Beeinträchtigungen der Nutzbarkeit landwirtschaftlicher Flächen.
Schäden sind zu prüfen
Gleichwohl sind die Berücksichtigung schadensmindernder Anpassungsmaßnahmen wie auch längerfristige Wirkungen bei der Schadensermittlung prinzipiell zu prüfen. Vornehmlich bei Schäden am Beginn der Vegetations- beziehungsweise Anbauperiode sind verlustmindernde Reaktionen wie zum Beispiel Nachsaat und Neuansaat relevant. Ihre Wirkung auf den Ertragsverlust wie die Kosten sind entsprechend aufzurechnen.
Ist die Verfügbarkeit der Fläche für eine landwirtschaftliche Nutzung inklusive ihrer Erhaltung in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand nicht über das betreffende Kalenderjahr gegeben und wird damit die Aktivierung des Zahlungsanspruches für die Betriebsprämie versagt, dann ist der Verlust der Betriebsprämie mit zu entschädigen. Die hier aufgeführten Entschädigungssätze enthalten prinzipiell keine Ausgleiche für entgangenen Prämien.
Kriterien für die Ermittlung der Schäden
Ausgangspunkt für die Ermittlung der Aufwuchsschäden ist in der Regel die Bestimmung der naturalen Ertragsausfälle. Durch Multiplikation mit dem aktuellen Marktpreis beziehungsweise dem Wert für die Ersatzfutterbeschaffung erhält man die Erlösausfälle beziehungsweise den Bruttoschaden. Hiervon sind einsparbare Kosten, meist für Ernte- und Transport, abzuziehen und gegebenenfalls zusätzliche Kosten für Flächen- und Kulturinstandsetzungsmaßnahmen, in Ausnahmefällen auch zusätzliche Einbußen wie zum Beispiel Leistungsminderung der Tierproduktion zu berücksichtigen. Ertragsausfälle wie einsparbare und zusätzliche Kosten hängen stark vom Zeitpunkt und Ausmaß des Schadens ab und bedingen sich zudem gegenseitig beziehungsweise müssen konform gehen (keine Doppelbewertung!). Bei der Ermittlung der naturalen Ertragsausfälle sind gegebenenfalls Ertragseinbußen in Folgejahren, zum Beispiel bei Störungen des Bodengefüges, zu berücksichtigen.
Richtwerte von Aufwuchsschäden
In der unten aufgeführten Anlage sind für die Ertrags- beziehungsweise Standortbedingungen des Landes Brandenburg Anhaltswerte zu Ertrags- (Erlös-)ausfällen für wesentliche Marktfrüchte und Futterkulturen sowie ausgewählte Kostenrichtwerte für einsparbare Arbeitsgänge zusammengestellt. Sie gehen mit der „Datensammlung für die betriebswirtschaftliche Bewertung landwirtschaftlicher Produktionsverfahren im Land Brandenburg“ konform, wobei die Preise aktualisiert und einige Positionen wie zum Beispiel Heu ohne Bergeraumkosten angepasst wurden. Dort werden auch weitere Details und Erläuterungen zu Unterstellungen gegeben.
Prinzipiell sollte die Anwendbarkeit der Anhaltswerte beziehungsweise die Übereinstimmung der Unterstellungen im Einzelfall genau überprüft werden.
Bitte achten Sie darauf, dass die folgend aufgeführten Richtwerte nur eine eingeschränkte Aussagekraft mit Blick auf die Zukunft haben. Die Märkte für landwirtschaftliche Erzeugnisse, aber auch für Betriebsmittel sind extrem volatil.
Die Ursachen wie die Bewertungsanlässe von Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen sind vielfältig. Sie reichen von Ausgleichszahlungen für witterungsbedingte Schäden wie Dürre, Hochwasser, Hagel über Wildschadensausgleiche bis hin zu Entschädigungen für subjektiv verursachte Ertragsausfälle wie zeitweilige Baumaßnahmen, Manöver, unsachgemäße beziehungsweise mangelhafte Durchführung von Lohnarbeiten und Gewässerunterhaltungsmaßnahmen. Ihnen ist gemein, dass sie sich meist auf einen Zeitpunkt beziehungsweise auf eine Vegetationsperiode und in der Regel auf Teilflächen beschränken. Daher sind betriebliche, schadensmindernde Anpassungsmöglichkeiten wegen der Kurzfristigkeit beziehungsweise Unvorhersehbarkeit oder der Kleinflächigkeit begrenzt und weniger bewertungsrelevant als bei langfristigen oder dauerhaften Beeinträchtigungen der Nutzbarkeit landwirtschaftlicher Flächen.
Schäden sind zu prüfen
Gleichwohl sind die Berücksichtigung schadensmindernder Anpassungsmaßnahmen wie auch längerfristige Wirkungen bei der Schadensermittlung prinzipiell zu prüfen. Vornehmlich bei Schäden am Beginn der Vegetations- beziehungsweise Anbauperiode sind verlustmindernde Reaktionen wie zum Beispiel Nachsaat und Neuansaat relevant. Ihre Wirkung auf den Ertragsverlust wie die Kosten sind entsprechend aufzurechnen.
Ist die Verfügbarkeit der Fläche für eine landwirtschaftliche Nutzung inklusive ihrer Erhaltung in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand nicht über das betreffende Kalenderjahr gegeben und wird damit die Aktivierung des Zahlungsanspruches für die Betriebsprämie versagt, dann ist der Verlust der Betriebsprämie mit zu entschädigen. Die hier aufgeführten Entschädigungssätze enthalten prinzipiell keine Ausgleiche für entgangenen Prämien.
Kriterien für die Ermittlung der Schäden
Ausgangspunkt für die Ermittlung der Aufwuchsschäden ist in der Regel die Bestimmung der naturalen Ertragsausfälle. Durch Multiplikation mit dem aktuellen Marktpreis beziehungsweise dem Wert für die Ersatzfutterbeschaffung erhält man die Erlösausfälle beziehungsweise den Bruttoschaden. Hiervon sind einsparbare Kosten, meist für Ernte- und Transport, abzuziehen und gegebenenfalls zusätzliche Kosten für Flächen- und Kulturinstandsetzungsmaßnahmen, in Ausnahmefällen auch zusätzliche Einbußen wie zum Beispiel Leistungsminderung der Tierproduktion zu berücksichtigen. Ertragsausfälle wie einsparbare und zusätzliche Kosten hängen stark vom Zeitpunkt und Ausmaß des Schadens ab und bedingen sich zudem gegenseitig beziehungsweise müssen konform gehen (keine Doppelbewertung!). Bei der Ermittlung der naturalen Ertragsausfälle sind gegebenenfalls Ertragseinbußen in Folgejahren, zum Beispiel bei Störungen des Bodengefüges, zu berücksichtigen.
Richtwerte von Aufwuchsschäden
In der unten aufgeführten Anlage sind für die Ertrags- beziehungsweise Standortbedingungen des Landes Brandenburg Anhaltswerte zu Ertrags- (Erlös-)ausfällen für wesentliche Marktfrüchte und Futterkulturen sowie ausgewählte Kostenrichtwerte für einsparbare Arbeitsgänge zusammengestellt. Sie gehen mit der „Datensammlung für die betriebswirtschaftliche Bewertung landwirtschaftlicher Produktionsverfahren im Land Brandenburg“ konform, wobei die Preise aktualisiert und einige Positionen wie zum Beispiel Heu ohne Bergeraumkosten angepasst wurden. Dort werden auch weitere Details und Erläuterungen zu Unterstellungen gegeben.
Prinzipiell sollte die Anwendbarkeit der Anhaltswerte beziehungsweise die Übereinstimmung der Unterstellungen im Einzelfall genau überprüft werden.
Bitte achten Sie darauf, dass die folgend aufgeführten Richtwerte nur eine eingeschränkte Aussagekraft mit Blick auf die Zukunft haben. Die Märkte für landwirtschaftliche Erzeugnisse, aber auch für Betriebsmittel sind extrem volatil.