Handelsklassenkontrolle
Ziel der Handelsklassenkontrollen ist die kontinuierliche und neutrale Überwachung zur Sicherung von qualitativen Mindestanforderungen an und zur korrekten Kennzeichnung von Frischmarktprodukten (Obst, Gemüse, Hühnereier und Geflügelfleisch). Kontrollen im sogenanntem Rotfleischbereich (Schweine, Rinder, Schafe) dienen einer unabhängigen und einheitlichen Schlachtkörpereinstufung im Sinne der Chancengleichheit in der Fleischvermarktung.
In Brandenburg sind die Kontrollen zweistufig organisiert. Das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) ist für die Überwachung im Großhandel, in den Großhandelszentren, bei Erzeugern und in Schlachthöfen verantwortlich. Im Lebensmitteleinzelhandel kontrollieren die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte.
Ziel der Handelsklassenkontrollen ist die kontinuierliche und neutrale Überwachung zur Sicherung von qualitativen Mindestanforderungen an und zur korrekten Kennzeichnung von Frischmarktprodukten (Obst, Gemüse, Hühnereier und Geflügelfleisch). Kontrollen im sogenanntem Rotfleischbereich (Schweine, Rinder, Schafe) dienen einer unabhängigen und einheitlichen Schlachtkörpereinstufung im Sinne der Chancengleichheit in der Fleischvermarktung.
In Brandenburg sind die Kontrollen zweistufig organisiert. Das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) ist für die Überwachung im Großhandel, in den Großhandelszentren, bei Erzeugern und in Schlachthöfen verantwortlich. Im Lebensmitteleinzelhandel kontrollieren die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte.