Handelsklassenkontrolle
Ziel der Handelsklassenkontrollen ist die kontinuierliche und neutrale Überwachung zur Sicherung von qualitativen Mindestanforderungen an und zur korrekten Kennzeichnung von Frischmarktprodukten (Obst, Gemüse, Hühnereier und Geflügelfleisch). Kontrollen im sogenanntem Rotfleischbereich (Schweine, Rinder, Schafe) dienen einer unabhängigen und einheitlichen Schlachtkörpereinstufung im Sinne der Chancengleichheit in der Fleischvermarktung.
In Brandenburg sind die Kontrollen zweistufig organisiert. Das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) ist für die Überwachung im Großhandel, in den Großhandelszentren, bei Erzeugern und in Schlachthöfen verantwortlich. Im Lebensmitteleinzelhandel kontrollieren die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte.
Ziel der Handelsklassenkontrollen ist die kontinuierliche und neutrale Überwachung zur Sicherung von qualitativen Mindestanforderungen an und zur korrekten Kennzeichnung von Frischmarktprodukten (Obst, Gemüse, Hühnereier und Geflügelfleisch). Kontrollen im sogenanntem Rotfleischbereich (Schweine, Rinder, Schafe) dienen einer unabhängigen und einheitlichen Schlachtkörpereinstufung im Sinne der Chancengleichheit in der Fleischvermarktung.
In Brandenburg sind die Kontrollen zweistufig organisiert. Das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) ist für die Überwachung im Großhandel, in den Großhandelszentren, bei Erzeugern und in Schlachthöfen verantwortlich. Im Lebensmitteleinzelhandel kontrollieren die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte.
Zahlen und Fakten
Die Kontrollen erfolgen planmäßig risikoorientiert. Von den 464 registrierten Einrichtungen wurden 235 Einrichtungen im Durchschnitt je zweimal aufgesucht. Anlassbezogen oder auf Grund gesetzlicher Vorgaben erfolgten in einzelnen Einrichtungen auch Nach- beziehungsweise Mehrfachkontrollen.
Die Kontrollen erfolgen planmäßig risikoorientiert. Von den 464 registrierten Einrichtungen wurden 235 Einrichtungen im Durchschnitt je zweimal aufgesucht. Anlassbezogen oder auf Grund gesetzlicher Vorgaben erfolgten in einzelnen Einrichtungen auch Nach- beziehungsweise Mehrfachkontrollen.
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Kontrolltätigkeit des LELF im Jahr 2022 aufgeschlüsselt nach Bereichen
Bereich Anzahl registrierter Einrichtungen Anzahl kontrollierter Einrichtungen Anzahl Kontrollen Obst und Gemüse (Großhandel, Erzeuger) 71 32 66 Eier, davon 131 69 191 - Eierpackstellen
95 47 138 - Großhandel
36 22 53 Geflügelhaltung - Legehennenhaltungsbetriebe
230 109 189 - Geflügelmast, Bruteier
23 17 23 Geflügelfleischvermarktung (Schlachtbetriebe) 4 3 5 Schlachtkörperklassifizierung (Schlachtbetriebe) 2 2 15 Sonstige 3 3 3 Gesamt 464 235 492 Bereich Anzahl registrierter Einrichtungen Anzahl kontrollierter Einrichtungen Anzahl Kontrollen Obst und Gemüse (Großhandel, Erzeuger) 71 32 66 Eier, davon 131 69 191 - Eierpackstellen
95 47 138 - Großhandel
36 22 53 Geflügelhaltung - Legehennenhaltungsbetriebe
230 109 189 - Geflügelmast, Bruteier
23 17 23 Geflügelfleischvermarktung (Schlachtbetriebe) 4 3 5 Schlachtkörperklassifizierung (Schlachtbetriebe) 2 2 15 Sonstige 3 3 3 Gesamt 464 235 492 -
Entwicklung der Kontrollen des LELF 2013 bis 2022
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Obst- und Gemüsehandel
Im Obst- und Gemüsehandel erfolgen Kontrollen zur Normeinhaltung bei Kennzeichnung und Qualität. Rechtsgrundlage sind die EU-Durchführungsverordnung 543/2011 und zugehörige Vermarktungsnormen. Im Jahr 2022 wurde 32 der 71 erfassten Handelseinrichtungen (Erzeuger, Zwischenlager von Distributionszentren, Großmärkte) an 66 Kontrollterminen aufgesucht.
Im Obst- und Gemüsehandel erfolgen Kontrollen zur Normeinhaltung bei Kennzeichnung und Qualität. Rechtsgrundlage sind die EU-Durchführungsverordnung 543/2011 und zugehörige Vermarktungsnormen. Im Jahr 2022 wurde 32 der 71 erfassten Handelseinrichtungen (Erzeuger, Zwischenlager von Distributionszentren, Großmärkte) an 66 Kontrollterminen aufgesucht.
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Eierhandel
Das LELF prüft vor der Zulassung von Eierpackstellen durch das für Landwirtschaft zuständige Ministerium, ob alle Voraussetzungen nach Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 589/2008 vorhanden sind. Im Jahr 2022 erfolgten solche marktrechtlichen Zulassungskontrollen in 12 Betrieben mit Legehennenhaltung.
Ein weiterer Schwerpunkt sind Kontrollen zu den Vermarktungsnormen im Eier-Handel. Der Überwachung unterliegen die technischen Voraussetzungen für den Betrieb der Eierpackstellen sowie die Einhaltung der Pflichten zur Dokumentation, Kennzeichnung, Qualitätssicherung, Gewichtsklassensortierung und Verpackung. Es wurden insgesamt 47 Erzeugerpackstellen in 138 Betriebsbesuchen auf Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben geprüft.
Ergänzende Kontrollen bezogen sich auf 22 der 36 registrierten Einrichtungen des Großhandels mit Eiervermarktung.
Das LELF prüft vor der Zulassung von Eierpackstellen durch das für Landwirtschaft zuständige Ministerium, ob alle Voraussetzungen nach Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 589/2008 vorhanden sind. Im Jahr 2022 erfolgten solche marktrechtlichen Zulassungskontrollen in 12 Betrieben mit Legehennenhaltung.
Ein weiterer Schwerpunkt sind Kontrollen zu den Vermarktungsnormen im Eier-Handel. Der Überwachung unterliegen die technischen Voraussetzungen für den Betrieb der Eierpackstellen sowie die Einhaltung der Pflichten zur Dokumentation, Kennzeichnung, Qualitätssicherung, Gewichtsklassensortierung und Verpackung. Es wurden insgesamt 47 Erzeugerpackstellen in 138 Betriebsbesuchen auf Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben geprüft.
Ergänzende Kontrollen bezogen sich auf 22 der 36 registrierten Einrichtungen des Großhandels mit Eiervermarktung.
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Legehennenhaltung
In diesem Bereich erfolgen Kontrollen insbesondere zur Einhaltung der Bedingungen für die Vermarktung von Eiern aus Freilandhaltung. Auch diese sind in der der Verordnung (EG) Nr. 589/2008 konkret beschrieben. Im vergangenem Jahr wurden in 189 Vor-Ort-Kontrollen 109 Legehennenhalter auf Einhaltung der Bedingungen einer Überprüfung unterzogen.
In diesem Bereich erfolgen Kontrollen insbesondere zur Einhaltung der Bedingungen für die Vermarktung von Eiern aus Freilandhaltung. Auch diese sind in der der Verordnung (EG) Nr. 589/2008 konkret beschrieben. Im vergangenem Jahr wurden in 189 Vor-Ort-Kontrollen 109 Legehennenhalter auf Einhaltung der Bedingungen einer Überprüfung unterzogen.
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Bruteierproduktions- und Geflügelmast- und schlachtbetriebe
In Brandenburg erzeugen 4 registrierte Betriebe Bruteier. Entsprechend Verordnung (EG) Nr. 617/2008 erfolgten in diesen Betrieben 2022 insgesamt 7 Kontrollen 2022.
Die Vermarktung von Geflügelfleisch mit der Ausweisung einer „besonderen Haltungsform“, wie zum Beispiel „Hähnchen aus extensiver Bodenhaltung“ setzt eine Zulassung voraus. In den Herkunftsbetrieben muss die Haltung der Tiere den Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 543/2008 entsprechen. Dazu erfolgten in 13 von 16 angemeldeten Geflügelmastbetrieben mit besonderen Haltungsformen 19 Kontrollen zur Einhaltung der Bedingungen.
Die Brandenburger Geflügelschlachtbetriebe sind nach Verordnung (EG) Nr. 543/2008 verpflichtet, Mindestanforderungen an Fleischigkeit und Aussehen, normgerechter Aufmachung und Kennzeichnung der Geflügelschlachtkörper beziehungsweise –teilstücke einzuhalten. Dazu gehören auch Eigenkontrollen zur Einhaltung von Grenzwerten für Fremdwassergehalt im Fleisch. Die Kontrolle dazu erfolgte bei 5 Betriebsbesuchen in 4 Geflügelschlachtstätten.
In Brandenburg erzeugen 4 registrierte Betriebe Bruteier. Entsprechend Verordnung (EG) Nr. 617/2008 erfolgten in diesen Betrieben 2022 insgesamt 7 Kontrollen 2022.
Die Vermarktung von Geflügelfleisch mit der Ausweisung einer „besonderen Haltungsform“, wie zum Beispiel „Hähnchen aus extensiver Bodenhaltung“ setzt eine Zulassung voraus. In den Herkunftsbetrieben muss die Haltung der Tiere den Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 543/2008 entsprechen. Dazu erfolgten in 13 von 16 angemeldeten Geflügelmastbetrieben mit besonderen Haltungsformen 19 Kontrollen zur Einhaltung der Bedingungen.
Die Brandenburger Geflügelschlachtbetriebe sind nach Verordnung (EG) Nr. 543/2008 verpflichtet, Mindestanforderungen an Fleischigkeit und Aussehen, normgerechter Aufmachung und Kennzeichnung der Geflügelschlachtkörper beziehungsweise –teilstücke einzuhalten. Dazu gehören auch Eigenkontrollen zur Einhaltung von Grenzwerten für Fremdwassergehalt im Fleisch. Die Kontrolle dazu erfolgte bei 5 Betriebsbesuchen in 4 Geflügelschlachtstätten.
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Überwachen der Wägung und Schlachtkörperklassifizierung nach Fleischgesetz beziehungsweise Vermarktungsnorm, Wochenmeldung der Fleischpreise
Im Rotfleischbereich beziehen sich die Kontrollen auf Schnittführung, Gewichtsfeststellung, Klassifizierung, Kennzeichnung und Dokumentation bei der Vermarktung der Schlachtkörperhälften auf Schlachthöfen.
Nach Verordnung (EG) Nr. 1249/2008 erfolgten regelmäßig in 2 zugelassenen und meldepflichtigen Schlachtbetrieben Kontrollen zur korrekten Einstufung von Rinder- und Schweineschlachtkörperhälften durch Klassifizierer, zur korrekten Gewichtsfeststellung und Kennzeichnung der Schlachtkörper sowie zur dazugehörigen Dokumentation und Einhaltung von Aufbewahrungsfristen. Die pandemisch bedingten Einschränkungen ließen 8 Kontrollen zu.
Unternehmen, die Schlachtkörper von Rindern, Schweinen und Schafe in gesetzliche Handelsklassen und Kategorien (Fleischklassifizierung) einstufen, benötigen nach den Vorschriften des Fleischgesetzes eine Zulassung der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Schlachtkörper-Klassifizierer der zugelassenen Unternehmen werden in Registern geführt und müssen ihre Sachkunde regelmäßig nachweisen. Die Prüfung, Zulassung und Überwachen der in Brandenburg tätigen Klassifizierer erfolgt durch das LELF. Dafür notwendige Fortbildungen werden länderübergreifend, zuletzt am 7. September 2021 für Klassifizierer beim Schwein, organisiert.
Die wöchentlichen Fleischpreismeldungen meldepflichtiger Schlachtbetriebe Brandenburgs werden nach Plausibilitätsprüfung amtlich festgestellt und der BLE mitgeteilt.. An das Landesamt für Statistik Berlin-Brandenburg gehen im Folgemonat monatliche Zusammenstellungen dieser Zahlen.
Im Rotfleischbereich beziehen sich die Kontrollen auf Schnittführung, Gewichtsfeststellung, Klassifizierung, Kennzeichnung und Dokumentation bei der Vermarktung der Schlachtkörperhälften auf Schlachthöfen.
Nach Verordnung (EG) Nr. 1249/2008 erfolgten regelmäßig in 2 zugelassenen und meldepflichtigen Schlachtbetrieben Kontrollen zur korrekten Einstufung von Rinder- und Schweineschlachtkörperhälften durch Klassifizierer, zur korrekten Gewichtsfeststellung und Kennzeichnung der Schlachtkörper sowie zur dazugehörigen Dokumentation und Einhaltung von Aufbewahrungsfristen. Die pandemisch bedingten Einschränkungen ließen 8 Kontrollen zu.
Unternehmen, die Schlachtkörper von Rindern, Schweinen und Schafe in gesetzliche Handelsklassen und Kategorien (Fleischklassifizierung) einstufen, benötigen nach den Vorschriften des Fleischgesetzes eine Zulassung der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Schlachtkörper-Klassifizierer der zugelassenen Unternehmen werden in Registern geführt und müssen ihre Sachkunde regelmäßig nachweisen. Die Prüfung, Zulassung und Überwachen der in Brandenburg tätigen Klassifizierer erfolgt durch das LELF. Dafür notwendige Fortbildungen werden länderübergreifend, zuletzt am 7. September 2021 für Klassifizierer beim Schwein, organisiert.
Die wöchentlichen Fleischpreismeldungen meldepflichtiger Schlachtbetriebe Brandenburgs werden nach Plausibilitätsprüfung amtlich festgestellt und der BLE mitgeteilt.. An das Landesamt für Statistik Berlin-Brandenburg gehen im Folgemonat monatliche Zusammenstellungen dieser Zahlen.