Agrarmärkte

Dinkel
© Th. Paulke/LELF
Dinkel
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Produktqualität und Regionalität sind für Verbraucher ein zunehmend wichtiges Kaufargument. Zu deren Sicherung hat die EU eine ganze Reihe von Verordnungen erlassen.

So gibt es auf Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 vom 17. Dezember 2013 für Obst, Gemüse, Eier und Fleisch Regelungen (Vermarktungsnormen), unter welchen Voraussetzungen die Produkte in den Handel gelangen dürfen. Im Rahmen von Handelsklassenkontrollen wird die Einhaltung stichprobenartig kontrolliert. Ergänzend fällt in diesen Bereich auch die Registrierung von Legehennenhaltern entsprechend Legehennenbetriebsregistergesetz (LegRegG) vom 12. September 2003 und die Vergabe von Kennnummern für die registrierten Betriebe.

Die Kennzeichnung einer gesicherten Regionalität, verbunden mit einer bestimmten Produktqualität für Verbraucher ist eines der Ziele der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 vom 21. November 2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel. Sie beinhaltet Anforderungen und Regelungen, wie der Namens- und Herkunftsschutz von Produkten mit Bezeichnungen wie „Beelitzer Spargel g.g.A.“ oder „Thüringer Rostbratwurst g.g.A.“ (Geschützte Herkunftsangaben) beantragt und registriert werden kann. Aufgabe der zuständigen Behörden ist sowohl die Überwachung der Erzeugung solcher Produkte entsprechend der dazugehörigen Spezifikationen, als auch stichprobenartige oder Anlass bezogene Kontrollen im Handel und der Gastronomie zum Missbrauch geschützter Produktbezeichnungen.

Produktqualität und Regionalität sind für Verbraucher ein zunehmend wichtiges Kaufargument. Zu deren Sicherung hat die EU eine ganze Reihe von Verordnungen erlassen.

So gibt es auf Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 vom 17. Dezember 2013 für Obst, Gemüse, Eier und Fleisch Regelungen (Vermarktungsnormen), unter welchen Voraussetzungen die Produkte in den Handel gelangen dürfen. Im Rahmen von Handelsklassenkontrollen wird die Einhaltung stichprobenartig kontrolliert. Ergänzend fällt in diesen Bereich auch die Registrierung von Legehennenhaltern entsprechend Legehennenbetriebsregistergesetz (LegRegG) vom 12. September 2003 und die Vergabe von Kennnummern für die registrierten Betriebe.

Die Kennzeichnung einer gesicherten Regionalität, verbunden mit einer bestimmten Produktqualität für Verbraucher ist eines der Ziele der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 vom 21. November 2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel. Sie beinhaltet Anforderungen und Regelungen, wie der Namens- und Herkunftsschutz von Produkten mit Bezeichnungen wie „Beelitzer Spargel g.g.A.“ oder „Thüringer Rostbratwurst g.g.A.“ (Geschützte Herkunftsangaben) beantragt und registriert werden kann. Aufgabe der zuständigen Behörden ist sowohl die Überwachung der Erzeugung solcher Produkte entsprechend der dazugehörigen Spezifikationen, als auch stichprobenartige oder Anlass bezogene Kontrollen im Handel und der Gastronomie zum Missbrauch geschützter Produktbezeichnungen.

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