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Saatenanerkennung

Weizen
© Th. Paulke/LELF
Weizen
© Th. Paulke/LELF

Die Saatenanerkennung ist seit 1992 akkreditiertes Mitglied der Internationalen Vereinigung für Saatgutprüfung (ISTA). Der Samenprüfstelle obliegt die Probenahme, Saatgutprüfung und Ausstellung von ISTA Internationalen Untersuchungsberichten sowie OECD-Zertifikaten für den internationalen Saatguthandel.

Die Saatenanerkennung ist seit 1992 akkreditiertes Mitglied der Internationalen Vereinigung für Saatgutprüfung (ISTA). Der Samenprüfstelle obliegt die Probenahme, Saatgutprüfung und Ausstellung von ISTA Internationalen Untersuchungsberichten sowie OECD-Zertifikaten für den internationalen Saatguthandel.

Zahlen und Fakten

  • Entwicklung und Struktur der Saat- und Pflanzgutvermehrung

    Bundesweit hält die negative Entwicklung der angemeldeten Vermehrungsfläche an. Wie die nachfolgende Tabelle zeigt ist der Umfang und die Entwicklung in den neuen Bundesländern doch unterschiedlich.

    Tabelle V.23.1: Entwicklung der Saatgutvermehrungsflächen von 2020 bis 2023
    für Deutschland und neue Bundesländer (in Hektar)

    2020 2021 2022 2023 Differenz zu 2022
    (in Prozent)
    Brandenburg 13.570 12.652 11.360 10.422 - 8,3
    Mecklenburg-Vorpommern 26.737 26.558 26.669 23.584 - 11,6
    Sachsen-Anhalt 24.192 23.305 21.973 20.735 - 5,6
    Sachsen 21.005 21.835 20.114 18.626 - 7,4
    Thüringen 14.327 14.393 13.606 12.735 - 5,4
    Deutschland 206.979 200.211 190.628 181.713 - 4,7

    Bundesweit hält die negative Entwicklung der angemeldeten Vermehrungsfläche an. Wie die nachfolgende Tabelle zeigt ist der Umfang und die Entwicklung in den neuen Bundesländern doch unterschiedlich.

    Tabelle V.23.1: Entwicklung der Saatgutvermehrungsflächen von 2020 bis 2023
    für Deutschland und neue Bundesländer (in Hektar)

    2020 2021 2022 2023 Differenz zu 2022
    (in Prozent)
    Brandenburg 13.570 12.652 11.360 10.422 - 8,3
    Mecklenburg-Vorpommern 26.737 26.558 26.669 23.584 - 11,6
    Sachsen-Anhalt 24.192 23.305 21.973 20.735 - 5,6
    Sachsen 21.005 21.835 20.114 18.626 - 7,4
    Thüringen 14.327 14.393 13.606 12.735 - 5,4
    Deutschland 206.979 200.211 190.628 181.713 - 4,7

    Tabelle V.23.2: Entwicklung der Saatgutvermehrungsflächen von 2020 bis 2023
    im Land Brandenburg nach Fruchtartengruppen

    Fruchtartengruppe 2020 2021 2022 2023 Differenz zu 2022
    (in Prozent)
    Getreide 6.774 5.695 5.379 5.155 - 4,2
    Gräser 3.325 3.212 2.712 2.164 - 20,2
    Kartoffeln 576 542 504 490 - 2,8
    Landwirtschaftliche Leguminosen 1.542 1.587 1.476 1.451 - 1,7
    Öl- und Faserpflanzen 1.002 1.211 856 808 - 5,6
    Sonstige Futterpflanzen 351 405 433 354 - 18,2
    Gesamtergebnis 13.570 12.652 11.360 10.422 - 8,3

    Tabelle V.23.2: Entwicklung der Saatgutvermehrungsflächen von 2020 bis 2023
    im Land Brandenburg nach Fruchtartengruppen

    Fruchtartengruppe 2020 2021 2022 2023 Differenz zu 2022
    (in Prozent)
    Getreide 6.774 5.695 5.379 5.155 - 4,2
    Gräser 3.325 3.212 2.712 2.164 - 20,2
    Kartoffeln 576 542 504 490 - 2,8
    Landwirtschaftliche Leguminosen 1.542 1.587 1.476 1.451 - 1,7
    Öl- und Faserpflanzen 1.002 1.211 856 808 - 5,6
    Sonstige Futterpflanzen 351 405 433 354 - 18,2
    Gesamtergebnis 13.570 12.652 11.360 10.422 - 8,3

    Im Land Brandenburg sind von den Reduzierungen alle Fruchtartengruppen betroffen. Flächenmäßig sind besonders die Gräser sowie das Getreide betroffen.

    Tabelle V.23.3: Entwicklung der Getreidevermehrungsflächen von 2020 bis 2023
    im Land Brandenburg

    Fruchtart 2020 2021 2022 2023 Different zu 2022
    (in Prozent)
    Winterweizen* 1.522 856 1.135 1.063 - 6,3
    Wintertriticale 997 703 877 773 - 11,9
    Winterroggen 1.509 1.500 1.360 1.400 + 3,0
    Wintergerste 1.496 1.373 1.276 1.435 + 12,4
    Wintergetreide 5.524 4.433 4.648 4.684 + 0,1
    Rauhafer 636 627 362 251 - 30,7
    Sommertriticale 43 85 69 50 - 27,0
    Sommerhafer** 266 284 78 101 + 29,6
    Sommergerste 182 94 86 37 - 56,6
    Sommerroggen 109 144 99 0 -
    Sommerweizen* 13 27 37 32 - 13,5
    Sommergetreide 1.249 1.261 731 471 - 35,6
    Getreide und Mais 6.774 5.695 5.379 5.155 - 4,2

    * einschließlich geringer Flächen vom Spelz- beziehungsweise Hartweizen
    ** einschließlich geringer Flächen Winterhafer

    Im Land Brandenburg sind von den Reduzierungen alle Fruchtartengruppen betroffen. Flächenmäßig sind besonders die Gräser sowie das Getreide betroffen.

    Tabelle V.23.3: Entwicklung der Getreidevermehrungsflächen von 2020 bis 2023
    im Land Brandenburg

    Fruchtart 2020 2021 2022 2023 Different zu 2022
    (in Prozent)
    Winterweizen* 1.522 856 1.135 1.063 - 6,3
    Wintertriticale 997 703 877 773 - 11,9
    Winterroggen 1.509 1.500 1.360 1.400 + 3,0
    Wintergerste 1.496 1.373 1.276 1.435 + 12,4
    Wintergetreide 5.524 4.433 4.648 4.684 + 0,1
    Rauhafer 636 627 362 251 - 30,7
    Sommertriticale 43 85 69 50 - 27,0
    Sommerhafer** 266 284 78 101 + 29,6
    Sommergerste 182 94 86 37 - 56,6
    Sommerroggen 109 144 99 0 -
    Sommerweizen* 13 27 37 32 - 13,5
    Sommergetreide 1.249 1.261 731 471 - 35,6
    Getreide und Mais 6.774 5.695 5.379 5.155 - 4,2

    * einschließlich geringer Flächen vom Spelz- beziehungsweise Hartweizen
    ** einschließlich geringer Flächen Winterhafer

    Tabelle V.23.4: Entwicklung der Vermehrungsflächen der Gräserarten von 2020 bis 2023
    im Land Brandenburg

    Fruchtart 2020 2021 2022 2023 Differenz zu 2022
    (in Prozent)
    Deutsches Weidelgras 1.245 1.180 1.072 762 - 29,0
    Schafschwingel 776 631 395 611 + 54,8
    Rotschwingel 515 360 514 403 - 21,6
    Welsches Weidelgras 505 724 446 237 - 47,0
    Wiesenschwingel 107 152 160 46 - 71,4
    Einjähriges Weidelgras 24 10 0 0 -
    Knaulgras 61 61 39 33 - 15,9
    Festulolium 20 20 0 0 -
    Rohrschwingel 0 7 28 24 - 14,3
    Bastardweidelgras 72 67 57 48 - 15,3
    Insgesamt 3.325 3.212 2.711 2.164 - 20,2

    Tabelle V.23.4: Entwicklung der Vermehrungsflächen der Gräserarten von 2020 bis 2023
    im Land Brandenburg

    Fruchtart 2020 2021 2022 2023 Differenz zu 2022
    (in Prozent)
    Deutsches Weidelgras 1.245 1.180 1.072 762 - 29,0
    Schafschwingel 776 631 395 611 + 54,8
    Rotschwingel 515 360 514 403 - 21,6
    Welsches Weidelgras 505 724 446 237 - 47,0
    Wiesenschwingel 107 152 160 46 - 71,4
    Einjähriges Weidelgras 24 10 0 0 -
    Knaulgras 61 61 39 33 - 15,9
    Festulolium 20 20 0 0 -
    Rohrschwingel 0 7 28 24 - 14,3
    Bastardweidelgras 72 67 57 48 - 15,3
    Insgesamt 3.325 3.212 2.711 2.164 - 20,2

    Tabelle V.23.5: Entwicklung der Vermehrungsflächen der Arten von landwirtschaftlichen
    Leguminosen von 2020 bis 2023 im Land Brandenburg

    Fruchtart 2020 2021 2022 2023 Differenz zu 2022
    (in Prozent)
    Ackerbohne 85 0 0 0 -
    Futtererbse 899 811 922 920 - 0,2
    Blaue Lupine 236 269 231 247 + 6,8
    Weiße Lupine 65 294 235 128 - 45,6
    Saatwicke 92 65 0 54 -
    Zottelwicke 65 47 24 66 + 170,5
    Rotklee 76 98 64 29 - 54,9
    Inkamatklee 24 4 0 8 -
    Insgesamt 1.542 1.587 1.476 1.451 - 1,7

    Tabelle V.23.5: Entwicklung der Vermehrungsflächen der Arten von landwirtschaftlichen
    Leguminosen von 2020 bis 2023 im Land Brandenburg

    Fruchtart 2020 2021 2022 2023 Differenz zu 2022
    (in Prozent)
    Ackerbohne 85 0 0 0 -
    Futtererbse 899 811 922 920 - 0,2
    Blaue Lupine 236 269 231 247 + 6,8
    Weiße Lupine 65 294 235 128 - 45,6
    Saatwicke 92 65 0 54 -
    Zottelwicke 65 47 24 66 + 170,5
    Rotklee 76 98 64 29 - 54,9
    Inkamatklee 24 4 0 8 -
    Insgesamt 1.542 1.587 1.476 1.451 - 1,7

    Tabelle V.23.6: Entwicklung der Vermehrungsflächen weiterer Fruchtartengruppen nach Arten von 2020 bis 2023 im Land Brandenburg

    Fruchtartenobergruppe/ Fruchtart 2020 2021 2022 2023 Differenz zu 2022
    (in Prozent)
    Lein 258 339 231 148 - 36,0
    Weißer Senf 602 634 427 441 + 3,4
    Winterrübsen 132 238 188 160 - 15,0
    Sojabohne 0 0 0 59 -
    Sommerraps 10 0 10 0 -
    Öl- und Faserpflanzen gesamt 1.002 1.211 856 808 - 5,6
    Ölrettich 165 315 270 279 + 3,3
    Phazelie 186 90 163 75 - 54,0
    Sonstige Futterpflanzen gesamt 351 405 433 354 - 18,2
    Pflanzkartoffeln gesamt 576 542 504 490 - 2,7

    Tabelle V.23.6: Entwicklung der Vermehrungsflächen weiterer Fruchtartengruppen nach Arten von 2020 bis 2023 im Land Brandenburg

    Fruchtartenobergruppe/ Fruchtart 2020 2021 2022 2023 Differenz zu 2022
    (in Prozent)
    Lein 258 339 231 148 - 36,0
    Weißer Senf 602 634 427 441 + 3,4
    Winterrübsen 132 238 188 160 - 15,0
    Sojabohne 0 0 0 59 -
    Sommerraps 10 0 10 0 -
    Öl- und Faserpflanzen gesamt 1.002 1.211 856 808 - 5,6
    Ölrettich 165 315 270 279 + 3,3
    Phazelie 186 90 163 75 - 54,0
    Sonstige Futterpflanzen gesamt 351 405 433 354 - 18,2
    Pflanzkartoffeln gesamt 576 542 504 490 - 2,7

    Tabelle V.23.7: Angaben zur Struktur der Vermehrung nach Fruchtartengruppen von 2020 bis 2023 im Land Brandenburg

    Anzahl vermehrter Arten / Sorten Vermehrungsbetriebe / -vorhaben
    Fruchtartengruppe 2020 2021 2022 2023 2020 2021 2022 2023
    Getreide 11 / 82 12 / 68 12 / 77 12/70 123 / 340 97 / 298 88 / 251 85/268
    Gräser 9 / 47 10 / 50 8 / 46 8/36 76 / 187 79 / 193 64 / 154 53/132
    Landwirtschaftliche Leguminosen 8 / 24 7 / 28 5 / 24 7/23 53/ 107 55 / 111 51 / 84 43/82
    Öl- und Faserpflanzen 4 / 18 3 / 15 4 / 14 4/17 23 / 57 30 / 82 22 / 57 24/51
    Sonstige Futterpflanzen 2 / 10 2 / 11 2 / 9 2/9 17 / 30 12 / 26 16 / 22 13/24
    Kartoffeln 1 / 87 1 / 86 1 / 77 1/71 13 / 221 12 / 208 11 / 185 11/174
    Gesamtergebnis 25 / 268 35 / 257 32 / 247 34/226 203 / 942 188 / 918 252 / 753 152/731

    Tabelle V.23.7: Angaben zur Struktur der Vermehrung nach Fruchtartengruppen von 2020 bis 2023 im Land Brandenburg

    Anzahl vermehrter Arten / Sorten Vermehrungsbetriebe / -vorhaben
    Fruchtartengruppe 2020 2021 2022 2023 2020 2021 2022 2023
    Getreide 11 / 82 12 / 68 12 / 77 12/70 123 / 340 97 / 298 88 / 251 85/268
    Gräser 9 / 47 10 / 50 8 / 46 8/36 76 / 187 79 / 193 64 / 154 53/132
    Landwirtschaftliche Leguminosen 8 / 24 7 / 28 5 / 24 7/23 53/ 107 55 / 111 51 / 84 43/82
    Öl- und Faserpflanzen 4 / 18 3 / 15 4 / 14 4/17 23 / 57 30 / 82 22 / 57 24/51
    Sonstige Futterpflanzen 2 / 10 2 / 11 2 / 9 2/9 17 / 30 12 / 26 16 / 22 13/24
    Kartoffeln 1 / 87 1 / 86 1 / 77 1/71 13 / 221 12 / 208 11 / 185 11/174
    Gesamtergebnis 25 / 268 35 / 257 32 / 247 34/226 203 / 942 188 / 918 252 / 753 152/731

    Tabelle V.23.8: Territoriale Verteilung der Vermehrungsflächen 2023 nach Fruchtartengruppen und Landkreisen in Hektar

    Landkreis Getreide Gräser Kartoffeln Landwirtschaftliche Leguminosen Öl- und Faserpflanzen Sonstige Futterpflanzen Summe
    Cottbus 85 85
    Dahme-Spreewald 342 116 64 55 577
    Elbe-Elster 182 23 93 22 297
    Frankfurt (Oder) 58 51 18 127
    Havelland 22 22
    Märkisch-Oderland 783 604 209 256 31 1.883
    Oberhavel 195 195
    Oberspreewald-Lausitz 25 233 26 284
    Oder-Spree 61 208 49 29 17 364
    Ostprignitz-Ruppin 443 247 15 91 796
    Potsdam-Mittelmark 18 119 15 86 238
    Prignitz 1.215 262 132 269 18 1.987
    Spree-Neiße 24 17 41
    Teltow-Fläming 629 237 160 197 361 233 1.818
    Uckermark 1.131 142 399 19 18 1.709
    Summe 5.155 2.164 490 1.451 808 433 10.422

    Tabelle V.23.8: Territoriale Verteilung der Vermehrungsflächen 2023 nach Fruchtartengruppen und Landkreisen in Hektar

    Landkreis Getreide Gräser Kartoffeln Landwirtschaftliche Leguminosen Öl- und Faserpflanzen Sonstige Futterpflanzen Summe
    Cottbus 85 85
    Dahme-Spreewald 342 116 64 55 577
    Elbe-Elster 182 23 93 22 297
    Frankfurt (Oder) 58 51 18 127
    Havelland 22 22
    Märkisch-Oderland 783 604 209 256 31 1.883
    Oberhavel 195 195
    Oberspreewald-Lausitz 25 233 26 284
    Oder-Spree 61 208 49 29 17 364
    Ostprignitz-Ruppin 443 247 15 91 796
    Potsdam-Mittelmark 18 119 15 86 238
    Prignitz 1.215 262 132 269 18 1.987
    Spree-Neiße 24 17 41
    Teltow-Fläming 629 237 160 197 361 233 1.818
    Uckermark 1.131 142 399 19 18 1.709
    Summe 5.155 2.164 490 1.451 808 433 10.422

  • Feldbestandsprüfung

    An der Durchführung der amtlichen Feldbestandsprüfung auf einer Fläche von 10.007 Hektar waren 4 Mitarbeiter/-innen des Referates L3 des LELF und 16 amtlich verpflichtete Feldbesichtiger/-innen beteiligt. Auf der Grundlage der bundeseinheitlichen Feldbesichtigungsrichtlinie wurden die Bestände auf die Einhaltung der in der Saatgut- beziehungsweise Pflanzkartoffelverordnung vorgegebenen Parameter geprüft.

    Tabelle F.23.1: Ergebnisse der Feldbestandsprüfung 2023 (Angaben in Hektar)

    Fruchtartengruppe angemeldet zurückgezogen mit Erfolg anerkannt anerkannt Paragraf 8 (2) ohne Erfolg
    Getreide 5.155 40 4.864 153 98
    Gräser 2.164 246 1.796 98 25
    Kartoffeln 490 0 487 0 3
    Landwirtschaftliche Leguminosen 1.451 4 1.328 57 62
    Öl- und Faserpflanzen 808 25 672 104 6
    Sonstige Futterpflanzen 354 0 346 8 0
    Insgesamt 10.422 315 9.493 420 194
    Anteil (in Prozent)
    (Vorjahr)
    100 3,0
    (3,1)
    91,1
    (92,9)
    4,0
    (3,4)
    1,9
    (0,6)

    An der Durchführung der amtlichen Feldbestandsprüfung auf einer Fläche von 10.007 Hektar waren 4 Mitarbeiter/-innen des Referates L3 des LELF und 16 amtlich verpflichtete Feldbesichtiger/-innen beteiligt. Auf der Grundlage der bundeseinheitlichen Feldbesichtigungsrichtlinie wurden die Bestände auf die Einhaltung der in der Saatgut- beziehungsweise Pflanzkartoffelverordnung vorgegebenen Parameter geprüft.

    Tabelle F.23.1: Ergebnisse der Feldbestandsprüfung 2023 (Angaben in Hektar)

    Fruchtartengruppe angemeldet zurückgezogen mit Erfolg anerkannt anerkannt Paragraf 8 (2) ohne Erfolg
    Getreide 5.155 40 4.864 153 98
    Gräser 2.164 246 1.796 98 25
    Kartoffeln 490 0 487 0 3
    Landwirtschaftliche Leguminosen 1.451 4 1.328 57 62
    Öl- und Faserpflanzen 808 25 672 104 6
    Sonstige Futterpflanzen 354 0 346 8 0
    Insgesamt 10.422 315 9.493 420 194
    Anteil (in Prozent)
    (Vorjahr)
    100 3,0
    (3,1)
    91,1
    (92,9)
    4,0
    (3,4)
    1,9
    (0,6)

    Tabelle F.23.2: Gründe für die Aberkennung beziehungsweise Anwendung von Paragraf 8 Absatz 2 Saatgutverordnung im Jahr 2023

    Gründe Aberkennungen beziehungsweise Anwendung § 8 (2) Flächen in Hektar
    ohne Erfolg
    Flächen in Hektar
    Anwendung § 8 (2)
    Getreide und Mais 98 153
    Mindestentfernung 29 0
    Besatz andere Getreidearten 67 91
    Besatz schwertrennbare Arten 2 62
    Gräser 25 98
    Besatz schwertrennbare Arten 25 98
    Mindestentfernung 0 0
    Kartoffeln 3 0
    Schwarzbeinigkeit 3 0
    Landwirtschaftliche Leguminosen 63 57
    Besatz schwertrennbare Arten 0 37
    Anbau mit Stützfrucht 0 20
    Anthraknosebefall 63 0
    Öl- und Faserpflanzen 6 105
    Besatz schwertrennbare Arten 6 105
    Sonstige Futterpflanzen 0 8
    Besatz schwertrennbare Arten 0 8
    Gesamtergebnis 194 420

    Bei den Flächen, die nach Paragraf 8 (2) besichtigt wurden, handelt es sich um Vorhaben, die Mängel aufwiesen, welche man mit einer guten Reinigungsanlage und zusätzlichem Aufwand beseitigen und bei der anschließenden Beschaffenheitsprüfung nachkontrollieren kann. Hauptsächlich wird diese Verfahrensweise bei der Feststellung von stärkerem Besatz mit schwer trennbaren Arten angewendet.

    Tabelle F.23.2: Gründe für die Aberkennung beziehungsweise Anwendung von Paragraf 8 Absatz 2 Saatgutverordnung im Jahr 2023

    Gründe Aberkennungen beziehungsweise Anwendung § 8 (2) Flächen in Hektar
    ohne Erfolg
    Flächen in Hektar
    Anwendung § 8 (2)
    Getreide und Mais 98 153
    Mindestentfernung 29 0
    Besatz andere Getreidearten 67 91
    Besatz schwertrennbare Arten 2 62
    Gräser 25 98
    Besatz schwertrennbare Arten 25 98
    Mindestentfernung 0 0
    Kartoffeln 3 0
    Schwarzbeinigkeit 3 0
    Landwirtschaftliche Leguminosen 63 57
    Besatz schwertrennbare Arten 0 37
    Anbau mit Stützfrucht 0 20
    Anthraknosebefall 63 0
    Öl- und Faserpflanzen 6 105
    Besatz schwertrennbare Arten 6 105
    Sonstige Futterpflanzen 0 8
    Besatz schwertrennbare Arten 0 8
    Gesamtergebnis 194 420

    Bei den Flächen, die nach Paragraf 8 (2) besichtigt wurden, handelt es sich um Vorhaben, die Mängel aufwiesen, welche man mit einer guten Reinigungsanlage und zusätzlichem Aufwand beseitigen und bei der anschließenden Beschaffenheitsprüfung nachkontrollieren kann. Hauptsächlich wird diese Verfahrensweise bei der Feststellung von stärkerem Besatz mit schwer trennbaren Arten angewendet.

  • Beschaffenheitsprüfung Saatgut

    Nach erfolgreich durchlaufener Feldbestandsprüfung, anschließender Ernte und Aufbereitung kommt bei landwirtschaftlichen Mähdruschfrüchten die Begutachtung der eingereichten Saatgutproben. Die amtliche Beschaffenheitsprüfung von Saatgut findet in gut ausgerüsteten Untersuchungsräumen im Verwaltungszentrum C in Zossens Ortsteil Wünsdorf statt. Zur Bewertung der Saatgutqualität werden die vorgestellten Proben auf spezifische Parameter überprüft. Während die Technische Reinheit, der Besatz mit anderen Arten und die Keimfähigkeit bei allen Arten bestimmt wird, gibt es eine Reihe weiterer Eigenschaften, die nur bei einzelnen Arten gefordert sind. Hierzu gehören zum Beispiel die Feuchte bei Ölsaaten und Mais sowie der Befall mit samenbürtigen Krankheiten bei Lein, Lupinen, Erbsen oder Sojabohnen. Letztere Untersuchungen werden durch die Kollegen der Phytopathologie im selben Hause durchgeführt. Für viele der Parameter gibt es gesetzlich vorgeschriebenen Mindestnormen (Anlage 3 beziehungsweise 3a der Saatgutverordnung) deren Einhaltung ist Voraussetzung für die positive Attestierung der Saatgutpartien und der Ausstellung für Pflanzenpässen bei entsprechenden Saatgutpartien.

    Mit den Internationalen Vorschriften für die Saatgutprüfung der ISTA (International Seed Testing Association) ist eine einheitliche Untersuchungsmethodik für die Beschaffenheitsprüfung vorgegeben, die die Vergleichbarkeit der Ergebnisse im internationalen Handel sicherstellt. Die Anerkennungs- und Samenprüfstelle ist akkreditiertes ISTA-Mitglied und verfügt über ein umfassendes Qualitätssicherungssystem. Damit wird ein hoher Qualitätsstandard der Untersuchungen gemäß dem ISTA-Akkreditierungsstandard (ISO-IEC-17025) gewährleistet. In regelmäßigen Abständen (alle 3 Jahre) wird durch internationale Auditoren der Leistungsstand der Samenprüfstelle überprüft. Beim letzten im Mai 2022 stattgefundenen Reakkreditierungsaudit konnte unsere Einrichtung ihr Können eindrucksvoll unter Beweis stellen. Nach Behebung der wenigen festgestellten substantiellen Mängel, wurde unserer Samenprüfstelle die Akkreditierung und somit die Berechtigung zur Ausstellung von ISTA-Zertifikaten für den internationalen Saatguthandel für die nächsten 3 Jahre ausgesprochen. Parallel zu den Vor-Ort-Audits der ISTA nimmt unsere Prüfstelle an mehreren nationalen und internationalen Ringversuchen pro Jahr teil und kann ihre Leistungsfähigkeit sowie die Funktionalität des QS-Systems permanent nachweisen.

    Des Weiteren werden von unserer Einrichtung im Auftrag des MLUK für unser Bundesland die Untersuchungen auf Feuchtigkeitsgehalt, Schwarzbesatz und Auswuchs an Mähdruschproben für die Besondere Ernteermittlung (BEE) vorgenommen. Dessen Ergebnisse sind Grundlage für statistische Erhebungen auf Landes- und Bundesebene.

    Nach erfolgreich durchlaufener Feldbestandsprüfung, anschließender Ernte und Aufbereitung kommt bei landwirtschaftlichen Mähdruschfrüchten die Begutachtung der eingereichten Saatgutproben. Die amtliche Beschaffenheitsprüfung von Saatgut findet in gut ausgerüsteten Untersuchungsräumen im Verwaltungszentrum C in Zossens Ortsteil Wünsdorf statt. Zur Bewertung der Saatgutqualität werden die vorgestellten Proben auf spezifische Parameter überprüft. Während die Technische Reinheit, der Besatz mit anderen Arten und die Keimfähigkeit bei allen Arten bestimmt wird, gibt es eine Reihe weiterer Eigenschaften, die nur bei einzelnen Arten gefordert sind. Hierzu gehören zum Beispiel die Feuchte bei Ölsaaten und Mais sowie der Befall mit samenbürtigen Krankheiten bei Lein, Lupinen, Erbsen oder Sojabohnen. Letztere Untersuchungen werden durch die Kollegen der Phytopathologie im selben Hause durchgeführt. Für viele der Parameter gibt es gesetzlich vorgeschriebenen Mindestnormen (Anlage 3 beziehungsweise 3a der Saatgutverordnung) deren Einhaltung ist Voraussetzung für die positive Attestierung der Saatgutpartien und der Ausstellung für Pflanzenpässen bei entsprechenden Saatgutpartien.

    Mit den Internationalen Vorschriften für die Saatgutprüfung der ISTA (International Seed Testing Association) ist eine einheitliche Untersuchungsmethodik für die Beschaffenheitsprüfung vorgegeben, die die Vergleichbarkeit der Ergebnisse im internationalen Handel sicherstellt. Die Anerkennungs- und Samenprüfstelle ist akkreditiertes ISTA-Mitglied und verfügt über ein umfassendes Qualitätssicherungssystem. Damit wird ein hoher Qualitätsstandard der Untersuchungen gemäß dem ISTA-Akkreditierungsstandard (ISO-IEC-17025) gewährleistet. In regelmäßigen Abständen (alle 3 Jahre) wird durch internationale Auditoren der Leistungsstand der Samenprüfstelle überprüft. Beim letzten im Mai 2022 stattgefundenen Reakkreditierungsaudit konnte unsere Einrichtung ihr Können eindrucksvoll unter Beweis stellen. Nach Behebung der wenigen festgestellten substantiellen Mängel, wurde unserer Samenprüfstelle die Akkreditierung und somit die Berechtigung zur Ausstellung von ISTA-Zertifikaten für den internationalen Saatguthandel für die nächsten 3 Jahre ausgesprochen. Parallel zu den Vor-Ort-Audits der ISTA nimmt unsere Prüfstelle an mehreren nationalen und internationalen Ringversuchen pro Jahr teil und kann ihre Leistungsfähigkeit sowie die Funktionalität des QS-Systems permanent nachweisen.

    Des Weiteren werden von unserer Einrichtung im Auftrag des MLUK für unser Bundesland die Untersuchungen auf Feuchtigkeitsgehalt, Schwarzbesatz und Auswuchs an Mähdruschproben für die Besondere Ernteermittlung (BEE) vorgenommen. Dessen Ergebnisse sind Grundlage für statistische Erhebungen auf Landes- und Bundesebene.

    Grafische Darstellung des untersuchten Artenspektrums 2022/23
    Untersuchtes Artenspektrum 2022/23 © LELF
    Grafische Darstellung des untersuchten Artenspektrums 2022/23
    Untersuchtes Artenspektrum 2022/23 © LELF

    Wie sich Probenaufkommen und die vorgestellten beziehungsweise aberkannten Mengen in den einzelnen Fruchtartengruppen entwickelt haben, zeigt die nachfolgende Tabelle.

    Tabelle B.23.2: Ergebnisse Beschaffenheitsprüfung bei der Saatgutanerkennung 2021 und 2023

    Fruchtartengruppe 01.07.2021 - 30.06.2022 01.07.2022 - 01.06.2023
    vorgestellte aberkannte Menge (%) vorgestellte aberkannte Menge (%)
    Partien (Stück) Menge (dt) Partien (Stück) Menge (dt)
    Getreide 521 112.130 6,0 440 90.868 2,3
    Gräser 409 32.435 3,4 407 32.032 5,9
    Landwirtschaftliche Leguminosen 126 12.971 5,0 111 8.686 1,02
    Öl- und Faserpflanzen 20 1.302 71,3 20 1.236 9,1
    Sonstige Futterpflanzen 17 967 7,3 30 1.871 7,6
    Insgesamt 1.093 159.805 5,9 1.008 134.694 3,8

    Die Aberkennungsrate bezogen auf die eingereichten Saatgutmengen ist im Berichtsjahr deutlich gesunken und liegt auch deutlich unter dem langjährigen Mittel.

    Mangelhafte Keimfähigkeiten und zu hohe Besätze mit anderen Arten stellten wie auch in den letzten Jahren die Hauptprobleme von Saatgutpartien im Anerkennungsverfahren im Land Brandenburg dar.

    Wie sich Probenaufkommen und die vorgestellten beziehungsweise aberkannten Mengen in den einzelnen Fruchtartengruppen entwickelt haben, zeigt die nachfolgende Tabelle.

    Tabelle B.23.2: Ergebnisse Beschaffenheitsprüfung bei der Saatgutanerkennung 2021 und 2023

    Fruchtartengruppe 01.07.2021 - 30.06.2022 01.07.2022 - 01.06.2023
    vorgestellte aberkannte Menge (%) vorgestellte aberkannte Menge (%)
    Partien (Stück) Menge (dt) Partien (Stück) Menge (dt)
    Getreide 521 112.130 6,0 440 90.868 2,3
    Gräser 409 32.435 3,4 407 32.032 5,9
    Landwirtschaftliche Leguminosen 126 12.971 5,0 111 8.686 1,02
    Öl- und Faserpflanzen 20 1.302 71,3 20 1.236 9,1
    Sonstige Futterpflanzen 17 967 7,3 30 1.871 7,6
    Insgesamt 1.093 159.805 5,9 1.008 134.694 3,8

    Die Aberkennungsrate bezogen auf die eingereichten Saatgutmengen ist im Berichtsjahr deutlich gesunken und liegt auch deutlich unter dem langjährigen Mittel.

    Mangelhafte Keimfähigkeiten und zu hohe Besätze mit anderen Arten stellten wie auch in den letzten Jahren die Hauptprobleme von Saatgutpartien im Anerkennungsverfahren im Land Brandenburg dar.

    Grafische Darstellung der Aberkennungsgründe im Wirtschaftsjahr 2023
    Aberkennungsgründe im Wirtschaftsjahr 2023 © LELF
    Grafische Darstellung der Aberkennungsgründe im Wirtschaftsjahr 2023
    Aberkennungsgründe im Wirtschaftsjahr 2023 © LELF
  • Beschaffenheitsprüfung Kartoffeln

    Zur Beschaffenheitsprüfung bei Pflanzkartoffeln gehört die Testung von Kartoffelproben auf das Vorhandensein von schädigenden Virosen und der Ausschluss von Quarantäneschaderregern wie zum Beispiel die Bakterielle Ringfäule der Kartoffel (Clavibacter sepedonicus) sowie die Schleimkrankheit der Kartoffel (Ralstonia solanacearum). Die Proben werden von amtlich geschulten Probenehmern aus dem Feld beziehungsweise bei der Ernte gezogen. Auch im Berichtsjahr hatten die Kartoffelbestände unter den schwierigen Witterungsbedingungen zu leiden. Das Erkennen von Krankheiten bei der Feldbestandprüfung war gerade in Beständen ohne Beregnung oft schwierig. Aus diesem Grund hat die Anerkennungsstelle entschieden, auch im Berichtsjahr von der Möglichkeit der Testbefreiung keinen Gebrauch zu machen. Die Untersuchungen auf Viruskrankheiten bereiteten der Untersuchungsstelle in den zurückliegenden Jahren immer wieder mal erhebliche Probleme. Viele Partien zeigten eine starke Keimruhe, so dass es nicht möglich war eine ausreichende Anzahl an Augenstecklingen für die Beurteilung anzuziehen. Im Herbst 2022 wurde auch in Brandenburg bei der Testung auf Viren auf die Real-Time PCR von Knollen umgestellt. Die Methode ist deutlich schneller da das Anziehen der Augenstecklinge entfällt. Diese Methode wird seit Jahren im Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen erfolgreich durchgeführt. Im Berichtsjahr ist ein starkes Auftreten von Viruserkrankungen an den Knollen in Deutschland und Europa zu verzeichnen. Mit einer Anerkennungsrate von 89 Prozent liegen wir deutlich unter den Werten der Vorjahre aber im Vergleich zu den benachbarten Bundesländern, ist es ein guter Wert.

    Die parallel erfolgte Testung auf Quarantäneschaderreger war bei allen Proben negativ.

    Zur Beschaffenheitsprüfung bei Pflanzkartoffeln gehört die Testung von Kartoffelproben auf das Vorhandensein von schädigenden Virosen und der Ausschluss von Quarantäneschaderregern wie zum Beispiel die Bakterielle Ringfäule der Kartoffel (Clavibacter sepedonicus) sowie die Schleimkrankheit der Kartoffel (Ralstonia solanacearum). Die Proben werden von amtlich geschulten Probenehmern aus dem Feld beziehungsweise bei der Ernte gezogen. Auch im Berichtsjahr hatten die Kartoffelbestände unter den schwierigen Witterungsbedingungen zu leiden. Das Erkennen von Krankheiten bei der Feldbestandprüfung war gerade in Beständen ohne Beregnung oft schwierig. Aus diesem Grund hat die Anerkennungsstelle entschieden, auch im Berichtsjahr von der Möglichkeit der Testbefreiung keinen Gebrauch zu machen. Die Untersuchungen auf Viruskrankheiten bereiteten der Untersuchungsstelle in den zurückliegenden Jahren immer wieder mal erhebliche Probleme. Viele Partien zeigten eine starke Keimruhe, so dass es nicht möglich war eine ausreichende Anzahl an Augenstecklingen für die Beurteilung anzuziehen. Im Herbst 2022 wurde auch in Brandenburg bei der Testung auf Viren auf die Real-Time PCR von Knollen umgestellt. Die Methode ist deutlich schneller da das Anziehen der Augenstecklinge entfällt. Diese Methode wird seit Jahren im Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen erfolgreich durchgeführt. Im Berichtsjahr ist ein starkes Auftreten von Viruserkrankungen an den Knollen in Deutschland und Europa zu verzeichnen. Mit einer Anerkennungsrate von 89 Prozent liegen wir deutlich unter den Werten der Vorjahre aber im Vergleich zu den benachbarten Bundesländern, ist es ein guter Wert.

    Die parallel erfolgte Testung auf Quarantäneschaderreger war bei allen Proben negativ.

    Tabelle K.23.1: Ergebnisse der Testung auf Viruskrankheiten und Quarantäneschaderreger
    bei Pflanzkartoffeln 2021 bis 2023 (Angabe in Hektar)

    2021 2022 2023
    feldanerkannte Fläche 529 595 487
    getestete Fläche* 529 494 487
    nach Testung anerkannt 525 442 479
    Anerkennungsrate in Prozent
    99 89 98

    * Differenz zur feldanerkannten Fläche infolge der Beendigung eines Anerkennungsverfahrens wegen Qualitätsproblemen

    Tabelle K.23.1: Ergebnisse der Testung auf Viruskrankheiten und Quarantäneschaderreger
    bei Pflanzkartoffeln 2021 bis 2023 (Angabe in Hektar)

    2021 2022 2023
    feldanerkannte Fläche 529 595 487
    getestete Fläche* 529 494 487
    nach Testung anerkannt 525 442 479
    Anerkennungsrate in Prozent
    99 89 98

    * Differenz zur feldanerkannten Fläche infolge der Beendigung eines Anerkennungsverfahrens wegen Qualitätsproblemen

    Tabelle K.23.2: Anerkennungsergebnisse nach der Prüfung auf Knollenkrankheiten und äußere Mängel in den Jahren 2020 bis 2022 (Angabe in dt)

    Erntejahr geprüfte Menge insgesamt Frühjahrsauslieferung
    Vorstufenpflanzgut
    Frühjahrsauslieferung
    Basispflanzgut
    Frühjahrsauslieferung
    Zertifiziertes Pflanzgut
    2020 107.465 - 9.815 97.650
    2021 111.714 - 9.580 102.134
    2022 77.990 296 5.081 72.613

    Tabelle K.23.2: Anerkennungsergebnisse nach der Prüfung auf Knollenkrankheiten und äußere Mängel in den Jahren 2020 bis 2022 (Angabe in dt)

    Erntejahr geprüfte Menge insgesamt Frühjahrsauslieferung
    Vorstufenpflanzgut
    Frühjahrsauslieferung
    Basispflanzgut
    Frühjahrsauslieferung
    Zertifiziertes Pflanzgut
    2020 107.465 - 9.815 97.650
    2021 111.714 - 9.580 102.134
    2022 77.990 296 5.081 72.613

  • Saatgutverkehrskontrolle

    Im Rahmen der Saatgutverkehrskontrolle wurden im Wirtschaftsjahr 2022/2023 stichprobenartig die im Verkehr befindlichen Saatgut- und Pflanzgutpartien bei den zu kontrollierenden Unternehmen in Brandenburg und Berlin überprüft. Die Prüfungen bezogen sich sowohl auf die Kennzeichnung und Verschließung von Saatgutpartien und von Betriebsunterlagen auf ihre Verordnungskonformität. Weiterhin zählen umfangreiche Probennahmen von zertifizierten Saatgut-und Pflanzgutpartien zum Prüfungsverfahren. An den entnommenen Proben erfolgte die Prüfung der Beschaffenheit bei Saatgut in der Samenprüfstelle. Bei Pflanzkartoffeln erfolgt eine Kontrolle auf Knollenkrankheiten und äußere Mängel mittels Schnittproben durch den amtlichen Dienst vor Ort beziehungsweise auf weitere teils geregelte Krankheitserreger in der Phytopathologie des Referates L3 in Wünsdorf.

    Tabelle S.23.1: Überprüfungsumfang der Saatgutverkehrskontrolle

    Jahr Überprüfung der Entnahme von Proben zur
    Betriebsunterlagen (Saatgutkontroll bücher, § 27 SaatG) Kennzeichnung und Verschließung von Saatgutpartien Prüfung der Beschaffenheit von Saatgut Überprüfung des Gesundheitswertes bei Pflanzkartoffeln und Befall mit Quarantänekrankheiten Untersuchung auf Knollenkrankheiten, äußere Mängel und Größensortierung Vorort bei Pflanzkartoffeln
    2022 1 373 297 9 76
    2023 0 319 252 25 67

    (Anzahl der Partien in Stück)

    Im Rahmen der Saatgutverkehrskontrolle wurden im Wirtschaftsjahr 2022/2023 stichprobenartig die im Verkehr befindlichen Saatgut- und Pflanzgutpartien bei den zu kontrollierenden Unternehmen in Brandenburg und Berlin überprüft. Die Prüfungen bezogen sich sowohl auf die Kennzeichnung und Verschließung von Saatgutpartien und von Betriebsunterlagen auf ihre Verordnungskonformität. Weiterhin zählen umfangreiche Probennahmen von zertifizierten Saatgut-und Pflanzgutpartien zum Prüfungsverfahren. An den entnommenen Proben erfolgte die Prüfung der Beschaffenheit bei Saatgut in der Samenprüfstelle. Bei Pflanzkartoffeln erfolgt eine Kontrolle auf Knollenkrankheiten und äußere Mängel mittels Schnittproben durch den amtlichen Dienst vor Ort beziehungsweise auf weitere teils geregelte Krankheitserreger in der Phytopathologie des Referates L3 in Wünsdorf.

    Tabelle S.23.1: Überprüfungsumfang der Saatgutverkehrskontrolle

    Jahr Überprüfung der Entnahme von Proben zur
    Betriebsunterlagen (Saatgutkontroll bücher, § 27 SaatG) Kennzeichnung und Verschließung von Saatgutpartien Prüfung der Beschaffenheit von Saatgut Überprüfung des Gesundheitswertes bei Pflanzkartoffeln und Befall mit Quarantänekrankheiten Untersuchung auf Knollenkrankheiten, äußere Mängel und Größensortierung Vorort bei Pflanzkartoffeln
    2022 1 373 297 9 76
    2023 0 319 252 25 67

    (Anzahl der Partien in Stück)

    Im Kontrolljahr wurden von insgesamt 386 Saat- und Pflanzgutpartien, davon 67 Pflanzgutpartien im Rahmen der Saatgutverkehrskontrolle Proben entnommen und auf die Einhaltung der entsprechenden gesetzlichen Vorgaben sowohl zur Beschaffenheit als auch zur Kennzeichnung und Verschließung geprüft.

    Die nach der Saatgutaufzeichnungsverordnung geforderten betrieblichen Unterlagen im Zusammenhang mit der Aufbereitung und dem Vertrieb von anerkanntem Saatgut wurden im Rahmen einer Betriebskontrolle überprüft.

    Tabelle S.23.2: Ergebnisse der Saatgutverkehrskontrolle

    Jahr Anzahl der Beanstandungen wegen Nichterfüllung der Mindestanforderungen
    unzulässiger Saat- und Pflanzgutangebote in Katalogen, Presse und anderem fehlender oder unvollständiger Betriebsunterlagen (Saatgutkontrollbücher) fehlender oder mangelhafter Kennzeichnung oder Verschließung der Partie bei der Beschaffenheit von Saatgut bei dem Ge-sundheitswert von Pflanzkartoffeln und Befall mit Quarantänekrankheiten wegen zu hohen Befalls mit Knollenkrankheiten, äußerer Mängel, mangelhafter Größensortierung bei Pflanzkartoffeln
    2022 0 0 15 17 0 0
    2023 0 0 5 23 2 0

    (Anzahl der Partien in Stück)

    Im Kontrolljahr wurden von insgesamt 386 Saat- und Pflanzgutpartien, davon 67 Pflanzgutpartien im Rahmen der Saatgutverkehrskontrolle Proben entnommen und auf die Einhaltung der entsprechenden gesetzlichen Vorgaben sowohl zur Beschaffenheit als auch zur Kennzeichnung und Verschließung geprüft.

    Die nach der Saatgutaufzeichnungsverordnung geforderten betrieblichen Unterlagen im Zusammenhang mit der Aufbereitung und dem Vertrieb von anerkanntem Saatgut wurden im Rahmen einer Betriebskontrolle überprüft.

    Tabelle S.23.2: Ergebnisse der Saatgutverkehrskontrolle

    Jahr Anzahl der Beanstandungen wegen Nichterfüllung der Mindestanforderungen
    unzulässiger Saat- und Pflanzgutangebote in Katalogen, Presse und anderem fehlender oder unvollständiger Betriebsunterlagen (Saatgutkontrollbücher) fehlender oder mangelhafter Kennzeichnung oder Verschließung der Partie bei der Beschaffenheit von Saatgut bei dem Ge-sundheitswert von Pflanzkartoffeln und Befall mit Quarantänekrankheiten wegen zu hohen Befalls mit Knollenkrankheiten, äußerer Mängel, mangelhafter Größensortierung bei Pflanzkartoffeln
    2022 0 0 15 17 0 0
    2023 0 0 5 23 2 0

    (Anzahl der Partien in Stück)

    Hinsichtlich der Beschaffenheit des Saatgutes wurde im Berichtsjahr an 23 Partien Mängel festgestellt (2022: 17 Partien). Mit Abstand die meisten Beanstandungen mussten wegen der Feststellung von Keimfähigkeitswerten bei verschiedenen Fruchtarten bearbeitet werden. Die Feststellung von zunehmenden Kennzeichnungsmängeln sowie der Besatz mit lebenden Schaderregern waren weitere Gründe für Beanstandungen im Berichtsjahr.

    Bei der Beurteilung der Viruskrankheiten von Pflanzkartoffelpartien mussten 2 Partien wegen zu hoher Viruswerte bemängelt werden.

    Tabelle S.23.3: Gründe für die Nichterfüllung der Mindestanforderungen bei der Saatgutverkehrskontrolle 2022/23

    Fruchtartengruppe Anzahl entnommener
    Proben
    Proben, die Mindestanforderungen nicht erfüllten Mindestanforderungen nicht erfüllt hinsichtlich
    Reinheit Besatz mit anderen Pflanzenarten Keimfähigkeit sonstiger Anforderungen
    Getreide 155 14 0 4 5 3
    Gräser, Leguminosen und sonstige Futterpflanzen 39 7 0 2 3 3
    Öl- und Faserpflanzen 32 1 0 0 1 0
    Hackfrüchte außer Kartoffeln 1 0 0 0 0 0
    Gemüse 25 1 0 0 0 1
    Pflanzkartoffeln 67 2 0 0 0 2
    Insgesamt 319 25 0 6 9 9

    Hinsichtlich der Beschaffenheit des Saatgutes wurde im Berichtsjahr an 23 Partien Mängel festgestellt (2022: 17 Partien). Mit Abstand die meisten Beanstandungen mussten wegen der Feststellung von Keimfähigkeitswerten bei verschiedenen Fruchtarten bearbeitet werden. Die Feststellung von zunehmenden Kennzeichnungsmängeln sowie der Besatz mit lebenden Schaderregern waren weitere Gründe für Beanstandungen im Berichtsjahr.

    Bei der Beurteilung der Viruskrankheiten von Pflanzkartoffelpartien mussten 2 Partien wegen zu hoher Viruswerte bemängelt werden.

    Tabelle S.23.3: Gründe für die Nichterfüllung der Mindestanforderungen bei der Saatgutverkehrskontrolle 2022/23

    Fruchtartengruppe Anzahl entnommener
    Proben
    Proben, die Mindestanforderungen nicht erfüllten Mindestanforderungen nicht erfüllt hinsichtlich
    Reinheit Besatz mit anderen Pflanzenarten Keimfähigkeit sonstiger Anforderungen
    Getreide 155 14 0 4 5 3
    Gräser, Leguminosen und sonstige Futterpflanzen 39 7 0 2 3 3
    Öl- und Faserpflanzen 32 1 0 0 1 0
    Hackfrüchte außer Kartoffeln 1 0 0 0 0 0
    Gemüse 25 1 0 0 0 1
    Pflanzkartoffeln 67 2 0 0 0 2
    Insgesamt 319 25 0 6 9 9

  • Nachkontrollanbau

    Der Nachkontrollanbau als hoheitliche Aufgabe der Länder Brandenburg und Berlin ist im Saatgutverkehrsgesetz (SaatG, Paragrafen 9, 12, 28) festgeschrieben und wird für die Fruchtartengruppen Getreide, Großkörnige Leguminosen und Gräser am Prüfstandort des LELF in Paulinenaue durchgeführt.

    Stichprobenartig werden Proben von in Brandenburg anerkannten Saatgutpartien und aus Partien, die im Rahmen der Saatgutverkehrskontrolle beprobt wurden, durch einen Parzellenanbau nachgeprüft.

    Der Nachkontrollanbau für Gemüse erfolgt in den Prüfstationen Dachwig und Scharnhorst des Bundessortenamtes (BSA). Hier werden von den jährlich im Vorfeld festgelegten Arten und Sorten Partien bei Abpackern (Inverkehrbringer gemäß Paragraf 12 SaatG) und bei Handelsunternehmen (Garten- und Baumärkte, Discounter nach Paragraf 28 SaatG) beprobt.

    Tabelle N.23.1: Ergebnisse des Nachkontrollanbaus (2022/2023) nach Fruchtartengruppen

    Fruchartengruppe Anzahl der Proben Anzahl Proben, welche die Mindesanforderungen nicht erfüllten
    Gesamt davon
    Sortenreinheit Sortenechtheit Gesundheitszustand
    Getreide 110 0 0 0 0
    Gräser, Leguminosen und sonstige Futterpflanzen 37 0 0 0 0
    Kartoffeln 22 0 0 0 0
    Gemüse 0 0 0 0 0
    Insgesamt 169 0 0 0 0

    Im Nachkontrollanbau gab es keine Beanstandungen.

    Der Nachkontrollanbau als hoheitliche Aufgabe der Länder Brandenburg und Berlin ist im Saatgutverkehrsgesetz (SaatG, Paragrafen 9, 12, 28) festgeschrieben und wird für die Fruchtartengruppen Getreide, Großkörnige Leguminosen und Gräser am Prüfstandort des LELF in Paulinenaue durchgeführt.

    Stichprobenartig werden Proben von in Brandenburg anerkannten Saatgutpartien und aus Partien, die im Rahmen der Saatgutverkehrskontrolle beprobt wurden, durch einen Parzellenanbau nachgeprüft.

    Der Nachkontrollanbau für Gemüse erfolgt in den Prüfstationen Dachwig und Scharnhorst des Bundessortenamtes (BSA). Hier werden von den jährlich im Vorfeld festgelegten Arten und Sorten Partien bei Abpackern (Inverkehrbringer gemäß Paragraf 12 SaatG) und bei Handelsunternehmen (Garten- und Baumärkte, Discounter nach Paragraf 28 SaatG) beprobt.

    Tabelle N.23.1: Ergebnisse des Nachkontrollanbaus (2022/2023) nach Fruchtartengruppen

    Fruchartengruppe Anzahl der Proben Anzahl Proben, welche die Mindesanforderungen nicht erfüllten
    Gesamt davon
    Sortenreinheit Sortenechtheit Gesundheitszustand
    Getreide 110 0 0 0 0
    Gräser, Leguminosen und sonstige Futterpflanzen 37 0 0 0 0
    Kartoffeln 22 0 0 0 0
    Gemüse 0 0 0 0 0
    Insgesamt 169 0 0 0 0

    Im Nachkontrollanbau gab es keine Beanstandungen.

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