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Absichten und Ziele

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© LELF
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Flurbereinigung dient der Entwicklung einer vielfältig strukturierten Landwirtschaft durch die Schaffung der Voraussetzungen für leistungs- und wettbewerbsfähige Landwirtschaftsbetriebe, sowie der Förderung der Landentwicklung und Landeskultur.

War die Aufgabe in den ersten Jahrzehnten nach Inkrafttreten des Flurbereinigungsgesetzes die Förderung der Erhöhung der Nahrungsmittelproduktion durch optimale Zusammenlegung, so hat die Flurbereinigung heute dafür zu sorgen, dass die vielschichtigen flächenbezogenen Interessen im ländlichen Raum durch eine sinnvolle Bodenordnung ausgeglichen werden. Die enge Verbindung zwischen Agrarstrukturverbesserung, Landschaftspflege und der ökologischen Ausgleichsfunktion des ländlichen Raumes ordnend zu regeln ist dabei die Hauptaufgabe.

Flurbereinigung dient der Entwicklung einer vielfältig strukturierten Landwirtschaft durch die Schaffung der Voraussetzungen für leistungs- und wettbewerbsfähige Landwirtschaftsbetriebe, sowie der Förderung der Landentwicklung und Landeskultur.

War die Aufgabe in den ersten Jahrzehnten nach Inkrafttreten des Flurbereinigungsgesetzes die Förderung der Erhöhung der Nahrungsmittelproduktion durch optimale Zusammenlegung, so hat die Flurbereinigung heute dafür zu sorgen, dass die vielschichtigen flächenbezogenen Interessen im ländlichen Raum durch eine sinnvolle Bodenordnung ausgeglichen werden. Die enge Verbindung zwischen Agrarstrukturverbesserung, Landschaftspflege und der ökologischen Ausgleichsfunktion des ländlichen Raumes ordnend zu regeln ist dabei die Hauptaufgabe.

Wozu Flurneuordnung?

  • Eigentumsverhältnisse regeln und optimieren

    Stellen Sie sich doch einmal vor: Sie arbeiten in einem Landwirtschaftsbetrieb und sollen die gelben Flächen bearbeiten (siehe Beispielgrafik). Zeit ist Geld und Treibstoff ist teuer. Versuchen Sie, die wirtschaftlichste Route zu planen.

    Wie Sie sehen, ist diese Aufgabe gar nicht so leicht zu bewältigen und es wird auch nie ein zufriedenstellendes Ergebnis geben. Daher behelfen sich viele Landwirte, indem sie untereinander ihre Flächen tauschen – der sogenannte Pflugtausch. Das kann verständlicherweise schnell zu einem ganz schönen Durcheinander werden. Aber zum Glück gibt es ein sehr gutes Instrument zur Lösung des Problems …

    Stellen Sie sich doch einmal vor: Sie arbeiten in einem Landwirtschaftsbetrieb und sollen die gelben Flächen bearbeiten (siehe Beispielgrafik). Zeit ist Geld und Treibstoff ist teuer. Versuchen Sie, die wirtschaftlichste Route zu planen.

    Wie Sie sehen, ist diese Aufgabe gar nicht so leicht zu bewältigen und es wird auch nie ein zufriedenstellendes Ergebnis geben. Daher behelfen sich viele Landwirte, indem sie untereinander ihre Flächen tauschen – der sogenannte Pflugtausch. Das kann verständlicherweise schnell zu einem ganz schönen Durcheinander werden. Aber zum Glück gibt es ein sehr gutes Instrument zur Lösung des Problems …

    © Direktion für Ländliche Entwicklung Regensburg

    Ausgangssituation:

    • viele kleine, zersplitterte und ungünstig geformte Flurstücke
    • Flurstücke oft weder rechtlich noch tatsächlich erschlossen
    • Plattenwege, Gräben und Gebäude auf fremdem Grund und Boden
    • zum größten Teil keine klaren, vermessenen Eigentumsgrenzen
    • eintönige und ausgeräumte Landschaften
    • Wege- und Gewässernetz in schlechtem Zustand

    Warum gibt es diese Probleme?

    • Vererbung der Grundstücke durch Realteilung
    • umfassendes Nutzungsrecht der LPG zu DDR-Zeiten
    • Großraumbewirtschaftung
    • fehlende persönliche Bindung zum Bodeneigentum
    • schlechte Haushaltslage der Kommunen und der öffentlichen Hand

    Folgen für die Bewirtschaftung:

    • hoher Arbeitsaufwand
    • lange Rüst- und Fahrzeiten
    • hoher Kraftstoffverbrauch
    • schneller Verschleiß von Technik und Arbeitsgeräten
    • sinkende Arbeitsproduktivität
    • steigende Produktionskosten
    • Rechts- und Planungsunsicherheit
    • Bewirtschaftung häufig nur im Pflugtauschverfahren möglich
    © Direktion für Ländliche Entwicklung Regensburg

    Ausgangssituation:

    • viele kleine, zersplitterte und ungünstig geformte Flurstücke
    • Flurstücke oft weder rechtlich noch tatsächlich erschlossen
    • Plattenwege, Gräben und Gebäude auf fremdem Grund und Boden
    • zum größten Teil keine klaren, vermessenen Eigentumsgrenzen
    • eintönige und ausgeräumte Landschaften
    • Wege- und Gewässernetz in schlechtem Zustand

    Warum gibt es diese Probleme?

    • Vererbung der Grundstücke durch Realteilung
    • umfassendes Nutzungsrecht der LPG zu DDR-Zeiten
    • Großraumbewirtschaftung
    • fehlende persönliche Bindung zum Bodeneigentum
    • schlechte Haushaltslage der Kommunen und der öffentlichen Hand

    Folgen für die Bewirtschaftung:

    • hoher Arbeitsaufwand
    • lange Rüst- und Fahrzeiten
    • hoher Kraftstoffverbrauch
    • schneller Verschleiß von Technik und Arbeitsgeräten
    • sinkende Arbeitsproduktivität
    • steigende Produktionskosten
    • Rechts- und Planungsunsicherheit
    • Bewirtschaftung häufig nur im Pflugtauschverfahren möglich
    © Direktion für Ländliche Entwicklung Regensburg

    Instrumente der Flurneuordnung:

    • Arrondierung des Grundbesitzes
    • Ordnung der rechtlichen Verhältnisse
    • Ausbau des Wege- und Gewässernetzes
    • Maßnahmen zur Dorferneuerung
    • Bodenschutz und Bodenverbesserung
    • Landschaftsgestaltung und Naturschutz

    Verbesserungen durch die Neuordnung:

    • erschlossene Flurstücke
    • vermessene, festgestellte Grenzen
    • eigentumsrechtliche Regelung
    • Einsparung von Arbeitszeit
    • verkürzte Fahrzeiten
    • Schonung der Technik
    • geringerer Kraftstoffverbrauch
    • effektiverer Einsatz von Spritz- und Düngemitteln
    • Entlastung der Orte von landwirtschaftlichem Verkehr
    • Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes
    • Schutz von Natur, Landschaft und Umwelt
    © Direktion für Ländliche Entwicklung Regensburg

    Instrumente der Flurneuordnung:

    • Arrondierung des Grundbesitzes
    • Ordnung der rechtlichen Verhältnisse
    • Ausbau des Wege- und Gewässernetzes
    • Maßnahmen zur Dorferneuerung
    • Bodenschutz und Bodenverbesserung
    • Landschaftsgestaltung und Naturschutz

    Verbesserungen durch die Neuordnung:

    • erschlossene Flurstücke
    • vermessene, festgestellte Grenzen
    • eigentumsrechtliche Regelung
    • Einsparung von Arbeitszeit
    • verkürzte Fahrzeiten
    • Schonung der Technik
    • geringerer Kraftstoffverbrauch
    • effektiverer Einsatz von Spritz- und Düngemitteln
    • Entlastung der Orte von landwirtschaftlichem Verkehr
    • Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes
    • Schutz von Natur, Landschaft und Umwelt
  • Neuplanen und Neugestalten, Perspektiven sichern

    Mit dem sogenannten Wege- und Gewässerplan werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, die Neugestaltung des Flurneuordnungsgebietes durchführen zu können. Dieser Plan entsteht im Einvernehmen mit Behörden und Trägern öffentlicher Belange und schafft Baurecht für die Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen. Bei der anschließenden Ausführungsplanung werden die Vorhaben soweit konkretisiert, dass sie ausgeschrieben werden können.

    Die Palette der Möglichkeiten für die Neugestaltung ist sehr vielfältig und wird den Bedürfnissen vor Ort angepasst. Sie reicht von wasserwirtschaftlichen Maßnahmen über Wegebau, Landschaftsgestaltung und Naturschutz bis hin zu Maßnahmen der Dorferneuerung. Nachfolgend sind einige beispielhaft in der Karte dargestellt.

    Mit dem sogenannten Wege- und Gewässerplan werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, die Neugestaltung des Flurneuordnungsgebietes durchführen zu können. Dieser Plan entsteht im Einvernehmen mit Behörden und Trägern öffentlicher Belange und schafft Baurecht für die Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen. Bei der anschließenden Ausführungsplanung werden die Vorhaben soweit konkretisiert, dass sie ausgeschrieben werden können.

    Die Palette der Möglichkeiten für die Neugestaltung ist sehr vielfältig und wird den Bedürfnissen vor Ort angepasst. Sie reicht von wasserwirtschaftlichen Maßnahmen über Wegebau, Landschaftsgestaltung und Naturschutz bis hin zu Maßnahmen der Dorferneuerung. Nachfolgend sind einige beispielhaft in der Karte dargestellt.

    © Verband für Landentwicklung und Flurneuordnung Brandenburg
    © Verband für Landentwicklung und Flurneuordnung Brandenburg
  • Infrastruktur verbessern, ländliches Lebensumfeld aufwerten

    Seit Beginn der Flurneuordnung im Land Brandenburg 1991 waren und sind insgesamt 182 Flurbereinigungsverfahren an fünf Dienstsitzen des LELF in Bearbeitung, davon konnten 62 Verfahren bislang abgeschlossen werden.

    Das Gesamtvolumen an Investitionen in die Neugestaltung des ländlichen Raumes durch die Flurneuordnung im Land Brandenburg betrug bis heute etwa 260 Millionen Euro. Der Betrag setzt sich überwiegend aus Fördermitteln von Land, Bund und EU, aber auch aus freiwilligen Zuschüssen von Gemeinden, Landwirtschaftsbetrieben und anderen sowie nicht zuletzt aus Beiträgen der Teilnehmer von Flurbereinigungsverfahren zusammen.

    Die Kosten für Behördenorganisation und Verfahrensbearbeitung, dazu gehören auch der größte Teil der Vermessungskosten und ein Großteil der Planungskosten für die Neugestaltung, werden vom Land Brandenburg getragen.

    Seit 1991 ist eine Menge erreicht worden. Die Flurneuordnung konnte in den zurückliegenden Jahren einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung und Aufwertung des ländlichen Raumes leisten. Ungefähr 305.000 Hektar – das ist eine Fläche, so groß wie das Saarland und die Stadt Berlin zusammen – sind bisher im Land Brandenburg reguliert worden. Diese Zahl ist zwar beachtlich, bedeutet jedoch zugleich, dass knapp 90 Prozent des Landes noch keine Flurneuordnung erfahren haben. Auch wenn nicht alle Regionen des Landes Brandenburg gleichermaßen der Neuordnung bedürfen, gibt es noch eine Menge zu tun.

    Seit Beginn der Flurneuordnung im Land Brandenburg 1991 waren und sind insgesamt 182 Flurbereinigungsverfahren an fünf Dienstsitzen des LELF in Bearbeitung, davon konnten 62 Verfahren bislang abgeschlossen werden.

    Das Gesamtvolumen an Investitionen in die Neugestaltung des ländlichen Raumes durch die Flurneuordnung im Land Brandenburg betrug bis heute etwa 260 Millionen Euro. Der Betrag setzt sich überwiegend aus Fördermitteln von Land, Bund und EU, aber auch aus freiwilligen Zuschüssen von Gemeinden, Landwirtschaftsbetrieben und anderen sowie nicht zuletzt aus Beiträgen der Teilnehmer von Flurbereinigungsverfahren zusammen.

    Die Kosten für Behördenorganisation und Verfahrensbearbeitung, dazu gehören auch der größte Teil der Vermessungskosten und ein Großteil der Planungskosten für die Neugestaltung, werden vom Land Brandenburg getragen.

    Seit 1991 ist eine Menge erreicht worden. Die Flurneuordnung konnte in den zurückliegenden Jahren einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung und Aufwertung des ländlichen Raumes leisten. Ungefähr 305.000 Hektar – das ist eine Fläche, so groß wie das Saarland und die Stadt Berlin zusammen – sind bisher im Land Brandenburg reguliert worden. Diese Zahl ist zwar beachtlich, bedeutet jedoch zugleich, dass knapp 90 Prozent des Landes noch keine Flurneuordnung erfahren haben. Auch wenn nicht alle Regionen des Landes Brandenburg gleichermaßen der Neuordnung bedürfen, gibt es noch eine Menge zu tun.

  • Attraktivität der Dörfer steigern

    Etwa in jedem zweiten Bodenordnungs-/Flurbereinigungsverfahren sind neben den landwirtschaftlichen Flächen auch Ortslagen enthalten. Dies bietet die einmalige Gelegenheit, die oft widersprüchlichen und fehlerhaften Grundstücksverzeichnisse und Karten zu korrigieren und damit die örtlich vorgefundene Grenzsituation mit dem Katasternachweis in Übereinstimmung zu bringen. Dadurch wird ein wichtiger Beitrag zum dörflichen Frieden geleistet und die uneingeschränkte Verkehrsfähigkeit der Grundstücke ermöglicht.

    Etwa in jedem zweiten Bodenordnungs-/Flurbereinigungsverfahren sind neben den landwirtschaftlichen Flächen auch Ortslagen enthalten. Dies bietet die einmalige Gelegenheit, die oft widersprüchlichen und fehlerhaften Grundstücksverzeichnisse und Karten zu korrigieren und damit die örtlich vorgefundene Grenzsituation mit dem Katasternachweis in Übereinstimmung zu bringen. Dadurch wird ein wichtiger Beitrag zum dörflichen Frieden geleistet und die uneingeschränkte Verkehrsfähigkeit der Grundstücke ermöglicht.


    Bodenordnungsverfahren "Bensdorf"

    Landkreis: Potsdam-Mittelmark
    Gemeinde: Bensdorf
    Fläche: 2.726 ha
    Beteiligte: 780
    In dem 2017 abgeschlossenen Bodenordnungsverfahren wurden die Ortslagen Altbensdorf, Neubensdorf und Vehlen zwischen 2002 und 2007 umgestaltet. Die Förderung der Maßnahmen betrug seinerzeit bis zu 90 Prozent, der verbleibende Eigenanteil wurde von Anliegern und Gemeinde getragen.
    Bensdorf Plauer Weg alt Bensdorf Plauer Weg neu
    Die Fotos zeigen den Zustand des Plauer Weges in Altbensdorf vor dem Ausbau (2005) und die Situation 2015.

    Bodenordnungsverfahren "Bensdorf"

    Landkreis: Potsdam-Mittelmark
    Gemeinde: Bensdorf
    Fläche: 2.726 ha
    Beteiligte: 780
    In dem 2017 abgeschlossenen Bodenordnungsverfahren wurden die Ortslagen Altbensdorf, Neubensdorf und Vehlen zwischen 2002 und 2007 umgestaltet. Die Förderung der Maßnahmen betrug seinerzeit bis zu 90 Prozent, der verbleibende Eigenanteil wurde von Anliegern und Gemeinde getragen.
    Bensdorf Plauer Weg alt Bensdorf Plauer Weg neu
    Die Fotos zeigen den Zustand des Plauer Weges in Altbensdorf vor dem Ausbau (2005) und die Situation 2015.

    Bodenordnungsverfahren "Jerchel"

    Landkreis: Havelland
    Gemeinde: Milower Land
    Fläche: 1.314 ha
    Beteiligte: 220
    Die Aufwertung der Ortslage Jerchel erfolgte von 2008 bis 2011 und umfasste unter anderem den Ausbau dreier Wege, die auch der Erschließung der Feldflur dienen. Die Kosten wurden zum einen über Fördermittel und zum anderen durch Beiträge der Teilnehmer des Bodenordnungsverfahrens – welches 2019 abgeschlossen wurde – aufgebracht.
    Jerchel Rotdornweg alt Jerchel Rotdornweg neu
    Auf den Fotos sind der Rotdornweg vor dem Ausbau (2007) und der Zustand 2015 zu sehen.

    Bodenordnungsverfahren "Jerchel"

    Landkreis: Havelland
    Gemeinde: Milower Land
    Fläche: 1.314 ha
    Beteiligte: 220
    Die Aufwertung der Ortslage Jerchel erfolgte von 2008 bis 2011 und umfasste unter anderem den Ausbau dreier Wege, die auch der Erschließung der Feldflur dienen. Die Kosten wurden zum einen über Fördermittel und zum anderen durch Beiträge der Teilnehmer des Bodenordnungsverfahrens – welches 2019 abgeschlossen wurde – aufgebracht.
    Jerchel Rotdornweg alt Jerchel Rotdornweg neu
    Auf den Fotos sind der Rotdornweg vor dem Ausbau (2007) und der Zustand 2015 zu sehen.

    Bodenordnungsverfahren "Oehna"

    Landkreis: Teltow-Fläming
    Gemeinde: Niedergörsdorf
    Fläche: 6.222 ha
    Beteiligte: 876
    Brandenburgs größtes Regelverfahren umfasst sechs Ortslagen, von denen vier innerhalb der Flurneuordnung umgestaltet wurden. Die Regulierung der Eigentumsgrenzen fand in allen Ortslagen statt. Neben der Inanspruchnahme von Fördermitteln beteiligten sich Gemeinde und Anwohner auf freiwilliger Basis an den Ausbaukosten.
    Bochow Dorfstraße alt Bochow Dorfstraße neu
    Auf den Fotos ist die Dorfstraße in Bochow vor dem Ausbau (2004) und 2015 dargestellt.

    Bodenordnungsverfahren "Oehna"

    Landkreis: Teltow-Fläming
    Gemeinde: Niedergörsdorf
    Fläche: 6.222 ha
    Beteiligte: 876
    Brandenburgs größtes Regelverfahren umfasst sechs Ortslagen, von denen vier innerhalb der Flurneuordnung umgestaltet wurden. Die Regulierung der Eigentumsgrenzen fand in allen Ortslagen statt. Neben der Inanspruchnahme von Fördermitteln beteiligten sich Gemeinde und Anwohner auf freiwilliger Basis an den Ausbaukosten.
    Bochow Dorfstraße alt Bochow Dorfstraße neu
    Auf den Fotos ist die Dorfstraße in Bochow vor dem Ausbau (2004) und 2015 dargestellt.

    Bodenordnungsverfahren "Warchau/Gollwitz"

    Landkreis: Potsdam-Mittelmark
    Gemeinde: Rosenau
    Fläche: 1.695 ha
    Beteiligte: 180
    Dieses Bodenordnungsverfahren wurde im Jahr 2016 abgeschlossen. Die Ortslagen Warchau und Gollwitz konnten im Zuge der Flurneuordnung unter Verwendung von Fördermitteln umgestaltet und aufgewertet werden. An den Kosten beteiligten sich zudem Anwohner und Gemeinde.
    Warchau Dorfstraße alt Warchau Dorfstraße neu
    Auf den Fotos ist die Warchauer Dorfstraße vor dem Ausbau (2004) und im Zustand 2015 zu sehen.

    Bodenordnungsverfahren "Warchau/Gollwitz"

    Landkreis: Potsdam-Mittelmark
    Gemeinde: Rosenau
    Fläche: 1.695 ha
    Beteiligte: 180
    Dieses Bodenordnungsverfahren wurde im Jahr 2016 abgeschlossen. Die Ortslagen Warchau und Gollwitz konnten im Zuge der Flurneuordnung unter Verwendung von Fördermitteln umgestaltet und aufgewertet werden. An den Kosten beteiligten sich zudem Anwohner und Gemeinde.
    Warchau Dorfstraße alt Warchau Dorfstraße neu
    Auf den Fotos ist die Warchauer Dorfstraße vor dem Ausbau (2004) und im Zustand 2015 zu sehen.

  • Ländliche Gebiete zukunftssicher machen

    Neben der Neuordnung der Eigentumsstrukturen ist ein wesentlicher Bestandteil der Flurneuordnung auch die Erschließung sämtlicher Grundstücke. Voraussetzung hierfür ist die Ausweisung eines funktionierenden Wegenetzes. Oft haben sich bestehende Erschließungsstrukturen bereits seit Jahrzehnten bewährt und brauchen lediglich eigentumsmäßig geregelt zu werden. Gerade bei landwirtschaftlichen Wirtschaftswegen hat es sich jedoch als geeignet erwiesen, wenn deren Zustand durch einen Neubau verbessert wird. Das schont die Technik, spart Treibstoff und Fahrzeit. Und die Anwohner werden sich freuen, wenn die Belastungen durch Lärm und Schmutz in der Ortslage zurückgehen.

    Neben der Decke ohne Bindemittel und der Asphaltdeckschicht hat sich die Ausführung in Betonspurbahnweise etabliert. Vorteil hierbei: weniger Versiegelung.

    Neben der Neuordnung der Eigentumsstrukturen ist ein wesentlicher Bestandteil der Flurneuordnung auch die Erschließung sämtlicher Grundstücke. Voraussetzung hierfür ist die Ausweisung eines funktionierenden Wegenetzes. Oft haben sich bestehende Erschließungsstrukturen bereits seit Jahrzehnten bewährt und brauchen lediglich eigentumsmäßig geregelt zu werden. Gerade bei landwirtschaftlichen Wirtschaftswegen hat es sich jedoch als geeignet erwiesen, wenn deren Zustand durch einen Neubau verbessert wird. Das schont die Technik, spart Treibstoff und Fahrzeit. Und die Anwohner werden sich freuen, wenn die Belastungen durch Lärm und Schmutz in der Ortslage zurückgehen.

    Neben der Decke ohne Bindemittel und der Asphaltdeckschicht hat sich die Ausführung in Betonspurbahnweise etabliert. Vorteil hierbei: weniger Versiegelung.


    Bodenordnungsverfahren "Damsdorf"

    Landkreis: Potsdam-Mittelmark
    Gemeinden: Kloster Lehnin und Groß Kreutz
    Fläche: 1.449 ha
    Beteiligte: 527
    In diesem Bodenordnungsverfahren wurden bislang drei ländliche Wege ausgebaut, ein weiterer Wirtschaftsweg und eine Erschließungsstraße sind noch geplant.
    Damsdorf Weg 103 alt Damsdorf Weg 103 neu
    Die Zuwegung zur Lehr- und Versuchsanstalt für Tierzucht und Tierhaltung (LVAT) in Groß Kreutz war in einem sehr schlechten Zustand. Innerhalb des Bodenordnungsverfahrens konnte der Weg 2011 ausgebaut werden. Wegen der zu erwartenden hohen Belastung bot sich die Ausführung mit Asphaltdeckschicht an.

    Bodenordnungsverfahren "Damsdorf"

    Landkreis: Potsdam-Mittelmark
    Gemeinden: Kloster Lehnin und Groß Kreutz
    Fläche: 1.449 ha
    Beteiligte: 527
    In diesem Bodenordnungsverfahren wurden bislang drei ländliche Wege ausgebaut, ein weiterer Wirtschaftsweg und eine Erschließungsstraße sind noch geplant.
    Damsdorf Weg 103 alt Damsdorf Weg 103 neu
    Die Zuwegung zur Lehr- und Versuchsanstalt für Tierzucht und Tierhaltung (LVAT) in Groß Kreutz war in einem sehr schlechten Zustand. Innerhalb des Bodenordnungsverfahrens konnte der Weg 2011 ausgebaut werden. Wegen der zu erwartenden hohen Belastung bot sich die Ausführung mit Asphaltdeckschicht an.

    Bodenordnungsverfahren "Jerchel"

    Landkreis: Havelland
    Gemeinde: Milower Land
    Fläche: 1.314 ha
    Beteiligte: 220
    Neben der Umgestaltung der Ortslage Jerchel wurden auch zwei ländliche Wege mit einer Gesamtlänge von circa 1,7 Kilometern ausgebaut. Dabei dienen diese Wege nicht nur der besseren Erschließung der zu bewirtschaftenden Flächen, sondern werden seither auch in verstärktem Maße vom Radtourismus genutzt. 2019 konnte das Bodenordnungsverfahren abgeschlossen werden.
    Jerchel Weg zum Luisenhof alt Jerchel Weg zum Luisenhof neu
    Der „Weg zum Luisenhof“ war seinerzeit kaum befahrbar. Sein Ausbau erfolgte 2010 in der Bauweise Spurbahnen aus Beton.

    Bodenordnungsverfahren "Jerchel"

    Landkreis: Havelland
    Gemeinde: Milower Land
    Fläche: 1.314 ha
    Beteiligte: 220
    Neben der Umgestaltung der Ortslage Jerchel wurden auch zwei ländliche Wege mit einer Gesamtlänge von circa 1,7 Kilometern ausgebaut. Dabei dienen diese Wege nicht nur der besseren Erschließung der zu bewirtschaftenden Flächen, sondern werden seither auch in verstärktem Maße vom Radtourismus genutzt. 2019 konnte das Bodenordnungsverfahren abgeschlossen werden.
    Jerchel Weg zum Luisenhof alt Jerchel Weg zum Luisenhof neu
    Der „Weg zum Luisenhof“ war seinerzeit kaum befahrbar. Sein Ausbau erfolgte 2010 in der Bauweise Spurbahnen aus Beton.

    Bodenordnungsverfahren "Oehna"

    Landkreis: Teltow-Fläming
    Gemeinde: Niedergörsdorf
    Fläche: 6.222 ha
    Beteiligte: 876
    Das Bodenordnungsverfahren „Oehna“ kann den Ausbau von insgesamt 21 ländlichen Wegen mit einer Gesamtlänge von rund 27 Kilometern vorweisen. Die Weitläufigkeit des Verfahrensgebietes macht das Überwinden größerer Distanzen erforderlich. Eine effiziente Bewirtschaftung der großen Räume wird maßgeblich durch ein gut ausgebautes Wirtschaftswegenetz ermöglicht.
    Oehna Weg 125 alt Oehna Weg 125 neu
    Der Ausbau des zuvor nicht vorhandenen Weges „Am Skaterweg“ erfolgte 2011 in Betonspurbahnweise.

    Bodenordnungsverfahren "Oehna"

    Landkreis: Teltow-Fläming
    Gemeinde: Niedergörsdorf
    Fläche: 6.222 ha
    Beteiligte: 876
    Das Bodenordnungsverfahren „Oehna“ kann den Ausbau von insgesamt 21 ländlichen Wegen mit einer Gesamtlänge von rund 27 Kilometern vorweisen. Die Weitläufigkeit des Verfahrensgebietes macht das Überwinden größerer Distanzen erforderlich. Eine effiziente Bewirtschaftung der großen Räume wird maßgeblich durch ein gut ausgebautes Wirtschaftswegenetz ermöglicht.
    Oehna Weg 125 alt Oehna Weg 125 neu
    Der Ausbau des zuvor nicht vorhandenen Weges „Am Skaterweg“ erfolgte 2011 in Betonspurbahnweise.

    Bodenordnungsverfahren "Wusterwitz"

    Landkreis: Potsdam-Mittelmark
    Gemeinden: Wusterwitz, Bensdorf, Rosenau
    Fläche: 1.484 ha
    Beteiligte: 369
    Im Bodenordnungsverfahren „Wusterwitz“ konnten bisher sieben ländliche Wege mit einer Gesamtlänge von circa 3,5 Kilometern realisiert werden. Neben Fördermitteln der EU wurde der Ausbau durch freiwillige Eigenanteile der Gemeinden und des Agrarbetriebes sowie durch Beiträge der Verfahrensteilnehmer finanziert.
    Wusterwitz Weg 118 alt Wusterwitz Weg 118 neu
    Der Agrarbetrieb wurde über einen Weg der Art Decke ohne Bindemittel direkt in die Feldmark erschlossen, so dass Landwirtschaftsverkehr in der Ortslage verringert wird (Lehmbergweg, 2013).

    Bodenordnungsverfahren "Wusterwitz"

    Landkreis: Potsdam-Mittelmark
    Gemeinden: Wusterwitz, Bensdorf, Rosenau
    Fläche: 1.484 ha
    Beteiligte: 369
    Im Bodenordnungsverfahren „Wusterwitz“ konnten bisher sieben ländliche Wege mit einer Gesamtlänge von circa 3,5 Kilometern realisiert werden. Neben Fördermitteln der EU wurde der Ausbau durch freiwillige Eigenanteile der Gemeinden und des Agrarbetriebes sowie durch Beiträge der Verfahrensteilnehmer finanziert.
    Wusterwitz Weg 118 alt Wusterwitz Weg 118 neu
    Der Agrarbetrieb wurde über einen Weg der Art Decke ohne Bindemittel direkt in die Feldmark erschlossen, so dass Landwirtschaftsverkehr in der Ortslage verringert wird (Lehmbergweg, 2013).

  • Freiräume für die Natur schaffen; Menschen, Landschaft und Umwelt schützen

    Wasserbauliche Anlagen, Brückenbauwerke und Maßnahmen zum Hochwasserschutz gehören ebenso zum Spektrum der Möglichkeiten, die die Flurneuordnung bietet, wie die Anlage landschaftsgestaltender Elemente und die Umsetzung von Maßnahmen der Eingriffskompensation sowie Maßnahmen zum Landschafts- und Naturschutz. Ferner können im Zuge der Flurneuordnung auch Maßnahmen Dritter unterstützt werden, indem beispielsweise Flächen von verzichtswilligen Eigentümern gesammelt und an den notwendigen Stellen für den Unternehmensträger bereitgestellt werden.

    Einen besonderen Stellenwert hat in den letzten Jahren die dauerhafte Ausweisung von schützenswerten Räumen bekommen. Der Natur soll so die Möglichkeit gegeben werden, sich Lebensräume zurückzuerobern. Dies stellt einen wichtigen Ausgleich zur vielerorts intensiv betriebenen Landwirtschaft dar. Dabei gilt es, vielschichtige Interessen zu berücksichtigen und zu einer tragfähigen, von allen akzeptierbaren und langfristigen Lösung zu gelangen.

    Wasserbauliche Anlagen, Brückenbauwerke und Maßnahmen zum Hochwasserschutz gehören ebenso zum Spektrum der Möglichkeiten, die die Flurneuordnung bietet, wie die Anlage landschaftsgestaltender Elemente und die Umsetzung von Maßnahmen der Eingriffskompensation sowie Maßnahmen zum Landschafts- und Naturschutz. Ferner können im Zuge der Flurneuordnung auch Maßnahmen Dritter unterstützt werden, indem beispielsweise Flächen von verzichtswilligen Eigentümern gesammelt und an den notwendigen Stellen für den Unternehmensträger bereitgestellt werden.

    Einen besonderen Stellenwert hat in den letzten Jahren die dauerhafte Ausweisung von schützenswerten Räumen bekommen. Der Natur soll so die Möglichkeit gegeben werden, sich Lebensräume zurückzuerobern. Dies stellt einen wichtigen Ausgleich zur vielerorts intensiv betriebenen Landwirtschaft dar. Dabei gilt es, vielschichtige Interessen zu berücksichtigen und zu einer tragfähigen, von allen akzeptierbaren und langfristigen Lösung zu gelangen.

    Wasserwirtschaftliche Anlagen

    Wasserwirtschaftliche Anlagen

    Pflanzmaßnahmen

    Pflanzmaßnahmen

    Landschafts- und Naturschutz

    Landschafts- und Naturschutz

Weiterführende Informationen

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