Novellierung der Brandenburgischen Düngeverordnung
- Erschienen amPotsdam – Mit der gestrigen Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Brandenburg tritt die novellierte Brandenburgische Düngeverordnung (BbgDüV) ab 1. Januar 2021 in Kraft. Die Anpassung war infolge der seit 1. Mai 2020 geltenden neuen Bundes-Düngeverordnung (DüV 2020) notwendig geworden. Die Regelungen gelten in den mit Nitrat belasteten Gebieten.
Die Kulisse für die mit Nitrat belasteten Gebiete wurde entsprechend der neuen rechtlichen Anforderungen neu ermittelt. Ab 1. Januar 2021 umfasst diese 1,8 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche. Für diese sogenannten „Roten Gebiete“ müssen in der Landesverordnung mindestens zwei Anforderungen für das Düngen vorgeschrieben werden. Darüber hinaus sind die Anforderungen der DüV 2020 für diese Gebiete einzuhalten. Für die mit Phosphor aus der Landwirtschaft belasteten Gebiete wird keine eigene Kulisse ausgewiesen. Es gilt somit eine landesweite Abstandsregelung in einem 5-Meter breiten Streifen entlang von Gewässern. Bei einer Anwendung von Präzisionstechnik bei der Ausbringung kann dieser Abstand auf einen Meter verringert werden.
Die Änderung des Düngerechts erfolgte vor dem Hintergrund des gegen Deutschland ergangenen Urteils des Europäischen Gerichtshofes vom 21. Juni 2018 im Vertragsverletzungsverfahren wegen des Verstoßes gegen die EG-Nitratrichtlinie. Mit der erneuten Rechtsanpassung soll ein drohendes Zweitverfahren gegen Deutschland abgewendet werden.
In der neuen Brandenburgischen Düngeverordnung sind folgende zwei Anforderungen geregelt, die auf den ausgewiesenen Flächen der Nitratkulisse einzuhalten sind:
- verpflichtende Untersuchungen des Wirtschaftsdüngers vor Ausbringung,
- verpflichtende Überprüfung des Stickstoffgehalts im Boden (sogenannte Nmin-Untersuchung).
Im Land Brandenburg ist die Nitrat-Belastung des Grundwassers geringer als im Bundesdurchschnitt. Das belegt der Nitrat-Bericht der Bundesregierung. Hauptgrund für die im Ländervergleich günstige Situation ist auch der für ein Flächenland vergleichsweise geringe Tierbestand.