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Erfassung von Wirtschaftsdüngertransporten

Große Nachfrage nach Schulungen von Landwirten zu neuem Meldeprogramm

- Erschienen am 05.03.2021

Potsdam – Seit dem Jahr 2021 müssen Abgeber und Empfänger von Wirtschaftsdünger sowie Stoffen, die Wirtschaftsdünger enthalten, ihre Aufzeichnungen in elektronischer Form im Meldeprogramm Wirtschaftsdünger des Landes Brandenburg eintragen. Das Land reagiert mit der verbesserten Erfassung auf die seit 2017 zu beobachtende Zunahme von Wirtschaftsdüngertransporten. Aufgrund der großen Nachfrage werden nun zusätzliche Schulungen zu Anwendung des Meldeprogramms für Landwirtinnen und Landwirte am 10. März angeboten.

Die Düngeverordnung von 2017 präzisiert Regelungen für die Ausbringung von Gülle, Gärresten und anderen organischen Düngemitteln. Darin enthalten ist unter anderem die Ermächtigung für die Bundesländer über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger. Seit November 2020 ist in Brandenburg für die Umsetzung der Ermächtigung die „Verordnung über Aufzeichnungs- und Meldepflichten beim Inverkehrbringen und der Übernahme von Wirtschaftsdünger (WDüngMeldeV BB)“ in Kraft.

Um in das neue Programm einzuführen, fanden bereits im Januar zwei gut besuchte Online-Schulungen statt. Aufgrund der großen Nachfrage von Seiten der Betriebe bietet das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) zwei weitere Online-Schulungen am 10. März 2021 vormittags und nachmittags an. Eine Anmeldung dafür ist noch möglich. Landwirtinnen und Landwirte können sich auf den Internetseiten des LELF über die genauen Termine und die Anmeldemöglichkeiten informieren.

Hintergrund:

Ziel der Aufzeichnung in elektronischer Form ist eine bessere Erfassung der Mengen sowie ein Abgleich zwischen Abgeber- und Empfängerdaten auf der Grundlage der gemeldeten Sachverhalte. Damit sollen die Einhaltung der in der Düngeverordnung vorgegebenen Regeln und die hohen Standards der EU-Wasserrahmenrichtlinie wirksam gewährleistet werden.

Zugleich wird mit der Ermächtigung auch der Meldepflicht nach der Wirtschaftsdüngeverordnung entsprochen. Grundlage dafür ist eine Datenbank, in die Abgeber und Empfänger der genannten Stoffe auf Basis Ihrer ZIT- beziehungsweise HIT-Nummer alle erforderlichen Angaben eintragen müssen. Falls eine solche Nummer nicht vorliegt, wird dafür auf Antrag eine Registriernummer durch das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) zugeteilt (WDB-Nummer). Das Portal ermöglicht es, einen Betriebsspiegel mit den Abgaben und Lieferungen zu erstellen, Daten zu suchen, eigene Analysen oder Kennzeichnungen der Wirtschaftsdünger zu hinterlegen oder Richtwerte zu nutzen.

Das Meldeprogramm Wirtschaftsdünger BB ist seit 2021 verbindlich zu nutzen.

Weitere Informationen sind auf den Internetseiten des LELF zu finden. Unter anderem werden eine Demo-Version zum Üben und eine Bedienungsanleitung für die Programmnutzung zur Verfügung gestellt.