Jahresbericht Landwirtschaft 2020

Das Jahr 2020 war durch die weltweite Corona Pandemie geprägt. Das private und das öffentliche gesellschaftliche Leben, die Wirtschaft und das Verwaltungshandeln waren in Abhängigkeit vom aktuellen Infektionsgeschehen und den geltenden Eindämmungsverordnungen belastet. Das traf in gleicher Weise für das LELF und die Abteilung Landwirtschaft zu.

Ein besonders hohes Maß an Einsatz und Verantwortungswahrnehmung muss den Kolleginnen und Kollegen des Referates Berufliche Bildung bescheinigt werden. Durch Pandemie bedingte Schließungen der Berufsschulen und Überbetrieblichen Ausbildungsstätten sowie weitgehende Kontaktbeschränkungen gestaltete sich der Abschluss des Ausbildungsjahres und die Durchführung weiterer Fortbildungs- und Zwischenprüfungen äußerst problematisch. Mit Unterstützung der ehrenamtlichen Mitglieder der Prüfungsausschüsse sowie durch die große Bereitschaft unserer Praxispartner in Landwirtschaft und Gartenbau wurde allen Auszubildenden die Möglichkeit eines erfolgreichen regulären Ausbildungsabschlusses gewährleistet. Alle Mitarbeiter des Referates haben dazu durch ihre Kreativität und große Einsatzbereitschaft beigetragen.

Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang, dass durch das seit Beginn des Jahres 2020 in Kraft getretene neue Berufsbildungsgesetz zusätzliche Anforderungen an die Prüfungsdurchführung und die Arbeit der Zuständigen Stellen für Berufliche Bildung im Agrarbereich gestellt werden. Leider müssen wir als verantwortliche Verwaltung für die Umsetzung dieser neuen rechtlichen Regelungen feststellen, dass der Gesetzgeber Rechtsregelungen ohne belastbare Folgeabschätzung verabschiedet hat bzw. entsprechende Hinweise von Betroffenen oder der beteiligten Verwaltung nicht berücksichtigte. So stößt die gewünschte Umsetzung zum Teil an praktische Grenzen. Im Hinblick auf die Prüfungsdurchführung betrifft das unter anderem die vorgeschriebene paritätische Besetzung der Prüferdelegationen und der Prüfungsausschüsse. Durch die Betroffenheit aller Zuständigen Stellen in Deutschland stellt sich diese Problematik als grundsätzlich und nicht für Brandenburg spezifisch dar.

Als zuständige Behörde für eine Reihe landwirtschaftlicher Fachgebiete müssen wir seit geraumer Zeit vergleichbare Entwicklungen in verschiedenen Bereichen feststellen. Zunehmend werden komplexe Rechtsregelungen erlassen, die für die betroffenen Anwender schwer oder nicht nachvollziehbar und umsetzbar sind. Durch den häufigen Mangel an eindeutigen Ausführungs- und Umsetzungshinweisen ist die verantwortliche Verwaltung teilweise nicht in der Lage, die Anwender anzuleiten und bei der Anwendung zu unterstützen oder zu kontrollieren. Solche Situationen befördern weder die Lösung fachlicher Probleme noch die Rechtstreue der Betroffenen. Als Fach- und Verwaltungsbehörde wünschen wir uns deutlich sorgfältigere Arbeit bei der Vorbereitung wichtiger rechtlicher Vorgaben und weniger Aktionismus.