Umgang mit den meldepflichtigen Pflanzenkrankheiten Feuerbrand und Scharka in Brandenburg


Für die Pflanzenkrankheiten Feuerbrand (Erwinia amylovora) und Scharka (Plum pox Virus), die an verschiedenen Obst- und Zierpflanzenarten auftreten können, besteht eine Meldepflicht. Diese Meldepflicht resultiert aus der Feuerbrand-Verordnung beziehungsweise der Scharka-Verordnung.
Für die Pflanzenkrankheiten Feuerbrand (Erwinia amylovora) und Scharka (Plum pox Virus), die an verschiedenen Obst- und Zierpflanzenarten auftreten können, besteht eine Meldepflicht. Diese Meldepflicht resultiert aus der Feuerbrand-Verordnung beziehungsweise der Scharka-Verordnung.
Feuerbrand und Scharka treten gewöhnlich bei warmer, feuchter Witterung auf.
Feuerbrand und Scharka treten gewöhnlich bei warmer, feuchter Witterung auf.
Abhängig von Auftretensort, Befallslage und gefährdetem Objekt entscheidet der Pflanzenschutzdienst, ob und in welcher Weise amtliche Maßnahmen angeordnet werden.
Abhängig von Auftretensort, Befallslage und gefährdetem Objekt entscheidet der Pflanzenschutzdienst, ob und in welcher Weise amtliche Maßnahmen angeordnet werden.
Die Zuständigkeit ist abhängig von der Örtlichkeit
Befallsgefährdete Grundstücke sind Baumschulen, Vermehrungsanlagen, Anbauflächen von hochanfälligen Wirtspflanzen sowie ein Bereich von 500 m um solche Grundstücke. In diesen Fällen richten Sie Ihre Meldung an das Referat Pflanzengesundheit im Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF).
In allen anderen Fällen stehen Ihnen die Kolleg/-innen des Referates Pflanzenschutz im Gartenbau und Öffentlichen Grün zur Verfügung.
Befallsgefährdete Grundstücke sind Baumschulen, Vermehrungsanlagen, Anbauflächen von hochanfälligen Wirtspflanzen sowie ein Bereich von 500 m um solche Grundstücke. In diesen Fällen richten Sie Ihre Meldung an das Referat Pflanzengesundheit im Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF).
In allen anderen Fällen stehen Ihnen die Kolleg/-innen des Referates Pflanzenschutz im Gartenbau und Öffentlichen Grün zur Verfügung.
-
Baumschule und unmittelbare Umgebung
- Ansprechpartner:
-
- Nachname:
- Referat Pflanzengesundheitskontrolle
- E-Mail:
- pflanzengesundheit@ lelf.brandenburg.de
- Telefon:
- +49 335 60676-2101
-
Obstanlage und unmittelbare Umgebung, Öffentliches Grün, Haus- und Kleingarten
- Ansprechpartner:
-
- Nachname:
- Referat Pflanzenschutz im Gartenbau, Öffentlichen Grün
- E-Mail:
- pflanzenschutzdienst@ lelf.brandenburg.de
- Telefon:
- +49 335 60676-2101
Sie können ein Auftreten von Feuerbrand oder Scharka gleich hier anzeigen:
Bitte geben Sie die Örtlichkeit und Ihre Daten an, wir nehmen dann schnellstmöglich Kontakt zu Ihnen auf.
Bitte geben Sie die Örtlichkeit und Ihre Daten an, wir nehmen dann schnellstmöglich Kontakt zu Ihnen auf.