Handelsklassenkontrolle

Im Fachgebiet Handelsklassenkontrolle werden auf Grundlage der VO (EU) Nr. 1308/2013 über die Gemeinsame Marktorganisation Aufgaben zur Überwachung der Normen nach dem Handelsklassengesetz und deren darauf aufbauenden fachspezifischen VO wahrgenommen.
Das betrifft die Brandenburger Einrichtungen
- des Großhandels,
- der Großhandelszentralen und
- Erzeuger sowie Erzeugergemeinschaften
Die Handelsklassenkontrolle bzw. Handelsklassenüberwachung (Konformitätskontrolle) umfasst die Fachbereiche
- Obst, Gemüse und Speisekartoffeln,
- Eier,
- Geflügelfleisch sowie
- Schweine- bzw. Rinderschlachtkörperhälften.
Für jeden Fachbereich sind entsprechend der jeweiligen Vermarktungsnormen und Kontrollmechanismen unterschiedliche Prüfparameter festgelegt.
Verstöße werden, je nach Schwere, in Form von Belehrungen bis hin zu Verfügungen und Strafanzeigen gemaßregelt. Die Ergebnisse der Kontrollen sind laut EU-Verordnung meldepflichtig.
Eine weitere Aufgabe des Bereiches Handelsklassenkontrolle ist die Registrierung und die Vergabe der Kennnummern nach dem Legehennenbetriebsregistergesetz.
Weiterführende Beiträge:
- Kennnummern für Legehennenhalter
Vergabe nach dem Legehennenbetriebsregistergesetz