Sachverständigenwesen der Land- und Forstwirtschaft
Das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung ist zuständige Stelle für die öffentliche Bestellung von Sachverständigen der Land- und Forstwirtschaft einschließlich des Gartenbaus, des Garten- und Landschaftsbaus und der Fischerei im Land Brandenburg.
Öffentlich bestellte und vereidigte (öbv) Sachverständige sind Personen, deren überdurchschnittliche Fachkenntnisse auf den jeweiligen Fachgebieten sowie deren persönliche Zuverlässigkeit überprüft und öffentlich anerkannt worden sind. Auf Antrag erfolgt die Bestellung zum öbv Sachverständigen für ein oder mehrere Fachgebiete gemäß der Anlage zur Sachverständigenordnung vom 20.01.2001 nach erfolgreichem Abschluss der Sachkundenachweise. Der Titel „öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger“ ist gesetzlich geschützt.



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