Allgemeiner Pflanzenschutz

Zu den Aufgaben des Fachbereiches gehört die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zum Pflanzenschutz sowie deren Überwachung und Kontrolle.
Schulung und Aufklärung
Es werden Schulungen zu pflanzenschutzrechtlichen Aspekten für Händler, Berater sowie Anwender von Pflanzenschutzmitteln durchgeführt.
Die Abnahme von Sachkundeprüfungen gemäß Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung für Anwender und Händler von Pflanzenschutzmitteln erfolgt zu verschiedenen Terminen:
Durch das Pflanzenschutzgesetz vom 06. Februar 2012 in Verbindung mit der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung vom 27. Juni 2013 haben sich im Hinblick auf die Pflanzenschutz-Sachkunde wesentliche Änderungen ergeben.
Als Nachweis der fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten für die berufliche Anwendung oder das gewerbsmäßige in Verkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln, die Anleitung und Beaufsichtigung von nicht Sachkundigen oder die Beratung über den Pflanzenschutz gilt nun als Nachweis ein Sachkundeausweis im Scheckkartenformat.
Anzeigeverfahren
Laut Pflanzenschutzgesetz muß eine amtliche Registrierung gewerblicher Unternehmen, die mit Pflanzenschutzmitteln handeln, zum Pflanzenschutzmitteleinsatz beraten oder Pflanzenschutzmittel für andere anwenden, erfolgen:
- Anzeige, Handel und Verkauf von Pflanzenschutzmitteln (Antragsformular 031-03) [pdf, 73 KB]
- Anzeige Anwendung von Pflanzenschutzmitteln für andere als Dienstleistung (Antragsformular 031-01) [pdf, 69 KB] und die Beratungstätigkeit (Antragsformular 031-02) [pdf, 57 KB] zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln
Pflanzenschutzgeräte
Maschinen und Geräte, mit denen Pflanzenschutzmittel ausgebracht werden, unterliegen einer gesetzlichen Kontrollpflicht im Abstand von drei Jahren (6 Kalenderhalbjahre). Die Prüfung und Vergabe der Prüfplakette erfolgt in den vom Pflanzenschutzdienst amtlich anerkannten Kontrollwerkstätten für Pflanzenschutzmaschinen und -geräte im Land Brandenburg
- Liste anerkannter Kontrollwerkstätten zur Funktionsprüfung von Pflanzenschutz-Geräten für Flächenkulturen im Land Brandenburg [pdf,12 KB]
Bitte beachten Sie, dass die meisten Pflanzenschutzgeräte (z.B. Gießwägen, Schlauchspritzen etc.) bis auf die Schulter- und Rückengetragenen Geräte nach der neuen Geräteverordnung der Prüfpflicht unterliegen.
Weitere Informationen zur Gerätetechnik
Genehmigungsverfahren
Spritzgerät im Spargelanbau © LELF Im Zusammenhang mit der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln können Ausnahmegenehmigungen zu folgenden Sachverhalten beantragt werden:
- Genehmigung im Einzelfall gemäß § 22 (ehem. § 18 b) Pflanzenschutzgesetz für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in einem nicht zugelassenen Anwendungsgebiet (online-Antrag)
- Ausnahmegenehmigung gemäß § 12 (ehem. § 6 (3))Pflanzenschutzgesetz für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Freilandflächen (online-Antrag)
- Der Luftfahrzeugeinsatz zur Pflanzenschutzmittelausbringung ist grundsätzlich verboten. Ausnahmen sind nur möglich, wenn andere Verfahren der Ausbringung nicht durchführbar sind und wenn ohne diesen Einsatz unverhältnismäßig hohe Schäden eintreten würden. (Antragsformular 031-11) [pdf, 145 KB]
Planung, Koordinierung und Auswertung von Kontrollen
In landwirtschaftlichen und gärtnerischen Betrieben führt der Pflanzenschutzdienst Kontrollen bezüglich des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln sowie des Handels mit Pflanzenschutzmitteln, einschließlich Berichterstattung an das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (MIL) durch. Dies erfolgt in enger Zusammenarbeit mit Bundesbehörden wie dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) als nationale Zulassungsbehörde für Pflanzenschutzmittel, dem Julius Kühn-Institut (JKI) sowie dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)
Prüfung von Pflanzenschutzmitteln
Bodenbearbeitung auf dem Versuchsfeld © LELFZur Gewährleistung eines umweltgerechten und verbraucherschutzorientierten Pflanzenschutzes werden Versuche nach dem Standard der Guten Experimentellen Praxis (GEP), gemäß § 34 Pflanzenschutzgesetz, in den im Land Brandenburg relevanten landwirtschaftlichen und gärtnerischen Kulturen durchgeführt:
- Amtliche Prüfung von neuen, in Deutschland noch nicht zugelassenen Pflanzenschutzmitteln
- Mitarbeit an der Schließung von Bekämpfungslücken in Kulturen bzw. gegen Schaderreger, für die keine oder nicht ausreichende Pflanzenschutzmittel zugelassen sind
- Versuche zur Verminderung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes im Sinne des Nationalen Aktionsplans der Bundesregierung
- Versuche zum Anti-Resistenzmanagement
- Versuche zur Etablierung neuer Verfahren und Methoden im Pflanzenschutz
Weiterführende Informationen zum "Allgemeinen Pflanzenschutz" finden Sie auf unserer ISIP-Seite.
Weiterführende Beiträge:
- Bei Pflanzenschutzmaßnahmen auf Schutz von Honigbiene & Co achten
Honigbiene an Kirschblüte ©LELF
Bei unumgänglichen Pflanzenschutzmaßnahmen während der Blüte von Kulturpflanzen ist dem Schutz der Honigbiene und anderer Blütenbesucher besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Auf chemische Pflanzenschutzmaßnahmen sollte während der Blüte der Kulturen möglichst verzichtet werden. Unbedingt notwendige Anwendungen werden am besten außerhalb des täglichen Bienenfluges durchgeführt. Als bienengefährlich (B1) eingestufte Pflanzenschutzmittel dürfen niemals – auch nicht nachts – in blühende Pflanzenbestände ausgebracht werden.
- Billige Pflanzenschutzmittel aus Polen können teuer werden!
Pflanzenschutzmittelflasche aus Polen ©LELF
Polnische Pflanzenschutzmittel sind in Deutschland nicht zugelassen. Mal eben ein Pflanzenschutzmittel für den eigenen Garten im Nachbarland kaufen - vielen ist gar nicht bewusst, dass dies illegal sein kann. Mit der bevorstehenden Gartensaison wird der Zoll bei seinen Kontrollen auch auf Pflanzenschutzmittel achten, teilt der Pflanzenschutzdienst des LELF, nach Abstimmung mit dem Zoll, mit.
- Online-Antrag für Pflanzenschutz-Sachkundenachweis
Sachkundekarte ©LELF
Ab dem 27. November 2015 muss die Sachkunde im Pflanzenschutz über den Sachkundenachweis im Scheckkartenformat nachgewiesen werden. Die Antragstellung erfolgt über eine entsprechende Datenbank, erreichbar unter der Internetadresse
- Pflanzenschutzmittel in Oberflächengewässern: Kleine Werte – große Anstrengungen zur weiteren Minimierung in der Feldflur
Wichmannsdorf-neuer Randstreifen ©LELF-Pflanzenschutz
Nach Pflanzenschutzmitteleinträgen in Oberflächengewässer in der Uckermark im Jahr 2011 hat das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) eine Reihe von Maßnahmen umgesetzt, um die Belastungssituation zu verringern. So wurden Landwirte geschult und ein praxisnaher Leitfaden mit Handlungsempfehlungen erarbeitet, um den Stoffeintrag weiter zu minimieren.
- Gesetz zur Neuordnung des Pflanzenschutzrechtes
©Gerd Altmann, pixelio.de
Am 13.02.2012 wurde das Gesetz zur Neuordnung des Pflanzenschutzrechtes vom 6. Februar 2012 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist damit seit dem 14.02.2012 gültig. Gleichzeitig wurde das bisherige Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) aufgehoben.
Mit dem neuen Pflanzenschutzgesetz werden mehrere Rechtsvorschriften der Europäischen Union in nationales Recht umgesetzt.